Anfrage - 0302/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1Nach welchen Kriterien werden im Grundschulkapitel Schwerpunktschulen bestimmt? Insbesondere interessiert uns, welche Voraussetzungen erfüllt sein mussten, um Schwerpunktschulen im Bereich Sehen und im Bereich Hören werden zu können.

 

2. Wer bestimmt letztendlich, welche Grundschule in welchem Bereich Schwerpunktschule wird? Allein die untere Schulaufsicht?

 

3. Über welchen Zeitraum bleibt eine Schwerpunktschule diese? Kann sich der Status innerhalb eines konkreten Zeitraumes ändern? Oder behält eine Schule den Status für eine vorher konkret benannte Dauer?

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung in der Sitzung des Schulausschusses am 24.03.2022.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfassung

 entfällt

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

               

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.03.2022 - Schulausschuss