Beschlussvorlage - 0216/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0216/2022 ist.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

 

Begründung

 

1. Vorbemerkung

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Schulgebäudes zu einem Mehrfamilienhaus mit 25 Wohnungen auf dem Grundstück Dorfstraße 1 vor. Die Entscheidung über den Antrag zur Erteilung eines Vorbescheides mit dem Aktenzeichen Az.: 4/63/A/0081/20 wurde mit Zustellung des Zurückstellungsbescheids nach § 15 Abs. 1 BauGB r acht Monate ausgesetzt.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld und die Einleitung der Teiländerung Nr. 115 zum Flächennutzungsplan beschlossen. Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt Nr. 39/2021 am 12.07.2021 öffentlich bekannt gemacht.

 

2. Begründung für die Aufstellung des Bebauungsplanes

 

Das Gymnasium Garenfeld musste aus wirtschaftlichen Gründen seinen Schulbetrieb im Sommer 2017 einstellen und steht seitdem leer. Das Gelände soll daher mittels des Bebauungsplanes einer Nachnutzung zugeführt werden, die sich in die Umgebung einfügt. Der Stadtteil Hagen-Garenfeld wird im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zu großen Teilen als Dorfgebiet dargestellt. Charakterisiert wird das Garenfelder Wohngebiet durch eben diese dörflichen Strukturen, die sich in einer aufgelockerten und offenen Bauweise darstellen. Die historisch gewachsenen Strukturen des Ortsteils werden dadurch gewährleistet, dass sich die Gebäude städtebaulich harmonisch in das Gesamtbild einfügen. Das Ortsbild des Stadtteils ist überwiegend geprägt durch kleinteilige Bebauung. Massivere Baukörper treten allenfalls in Erscheinung durch Gehöfte oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude, die sich baulich und funktional in die Strukturen eingliedern und somit zur Stilbildung des rflichen Ortsbildes beitragen.

 

3. Planungsziele

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das ehemalige Gelände des Gymnasiums Garenfeld planungsrechtlich für eine Nachnutzung in Form einer aufgelockerten und an die dörflichen Strukturen angepassten Wohnbebauung zu sichern.

 

Folgende Zielsetzungen sollen erreicht werden:

 

  • Schaffung neuer Wohnbaugrundstücke

 

 

  • Weiterentwicklung der im Stadtteil gewachsenen Struktur durch eine offene und lockere Bebauung
  • Arrondierung des Baugebiets durch die Einbeziehung der südlich angrenzenden Landwirtschaftsfläche

 

4. Fazit

 

Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld ist erforderlich, um die Planungsziele zu sichern.

 

5. Anlagen der Vorlage

 

  • Satzung der Veränderungssperre
  • Übersichtsplan mit dem Geltungsbereich der Veränderungssperre

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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24.03.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen