Beschlussvorlage - 0171/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hagen und dem Kreis Olpe über die Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen im Kreis Olpe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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21.03.2006
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
1.) Der Übergang der Trägerschaft für die
bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen auf den Kreis
Olpe erfolgt zum Schuljahreswechsel am 01.08.2008.
2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, die
dafür notwendigen Änderungen der bestehenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung, die Gegenstand der Vorlage sind, mit dem Kreis Olpe
abzuschließen.
Sachverhalt
Auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen unterhält die Stadt Hagen als Schulträger seit dem Schuljahr 1999/2000 jeweils eigenständige Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe.
Sowohl die Schulaufsicht als auch der Kreis Olpe und die Stadt Attendorn tendieren seit einiger Zeit zu einem eigenständigen Weiterbildungskolleg in Trägerschaft des Kreises Olpe. Grund hierfür ist die Größe des Rahel-Varnhagen-Kollegs, das mit über 1600 Studierenden und mehreren Außenstellen mittlerweile kaum noch händelbar ist. Daher empfiehlt sich eine Verselbstständigung der Außenstelle im Kreis Olpe.
Die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn würde durch den Kreis Olpe übernommen/weitergeführt.
Durch
den 1. Nachtrag wird der Übergang der Trägerschaft zum 01.08.2008 von der Stdat
Hagen auf den Kreis Olpe geregelt.
Zudem
werden für die “Restlaufzeit” der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung notwendige ergänzende Regelungen getroffen.
Begründung:
Auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen unterhält die Stadt Hagen als Schulträger seit dem Schuljahr 1999/2000 jeweils eigenständige Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe.
Die
Zahl der Studierenden in der Stadt Attendorn und im Kreis Olpe haben sich wie
folgt entwickelt:
|
Schuljahr |
Rahel-Varnhagen-Kolleg (insgesamt) |
Rahel-Varnhagen-Kolleg (Außenstelle Olpe) |
Rahel-Varnhagen-Kolleg (Außenstelle Attendorn) |
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2003/2004 |
1446 |
309 |
106 |
|
2004/2005 |
1560 |
305 |
79 |
|
2005/2006 |
1645 |
305 |
100 |
Sowohl die Schulaufsicht als auch der Kreis Olpe und die Stadt Attendorn tendieren seit einiger Zeit zu einem eigenständigen Weiterbildungskolleg in Trägerschaft des Kreises Olpe. Grund hierfür ist die Größe des Rahel-Varnhagen-Kollegs, das mit über 1600 Studierenden und mehreren Außenstellen mittlerweile kaum noch händelbar ist. Daher empfiehlt sich sowohl in organisatorischer als auch pädagogischer Hinsicht eine Verselbstständigung der Außenstelle im Kreis Olpe.
Die bisherige Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs in der Stadt Attendorn würde durch den Kreis Olpe übernommen/weitergeführt.
Diese
Bewertung wird auch von der Schulleitung des Rahel-Varnhagen-Kollegs geteilt.
Darüber hinaus haben sich für den Kreis Olpe seit dem 01.09.2004 auch die finanziellen Rahmenbedingungen geändert . Während bislang der Kreis Olpe durch Kooperationen mit dem Katholischen Jugendwerk Förderband e.V. und dem Ketteler - Cardijn - Werk e.V. die erforderlichen Räume (Unterrichtsräume, ggf. Aufenthaltsräume) kostenlos zur Verfügung gestellt bekam, ist dies aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bei der Arbeitsförderung für diese Werke nicht mehr möglich. Der Kreis Olpe muss daher die schulische Unterbringung unter geänderten finanziellen Rahmenbedingen neu organisieren.
Zu dieser Gesamtthematik hat es in den letzten Monaten vorbereitende Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Stadt Hagen, dem Kreis Olpe und der Stadt Attendorn unter Beteiligung der Schulaufsicht gegeben.
