Beschlussvorlage - 0308/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

r die erforderlichen Anpassungsarbeiten im Hinblick auf die Nutzung durch die Förderschule Gustav Heinemann werden für 2022 weitere 305.000 € im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung gestellt.

Um den notwendigen Beginn des Schulbetriebes zum Schuljahr 2022/2023 zu ermöglichen werden die Arbeiten unmittelbar nach dem Ratsbeschluss beauftragt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Mit der Vorlage 0890/2021 sowie der Ergänzungsvorlage 0890-1/2021 hat die Verwaltung in Abstimmung mit der Schulaufsicht und der Förderschule Gustav Heinemann das Nutzungskonzept dargestellt und dabei auch die Anpassungsarbeiten im Hinblick auf die unterrichtlichen Bedarfe aufgeführt und mit einer ersten Kostenschätzung i. H. v. 123.000 € beziffert.

 

Zwischenzeitlich sind weitergehende Berechnungen erfolgt. Für einen Teil der Arbeiten liegen konkrete Angebote vor. Ein Teil der Gewerke ist bereits beauftragt. Nach der aktualisierten Gesamtübersicht kommt es zu einer deutlichen Kostensteigerung. Im Ergebnis werden aufgerundet weitere 305.000 benötigt.

 

Grund für die insgesamt hohe Kostenentwicklung ist zunächst eine allgemeine nochmalige Preissteigerung bei den Rohstoffen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung nicht bekannt oder absehbar war. Die Steigerung ist auf den immer noch vorherrschenden, weiter verschärfenden Rohstoffmangel und auf die aktuelle Situation in der Ukraine/Russland zurückzuführen. Als Beispiel sei der Stahl- und Profilbereich genannt. Aufgrund der Sanktionen gegen Russland kann der Stahl- und Profilsektor derzeit nur Tagespreise nennen. Dies gilt branchenübergreifend.

 

Die stärkste Kostensteigerung ergibt sich durch die Umnutzung des bisherigen gut ausgebauten Seminargebäudes für Schulzwecke. Die aktuellen Anforderungen unter dem tragenden Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes für eine schulische Nutzung konnte erst durch ein neu erstelltes Brandschutzkonzept umfassend verifiziert werden. Dazu gehören beispielsweise die Brandschutzqualitäten von Trennwänden und Holzbalkendecken (F 30- und F 90-Qualitäten) sowie der Einbau einer komplett flächendeckenden Brandmeldeanlage aus Kompensationszwecken für die vorhandenen Holzdecken.

Die Zusammenstellung der Kosten ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

 

Die zusätzlichen Mittel werden dringend benötigt, um die notwendigen Arbeiten als Voraussetzung für den alternativlosen Schulstart der Förderschule Gustav Heinemann zum Schuljahr 2022/2023 vergeben zu können. Angesichts des mittlerweile größeren Umfangs der Anpassungsarbeiten bedarf es größter Anstrengungen, um dieses Ziel auch in zeitlicher Sicht zu erreichen.

 

Die zusätzlich benötigten Mittel werden noch bei der Haushaltsplanung für 2022 berücksichtigt.

Um den notwendigen Beginn des Schulbetriebes zum Schuljahr 2022/2023 zu ermöglichen werden die Arbeiten unmittelbar nach dem Ratsbeschluss beauftragt.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Schüler*innen der Förderschule Gustav Heinemann werden im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ gefördert.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Es sind Anpassungsarbeiten für den Schulbetrieb der Förderschule vorzunehmen. Wegen der knappen Zeit bis zum Schuljahr 2022/2023 wurde mit den vorbereitenden Arbeiten noch in 2021 begonnen. Nach Kostenschätzung müssen nunmehr umgehend die restlichen Arbeiten beauftragt und durchgeführt werden.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

rderschulen

Finanzstelle:

5000nnn

Bezeichnung:

rderschule Gustav Heinemann

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen Hochbau

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

305.000 €

 

 

305.000 €

 

 

Eigenanteil

305.000 €

 

 

305.000 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Baumaßnahme sind lt. Baukostenschätzung wie folgt als Anschaffungs-/ Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren: Beim Gebäude werden 393.469 € aktiviert und über die Restnutzungsdauer von 40 Jahren abgeschrieben. Die Küchen im Gebäude (insgesamt 23.930 €) werden separat aktiviert und über 18 Jahre abgeschrieben. 9.850 € werden als Außenanlage aktiviert und über 7 Jahre abgeschrieben. Dadurch fallen folgende jährliche Abschreibungen an: 9.837 € (393.469 €/40 Jahre) für das Gebäude, 1.329 € (23.930 €/18 Jahre) für die Kücheneinrichtungen und 1.407 € (9.850 €/7 Jahre) für die Außenanlage. Somit ergibt sich eine jährliche Gesamtabschreibung von 12.573 € als Auswirkung in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierungeines Teilbetrages in Gesamthöhe von 123.000 € zu 100% aus der Bildungspauschale erfolgt, sind für die Vermögensgegenstände in Höhe der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden: Gebäude (88.469 €), Kücheneinrichtungen (23.930 €) und Außenanlage (9.850 €). Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauern führt somit zu Beträgen in Höhe der Abschreibungen. Insgesamt ergibt sich eine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten in Höhe von 4.948 €. Dem Restbetrag der Abschreibung in Höhe von 7.625 € steht kein Sonderposten gegenüber.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

12.573 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

12.573 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

4.948 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

7.625 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.03.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen