Beschlussvorlage - 0205/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderschule Wilhelm Busch- Aufhebung des gebundenen Ganztags mit Ablauf des Schuljahres 2021/2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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24.03.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der gebundene Ganztag an der Förderschule Wilhelm Busch wird nach § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 202) in der zurzeit gültigen Fassung mit Ablauf des Schuljahres 2021/2022 aufgehoben Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird die Förderschule als Halbtagsschule weitergeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Förderschule Wilhelm Busch mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung wird bekanntermaßen als gebundene Ganztagsschule geführt.
In der Vergangenheit gestaltete sich die Nachbesetzung frei gewordener Stellen teilweise schwierig. Infolgedessen konnte der Ganztagsbetrieb an der Förderschule seit nahezu 2 Jahren nicht mehr umfänglich angeboten werden. Die Verwaltung hat den Schulausschuss darüber in der Vergangenheit informiert. Während zunächst davon ausgegangen wurde, dass der Ganztag für eine Übergangszeit ausgesetzt werden muss, hat sich die Situation bis heute nicht verbessert, tendenziell in den letzten Monaten eher verstärkt. Die Bezirksregierung Arnsberg sieht nach Erörterung mit der Stadt Hagen daher auch perspektivisch keine Verbesserung und bittet die Stadt Hagen als Schulträger einen Beschluss über die Fortführung der Förderschule in zukünftiger Form einer Halbtagsschule zu fassen.
Weitere Informationen dazu können dem beigefügten Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg entnommen werden.
Die Schulkonferenz hat am 13.12.2021 einen einstimmigen Beschluss über die Aufhebung des gebundenen Ganztags gefasst.
Die Förderschule hat im Dezember 2021 eine Abfrage bei den Erziehungsberechtigten/Eltern durchgeführt, mit der Möglichkeit, sich zu der beabsichtigten Aufgabe des Ganztags zu äußern. Im Ergebnis wurden keine Bedenken geäußert.
Weiterhin hat die Verwaltung mit der Förderschule mögliche Betreuungsbedarfe erörtert. Soweit in Einzelfällen ein Betreuungsbedarf bestand, konnten Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Kindertagesgruppen vermittelt werden. Für die wenigen Einzelfälle der oberen Jahrgänge können im Rahmen der Netzwerkarbeit der Förderschule ebenfalls Angebote vermittelt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Die Schüler*innen der Förderschule Wilhelm Busch werden im Schwerpunkt „Soziale und emotionale Entwicklung“ gefördert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,6 kB
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