Letztlich wurde vereinbart, dass die Trägerschaft für die beiden Außenstellen des Rahel-Varnhagen-Kollegs nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.08.2006) auf den Kreis Olpe übergeht, sondern erst zum 01.08.2008.
Damit ist sichergestellt, dass die Stadt Hagen als Schulträger im Rahmen des aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes die entsprechenden Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz weiterhin für die Studierenden der Außenstellen in Olpe und Attendorn erhält.
Im Gegenzug wurde vereinbart, dass der Kreis Olpe für die “Restlaufzeit” der Vereinbarung einen finanziellen Ausgleich in Form von Pauschalbeträgen zur Teildeckung der Kosten erhält, die dem Kreis aufgrund der bereits erwähnten Refinanzierungsproblematik seitens der Kooperationspartner seit dem 01.09.2004 entstehen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die vereinbarten Zahlungen an den Kreis Olpe nur ein Teil der prognostizierten Schlüsselzuweisungen ausmachen.
Einzelheiten dazu sind in der als Anlage 1 (siehe Artikel 2) beigefügten Nachtragsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu entnehmen.
Die Pauschalbeträge für den Zeitraum 01.09.-31.12.2004 und für das Kalenderjahr 2005 wurden bereits in Gesamthöhe von 60.000 € durch die 2. Veränderungsliste zum Haushaltsplan der Stadt Hagen veranschlagt und so beschlossen.
Der
Kreis Olpe hat die von ihm erstellte Verwaltungsvorlage dem Schulausschuss am 28.11.2005
und anschließend dem Kreistag am 12.12.2005 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die
Vorlage wurde einstimmig so beschlossen.
Die
abzuschließende Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf der
Genehmigung durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Schulaufsichtsbehörde
wurde vorab informiert, Einwände gegen die Vereinbarung sind nach dortiger
Auskunft nicht zu erwarten.
Neben
dem Kreis Olpe und der Stadt Attendorn unterhält das Rahel-Varnhagen-Kolleg zur
Zeit Außenstellen in Hemer, Gevelsberg, Lüdenscheid und Menden.
Der
Beendigung der Trägerschaft für die bisherige Außenstelle des
Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen in Attendorn und den beabsichtigten
Übergang dieser Außenstelle auf den Kreis Olpe wird durch die Vorlage 0208/2006
abgehandelt.
Der
Rat der Stadt Hagen und der Kreistag des Kreises Olpe haben am
______________ und am ______________ die
jeweilige Verwaltung ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung über die Errichtung einer Außenstelle des
Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen
im Kreis Olpe durchzuführen.
I.
Nachtragsvereinbarung
zur
Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Errichtung einer Außenstelle des
Rahel-Varnhagen-Kollegs der Stadt Hagen im Kreis Olpe vom 15.06./23.06.1999
Durch öffentlich-rechtliche
Vereinbarung vom 15.06./23.06.1999 haben die Stadt Hagen und der Kreis Olpe die
Errichtung einer Außenstelle des Rahel-Varnhagen-Kollegs im Kreis Olpe, welche
ein Angebot als Abendrealschule mit Tagesangebot vorhält, vereinbart. Hierbei
hat sich der Kreis Olpe verpflichtet, in Kooperation mit dem Katholischen
Jugendwerk Förderband e.V. und dem Ketteler-Cardijn-Werk e.V. die
erforderlichen Räume kostenlos im Kreis Olpe zur Verfügung zu stellen.
Zwischenzeitlich werden für
das Angebot der Abendrealschule nur noch Räume des Katholischen Jugendwerkes
Förderband in Olpe und Lennestadt genutzt.
Durch die gestiegenen
Schülerzahlen des Rahel-Varnhagen-Kollegs auf insgesamt ca. 1.600 Schüler wird
es für die Schulleitung zunehmend schwieriger, den Schulbetrieb in den
Außenstellen in qualifizierter Weise sicherzustellen. Auch ist das Katholische
Jugendwerk Förderband e.V. u.a. aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen auf
dem Gebiet der Arbeitsförderung, der Förderung berufsvorbereitender und
berufsbegleitender Maßnahmen zukünftig nicht mehr in der Lage, die
erforderlichen Räume für die Abendrealschule kostenlos zur Verfügung zu
stellen.
Vor diesem Hintergrund und
unter Abwägung beiderseitiger Interessen ändern nunmehr der Kreis Olpe und die
Stadt Hagen mit sofortiger Wirkung die öffentlich-rechtliche Vereinbarung.
(Rechtsgrundlagen: §§ 1 und
23 ff. des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01. 10. 1979 (GV NW S. 621/SGV NW S. 202) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 05. 04. 2005 ( GV NW S. 274) in Verbindung mit §§ 23, 81 und 82 des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom
15.02.2005 (GV NW S. 102))
§ 1 bleibt unverändert
§ 2 Abs. 1 erhält folgende
Fassung:
Der Kreis Olpe stellt in
Kooperation mit dem Katholischen Jugendwerk Förderband e.V. die erforderlichen
Räume (Unterrichtsräume, ggf. Aufenthaltsräume) im Kreis Olpe zur Verfügung.
Für die Nutzung dieser Räume einschl. aller Nebenkosten zahlt die Stadt Hagen
ab dem 1. 09. 2004 bis zum 31. 12. 2009 eine pauschale Entschädigung von
jährlich 45.000 EUR.
§ 2 Abs. 2 bleibt unverändert
§ 2 Abs. 3 bleibt unverändert
es wird ein neuer Absatz 4
mit folgender Fassung eingefügt:
Entsprechend den Vorschriften
des Gemeindefinanzierungsgesetzes gilt für die Ermittlung der
Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune die Schülerzahl lt. amtlicher
Schulstatistik zum Stichtag 15.10. des dem entsprechenden Haushaltsjahr
vorvorangegangenen Jahres. Dadurch empfängt die Stadt Hagen auch in den Jahren
2008 und 2009 die entsprechenden Schlüsselzuweisungen, die auf die Schüler der
Zweigstelle Olpe des Rahel-Varnhagen-Kollegs entfallen. Zur teilweisen Deckung
der zukünftig anfallenden Personal- und Sachkosten, die dem Kreis Olpe aus der
Trägerschaft des Weiterbildungskollegs ab dem Schuljahreswechsel am 01.08.2008
entstehen, zahlt die Stadt Hagen zusätzlich zu der in Abs. 1 genannten jährlichen Entschädigung in
den Jahren 2008 und 2009 jeweils pauschal 20.000 EUR.
§ 3 bleibt unverändert
§ 4 bleibt unverändert
§ 5 bleibt unverändert
§ 6 Abs. 1 erhält folgende
Fassung:
Diese Vereinbarung gilt bis
zum Ende des Schuljahres 2007/2008. Zwischen den Beteiligten besteht
Einvernehmen, dass zum Schuljahreswechsel am 01.08.2008 die Außenstelle des
Rahel-Varnhagen-Kollegs im Kreis Olpe mit den Zweigen Abendrealschule
Olpe/Lennestadt und Abendgymnasium Attendorn aufgelöst wird und der Kreis Olpe
ein eigenes Weiterbildungskolleg errichtet.
Die vereinbarten pauschalen
Entschädigungen für die Jahre 2008 und 2009 werden auch nach Beendigung der
Vereinbarung von der Stadt Hagen an den Kreis Olpe gezahlt.
Abs. 2 bleibt unverändert
Abs. 3 bleibt unverändert
Hagen, den _______________
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Demnitz Dr.
Schmidt
Oberbürgermeister Erster
Beigeordneter
Olpe, den _________________
___________________________ ________________________
Beckehoff Melcher
Landrat Kreisdirektor
