Beschlussvorlage - 0181/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 24.04.2022, für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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24.02.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem Frühjahrsbauernmarkt, der am 23.04. und 24.04.2022 in Hagen-Hohenlimburg stattfinden soll.
Der Veranstalter hat dem Antrag (Anlage 2 bis 2.2) eine Veranstaltungsbeschreibung mit einer Liste der beteiligten Geschäfte, eine Passanten-Befragung 2017, ein Teilnehmerverzeichnis des Bauernmarktes, einen Plan der Veranstaltungsfläche, eine Auswertung der bcsd-Umfrage 2017 sowie diverse Zeitungsartikel (Anlagen 3 bis 5) beigefügt.
Begründung
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen-Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Frühlingsbauernmarkt am 24.04.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu öffnen.
Nach den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetze (LÖG) darf eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse erfolgen. Der Anlass für die Öffnung der Verkaufsstellen am 24.04.2022 ist die Veranstaltung „Frühlingsbauernmarkt“.
Der Bauernmarkt in Hohenlimburg findet in dieser Form seit mehreren Jahren regelmäßig, teilweise zweimal jährlich statt.
Die Veranstalterin erläutert zur Besucherprognose, dass sie sich auf die Erfahrungswerte der Vergangenheit bezieht. In der Vergangenheit konnte ein starkes Interesse der Bevölkerung an der Veranstaltung festgestellt werden. Dies war mit einem entsprechenden Zulauf von Besuchern in die Hohenlimburger Innenstadt verbunden. Die Veranstalterin geht davon aus, dass der größte Teil der Besucher, ca. 70 %, reine Veranstaltungsbesucher sind und ein sehr viel kleinerer Anteil auch die Geschäfte in der Innenstadt aufsucht. Die Presseberichte der Vergangenheit bestätigen diese Einschätzung.
Eine Besucherbefragung der Firma CIMA aus Mai 2017 zur Veranstaltung „Zeigt`s uns“ hat ergeben, dass die Veranstaltungen im Stadtteil Hagen-Hohenlimburg ein überregionales Besucheraufkommen haben. Die außergewöhnliche Zusammensetzung des Bauernmarktes aus regionalen Landwirtschaftsbetrieben, die ein vielfältiges kulinarisches Angebot vorhalten und Kunsthandwerkern sowie ein Kindertrödelmarkt zieht Besucher aus einem weiten Umkreis der Stadt an. Als besonderen Höhepunkt plant die Veranstalterin in diesem Jahr während der Veranstaltung einen Stelzenläufer über die Fläche laufen zu lassen.
Eine ähnliche Besucherverteilung wie bei der Veranstaltung „Zeigt`s uns“ lässt sich auch für den Bauernmarkt prognostizieren. Die Veranstalterin rechnet in diesem Jahr mit einem höheren Besucheraufkommen von etwa 2.000 Besuchern, da in der Vergangenheit coronabedingt Veranstaltungen wie der Bauernmarkt ausgefallen sind.
Für den Besuch der Hohenlimburger Innenstadt wird die Veranstaltung als Hauptmotiv angesehen. An Veranstaltungstagen werden in Hohenlimburg insbesondere das Programm der Veranstaltung, Präsenz der Teilnehmer sowie die Atmosphäre für den Besuch angeführt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass zu den Veranstaltungen mehr Besucher als Kunden erwartet werden konnten. Diese Erwartungen werden in Hohenlimburg regelmäßig erfüllt.
Der hohe Besucherstrom wäre ohne die Ladenöffnung auch gegeben. Die hohe Anzahl der Marktbesucher zeigt, dass die Ladenöffnung am Sonntag nicht im Vordergrund steht. Die Besucher kommen in erster Linie wegen des Bauernmarktes nach Hohenlimburg. Diese Besucher würden für einen normalen Einkauf wahrscheinlich nicht an einem Sonntag nach Hohenlimburg fahren. Auch dies zeigt, dass sich die sonntägliche Ladenöffnung von der typischen werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung abgrenzt und in den Hintergrund tritt. Der Bauernmarkt findet auf dem Marktplatz, dem Brucker Platz, der Gaußstraße und in Teilbereichen der Freiheitstraße statt. Das Zentrum des Bauernmarktes befindet sich auf dem Neuen Markt, der mit seiner Architektur und seinen Gastronomiebetrieben eine perfekte Atmosphäre für die Veranstaltung bietet. Unabhängig davon stehen der Bauernmarkt und die teilnehmenden Geschäfte räumlich in engem Bezug, da nur die Geschäfte der Fußgängerzone und der unmittelbaren Zugangsstraßen zur Veranstaltung öffnen dürfen.
Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzungen für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.
In den mittelständischen Betrieben wird die Sonntagsöffnungszeit durch die Inhaber und Familienangehörige aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme i. d. R. auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen entsprechende Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hohenlimburg Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.
Die örtliche Ordnungsbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob einer oder mehrere der im § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) genannten Sachgründe vorliegt und somit im konkreten Einzelfall die sonntägliche Ladenöffnung gerechtfertigt und das öffentliche Interesse gegeben ist.
Sachgrund: Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG)
Die Veranstaltung des Bauernmarktes findet auf dem Marktplatz, dem Brucker Platz, der Gaußstraße sowie in einem Teilbereich der Freiheitstraße statt. Die Verkaufsstellen, die geöffnet werden sollen, befinden sich in der Fußgängerzone und somit in unmittelbarer Nähe zu dem Veranstaltungsort. Die betreffenden Straßen grenzen unmittelbar an die Veranstaltungsfläche.
Ein zeitlicher Zusammenhang ist ebenfalls gegeben. Die Veranstaltung soll am 23.04. und 24.04.2022 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr und der verkaufsoffene Sonntag am 24.04.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.
Ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Veranstaltung des Bauernmarktes und der Ladenöffnung ist somit zu bestätigen und das öffentliche Interesse nachgewiesen.
Sachgrund: Erhalt, Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG)
In der Hohenlimburger Innenstadt gibt es überwiegend inhabergeführte Geschäfte, die sich in Ihrem Sortiment von den großen Ketten abheben. Jedes dieser Geschäfte hat ein besonderes Angebot, was den Einzelhandel gerade in der Hohenlimburger Innenstadt sehr vielfältig macht. Dieses Angebot muss erhalten und möglichst erweitert werden.
Der verkaufsoffene Sonntag am 24.04.2022 ist ein Instrument, um dieses Angebot zu präsentieren und zu bewerben. Die zahlreichen Besucher werden so auf die vielfältigen und besonderen Angebote aufmerksam und können bei Bedarf darauf zukommen.
Damit ist der Bauernmarkt eine attraktive Veranstaltung, die geeignet ist, die Innenstadt Hohenlimburg zu beleben und somit den Einzelhandel zu stärken.
Sachgrund: Erhalt, Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LÖG)
In der Hohenlimburger Innenstadt besteht ein nicht geringer Leerstand und mit den diversen Fachgeschäften sowie den inzwischen hinzugekommenen Diskountern ist der Handel in diesem Stadtteil aktuell noch in der Lage, den Bedarf der grundsätzlichen Nachfrage zu decken.
Damit die Versorgung der im Stadtteil Hohenlimburg lebenden Menschen mit möglichst allen wichtigen Dingen des Lebens auf Dauer erhalten bleibt, muss der Standort für den Handel attraktiv bleiben bzw. attraktiver werden.
Neben den Standortfaktoren wie Gewerbesteuer und Mietpreise spielt auch das subjektive Gefühl der Gewerbetreibenden eine Rolle, ob und wie sie in der Stadt gefördert werden. Gleichzeitig ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, ob die Belange und Sorgen der Gewerbetreibenden erst genommen werden. Rahmenbedingungen wie verkaufsoffene Sonntage fördern das Vertrauen darauf, dass der Handel als Partner in der Stadtentwicklung ernst genommen wird.
Sachgrund: Belegung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dienen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG)
Der verkaufsoffene Sonntag am 24.04.2022 erstreckt sich über die Fußgängerzone in der Hohenlimburger Innenstadt. Innenstädte sind traditionell Orte des Handels. Eine Vielfalt an Geschäften trägt zur Lebendigkeit der Zentren bei. Dabei ist das Beständigste der zeitliche Wandel. Der Strukturwandel im Einzelhandel drückt sich in einer starken Unternehmens- und Umsatzkonzentration sowie einer enormen Flächenexpansion aus. Der Handel ist und bleibt die Leitfunktion für die Innenstadt. Seine Dynamik ist deshalb auch maßgeblich für die vielen strukturellen Änderungen in der Innenstadt. Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und ein zu großes Flächenangebot im städtischen Umland gefährden den innerstädtischen Einzelhandel und damit die ökonomische Grundlage der Zentren (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Weißbuch Innenstadt – Starke Zentren für unsere Städte und Gemeinden – S. 18).
Der Einzelhandel in den Innenstädten hat Konkurrenz bekommen. Sowohl in Hohenlimburg als auch im Umland von Hohenlimburg gibt es mehrere Zentren, in denen der Kunde über den Grundbedarf an Lebensmitteln hinaus mit allen gewünschten Konsumgütern versorgt wird. Der Internethandel schafft zusätzliche Konkurrenz zum Einkauf in der Innenstadt. Hier werden inzwischen doppelt so hohe Umsätze erzielt wie in Kauf- oder Warenhäusern. Der Erlebniskauf wird für Innenstädte deshalb zunehmend bedeutend. Nur wenn die Einkaufsatmosphäre insgesamt stimmt, laufen die Geschäfte gut (Quelle: Weißbuch Innenstadt – S. 19)
Mit dem verkaufsoffenen Sonntag am 24.04.2022 in der Fußgängerzone der Hohenlimburger Innenstadt wird auch für die Kunden, die sonst auf andere Einkaufsmöglichkeiten zurückgreifen, ein Anreiz geschaffen in die Hohenlimburger Innenstadt zu kommen. Die Besucher können im Hinblick auf die Vielfalt des Angebotes in einer attraktiven Umgebung positive Erfahrungen machen, die dazu führen können, auch außerhalb der verkaufsoffenen Sonntage auf die Einzelhandelsangebote in Hohenlimburg zurückzukommen. Dies wirkt sich über den verkaufsoffenen Sonntag hinaus auf die Belebung der Hohenlimburger Innenstadt aus. Belebte Innenstädte sind auch als Wohnstandort attraktiv. Wohnumfeld und Handel können dadurch gestärkt werden.
Die Steigerung der Attraktivität eines Standortes wirkt sich positiv auf bestehende Leerstände aus. Geringe Leerstände beugen der Verödung des Stadtteils vor und wirken sich damit wiederum positiv auf die Belebung aus.
Sachgrund: überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigern (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LÖG)
Die überörtliche Anziehung des Standortes Hohenlimburg Innenstadt bei Veranstaltungen ist bereits grundsätzlich gegeben.
Darüber hinaus präsentiert sich Hohenlimburg als attraktive und lebenswerte Stadt im Bereich Tourismus, Kultur und Sport, z. B. durch das Schloss mit verschiedenen kulturellen Veranstaltungen oder Führungen und durch die Kanustrecke, auf der bereits mehrfach überregionale Veranstaltungen mit hohem Zuspruch durchgeführt wurden.
Fazit:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bereits jeder der dargestellten Sachgründe für sich allein so gewichtig ist, dass ausnahmsweise die Ladenöffnung gegenüber der Sonntagsruhe gerechtfertigt ist. Da aber für einen verkaufsoffenen Sonntag am 24.04.2022 mehrere Sachgründe vorliegen, ist von einem gesteigerten öffentlichen Interesse an der Ladenöffnung auszugehen.
Wertung der Stellungnahmen:
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V., Gemeindeverband Katholischer Kirchen, der Kirchenkreis des Märkischen Kreises, der Märkische Arbeitgeberverband und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wurden gemäß § 6 Abs. 4 Satz 6 LÖG um Stellungnahme gebeten.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V. plädiert ausdrücklich dafür, den Antrag positiv zu bescheiden. Durch einen verkaufsoffenen Sonntag würde die Stadt Hagen ein unmissverständliches Bekenntnis für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg im regionalen Wettbewerb und darüber hinaus für den Erhalt und die Stärkung des örtlichen Einzelhandels abgeben.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Südwestfalen e. V. hat keine Bedenken hinsichtlich der ausnahmsweisen Ladenöffnung am Sonntag, den 24.04.2022.
Die Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Hohenlimburg teilt in ihrer Stellungnahme vom 09.02.2022 mit, dass gegen den beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag keine Einwände bestehen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt den verkaufsoffenen Sonntag grundsätzlich ab. Darüber hinaus vertritt ver.di die Überzeugung, dass die Veranstaltung ohne Öffnung der Läden stattfinden kann. Außerdem sei die Geschäftstätigkeit an Sonntagen keine andere als an Werktagen, da das LÖG inzwischen ein uneingeschränkte Ladenöffnung an diesen Tagen ermöglicht.
Sonntagsöffnungen sind nach Auffassung von ver.di in keiner Weise notwendig und unterlaufen den Arbeitnehmerschutz des arbeitsfreien Sonntages immer mehr.
Abschließend sei der Antrag für die Sonntagsöffnung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Die Stellungnahmen sind als Anlagen 6.1 bis 6.3 beigefügt. Weitere Stellungnahmen lagen bis zur Erstellung der Vorlage nicht vor.
Die Einwendungen nimmt die Verwaltung ernst. Sie hat sie geprüft und mit ihren Zielen, die sie mit der Ladenöffnung am 24.04.2022 verfolgt, abgewogen. Die dargestellten Ziele der Ladenöffnung, also insbesondere den Erhalt und die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und des zentralen innerstädtischen Versorgungsbereichs, die Belebung der Innenstadt über den Bauernmarkt hinaus und die Attraktivierung der Innenstadt als Freizeit- und Aufenthaltsörtlichkeit - mit den betroffenen Grundrechten der Einwohner und Gäste aus Art. 2 Grundgesetz und der Gewerbetreibenden aus Art. 12 Grundgesetz, hält die Verwaltung für so gewichtig, dass die Ladenöffnung am 24.04.2022 gerechtfertigt ist.
Die Verwaltung hat den für die Ladenöffnung zulässigen Bereich eng gefasst. Der fragliche Bereich ist in § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung genau benannt. Verkaufsstellen darüber hinaus, die sicher ebenfalls ein Interesse an einer Öffnung am Sonntag hätten, bleiben zur Wahrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von der Öffnung ausgenommen.
Gesamtergebnis:
Aus den oben aufgeführten Erläuterungen zu den Sachgründen ergibt sich, dass sich die Verwaltung Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft hat und als Ergebnis der Ermessensentscheidung der Verkaufsöffnung den Vorrang vor der Sonntagsruhe eingeräumt hat.
Zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages gemäß § 6 Abs. 4 LÖG kann die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 24.04.2022 für den Stadtteil Hagen-Hohenlimburg beschlossen werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt Beigeordneter |
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