Beschlussvorlage - 0251/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 1. und 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsge-setzes (KInvFG 1. Kapitel) und des KInvFG (2. Kapitel) verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Berichtet wird hiermit über die Veränderungen seit der letzten Vorlage zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 16.12.2021 (Drucksache 0946/2021) sowie der Aufnahme einer Maßnahme gemäß Ratsvorlage am 17.02.2022 (Drucksache 0164/2022).

 

Auf Grund der Coronapandemie sind Verzögerungen bei vielen Maßnahmen erkenn-bar. Außerdem gibt es zusätzliche Lieferschwierigkeiten bei Materialien. Neben Holz und Dämmmaterialien sind auch weitere Baumaterialen betroffen. Der Materialengpass zeigt sich in längeren Lieferzeiten und fortwährend steigenden Materialpreisen. Die mangelnde Verfügbarkeit von Baustoffen wirkt sich erheblich auf die Auftragskalkulationen der Handwerker aus. Wegen längerer Wartezeiten für Material sind Fertigstellungstermine unkalkulierbar. Die Angebote für Bauleistungen sind rückläufig und die Preise steigen. So gehen auf Ausschreibungen oft nur wenige Angebote mit deutlich höheren Preisen als im Vorjahr ein. Hierdurch werden die Gesamtkosten der Maßnahmen erheblich erhöht.

 

Mit der Hochwasserkatastrophe in Hagen ist die termingerechte Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des KInvFG akut gefährdet. Durch die Beseitigung der Hochwasserschäden an ca. 65 Gebäuden kommt es zu Engpässen im Personaleinsatz, die zu weiteren Verschiebungen von Fertigstellungstermine einzelner Förderprojekte führen.

 

Mit Datum vom 23.09.2021 hat der Bundesrat einer zuvor vom Bundestag geschlossenen Verlängerung der Förderzeiträume der beiden Förderpakete des KInvFG um weitere zwei Jahre beschlossen. Eine Umsetzung auf Länderebene wird kurzfristig erfolgen. Die neuen Endtermine der Förderzeiträume (Fristen für bauliche Fertigstellung und Abnahme) sind der 31.12.2023 für das 1. Kapitel und der 31.12.2025 für das 2. Kapitel.

 

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine werden derzeit noch laufende und geplante Maßnahmen, welche die Energieversorgung betreffen oder Energieeinsparung zum Zweck haben, inhaltlich geprüft und ggf. neu priorisiert.

 

 

 

 

 

 

1. Veränderungen KInvFG 1. Kapitel zum Stand Dezember 2021

 

Nach der Berichterstattung im Rat der Stadt am 16. Dezember 2021 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:

 

Bezirk Mitte

 

Sporthalle Mittelstadt Heizungs- und Lüftungsanlage

Die Maßnahme wurde mit 1.911.041 € knapp unter dem Hochrechnungswert von 1.930.000 € fertiggestellt.

 

 

Bezirk Haspe

 

Feuerwehrgerätehaus Haspe Heizungsumstellung

Die Maßnahme wurde mit 37.914 € knapp unter dem geplanten Betrag von 39.000 € fertiggestellt.

 

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Feuerwache Ost Erneuerung Blockkraftwerk

Die Kosten der Maßnahmen erhöhen sich aufgrund der massiven Preissteigerungen von 120.000 € auf 190.000 €.

 

Heidegrundschule Erneuerung der Mess-Steuer- und Regeltechnik

Die Maßnahme wurde mit 20.646 € unter dem Planansatz von 27.300 € fertiggestellt.

 

 

Bezirk Nord

 

Turnhalle Eckesey Erneuerung Heizkessel

Die Kosten der Maßnahmen erhöhen sich aufgrund der Vergaben von 63.500 € auf 67.000 €. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2022.

 

 

2. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand Dezember 2021

 

Nach der Berichterstattung im Rat der Stadt am 16.12.2021 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:

 

Bezirk Mitte

 

Turnhalle Grundschule Boloh Dachsanierung

r die in 2022 vorgesehene Dachsanierung besteht keine dringliche Notwendigkeit die Maßnahme durchzuführen. Die Dachsanierung wird daher aus dem Förderprogramm herausgenommen.

 

Berufskollege Kaufm. Schule I Oberbodensanierung

Die Maßnahme wird, um den Gesamtkostenrahmen des Förderpaketes einzuhalten und um die neue Maßnahme der Brandmelde- und Alarmierungsanlage in der Grundschule Kuhlerkamp noch aus dem Förderpaket finanzieren zu können, von 250.000 € auf 60.000 € reduziert. Es ist angedacht aus dem Restbetrag zwei Klassenräume mit neuen Böden auszustatten.

 

Sekundarschule Altenhagen Schadstoffsanierung Decke Pausenhalle

Die Kosten erhöhen sich aufgrund von Preissteigerung von 447.500 € auf 470.000 €.

 

 

Bezirk Haspe

 

Gymnasium Chr. Rohlfs WC-Sanierung/Erneuerung der Entwässerung

Die Maßnahme wurde mit 243.402 € unter dem Planansatz von 265.700 € (-8,2 %) fertiggestellt.

 

Gymnasium Chr. Rohlfs Dachsanierung

Wegen der Behebung der Hochwasserschäden im Keller- und Erdgeschossbereich (insbesondere Mensa) und der Erstellung einer Wasserbarriere im Außenbereich kann die Maßnahme aufgrund der fehlenden Platzverhältnisse erst in 2023 umgesetzt werden.

 

Gesamtschule Haspe Sanierung des Turnhallenbodens

Die Sanierung wurde mit 113.383 € knapp unter dem Hochrechnungsbetrag von 115.000 € fertiggestellt.

 

Gesamtschule Haspe Erneuerung Chemie-Raum

Im Rahmen der genehmigten Kosten von 180.000 €nnen von den naturwissenschaftlichenume nur zweiume (ein Chemieraum und ein Chemievorbereitungsraum) saniert werden. Da zurzeit Lieferzeiten von 20 Wochen für die Ausstattung eines Chemieraumes bestehen, muss die Umsetzung der Maßnahme nach den Sommerferien erfolgen, sofern die Schule einer Einschränkung des Schulbetriebes zustimmt. Ansonsten erfolgt die Umsetzung erst in 2023.

 

Turnhalle Grundschule Geweke Erneuerung der RLT-Anlage und MSR-Technik

 einschl. Hallendeckenerneuerung

Um zu einem bautechnisch und lüftungstechnisch zweckmäßigen Zustand der Turnhalle zu bekommen, ist neben der Erneuerung der RLT-Anlage und MSR-Technik eine Hallendeckenerneuerung der alten Holzkonstruktion einschl. Lichtkuppeln und LED-Beleuchtung erforderlich. Durch diese Ausweitung des Leistungsumfangs und Preissteigerungen bei der ursprünglichen Maßnahme erhöhen sich die Gesamtkosten von 570.000 € auf 1.082.000 €.

 

 

 

 

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Turnhalle Heideschule Sanierung der Duschräume

Die Kosten der Maßnahme erhen sich von 150.000 € auf 190.000 €, da die zur Turnhalle liegende beschädigte Glasbauwand durch eine Massivwandfestes ersetzt werden muss. Dadurch sind zusätzliche Fliesen- und Abdichtungsarbeiten erforderlich.

 

Realschule Hohenlimburg Dachsanierung

Die Maßnahme ist fast fertiggestellt und in der Hochrechnung von 300.000 € auf 244.000 € reduziert.

 

 

Bezirk Nord

 

Gesamtschule Fr. Steinhoff - Sanierung Parkdeck

Die Fertigstellung der Maßnahme wird wegen der Beseitigung von Mängeln im Wasserablauf erst in 2022 erfolgen.

 

 

3. Neuaufnahme zusätzlicher Maßnahmen im 2. Kapitel

 

Bezirk Mitte

 

Realschule Halden Dachsanierung

Die Kosten für die Sanierung eines Verbindungsdaches betragen 60.000 €. Die Umsetzung erfolgt noch in 2022.

 

Grundschule Kuhlerkamp Brandwarn- und Alarmierungsanlage

Aus Sicherheitsgründen muss die Brandwarn- und Alarmierungsanlage in der Grundschule Kuhlerkamp mit einem Kostenvolumen von 160.000 € dringend saniert werden. Die defekten Hauptzentrale der Anlage und das alte Leitungsnetz mit diversen defekten Fehlerstellen erfordern eine sofortige Sanierung.

 

 

4. Allgemeines

 

Zur Information für die Mitglieder des Rates sind die Gesamtmaßnahmenlisten aller Maßnahmen für das 1. sowie für das 2. Kapitels als Anlage beigefügt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms sichergestellt. Das Förderprogramm wurde in der Planung berücksichtigt und wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2022/2023 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Änderung von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach KInvFG, 1. Kapitel

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

 

42.121,00

 

 

Aufwand (+)

521502

 

 

46.801,00

 

 

Eigenanteil

 

 

 

4.680,00

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Änderung von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach KInvFG, 2. Kapitel

 

1.2 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

 

112.125,00

 

 

Aufwand (+)

521502

 

 

124.583,00

 

 

Eigenanteil

 

 

 

12.458,00

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Neue Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach KInvFG, 2. Kapitel

 

1.3 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

 

198.000,00

 

 

Aufwand (+)

521502

 

 

220.000,00

 

 

Eigenanteil

 

 

 

22.000,00

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen