Anfrage - 0302/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Schwerpunktschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Meinolf Grüne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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24.03.2022
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Beschlussvorschlag
1Nach welchen Kriterien werden im Grundschulkapitel Schwerpunktschulen bestimmt? Insbesondere interessiert uns, welche Voraussetzungen erfüllt sein mussten, um Schwerpunktschulen im Bereich Sehen und im Bereich Hören werden zu können.
2. Wer bestimmt letztendlich, welche Grundschule in welchem Bereich Schwerpunktschule wird? Allein die untere Schulaufsicht?
3. Über welchen Zeitraum bleibt eine Schwerpunktschule diese? Kann sich der Status innerhalb eines konkreten Zeitraumes ändern? Oder behält eine Schule den Status für eine vorher konkret benannte Dauer?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung in der Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2022.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,3 kB
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