Beschlussvorlage - 0628/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen fühlt sich den Zielen der „Agenda 2030“ verpflichtet und beschließt die Charta Faire Metropole Ruhr 2030.

 

2. Der Rat bittet den Oberbürgermeister, die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Netzwerk Faire Metropole Ruhr hat die Stadt Hagen aufgerufen, sich per Ratsbeschluss an der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 zu beteiligen.

 

Die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 ist eine gemeinsame Vision von Städten, Gemeinden und Kreisen im Ruhrgebiet, in der sie Verantwortung übernehmen wollen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern, sich zu den Grundsätzen des Fairen Handels zu bekennen und sich gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur stark zu machen. Dabei bilden die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen die Basis für das gemeinsame Handeln.

 

Die Initiative passt gut zu den Aktivitäten und dem Beschluss zur Nachhaltigkeitsstrategie für Hagen. Zudem ist die Stadt Hagen selbst Mitglied des dazu aufrufenden Netzwerks. Weiterhin ist Hagen Fair Trade Town und hat das Projekt FaireKITAs erfolgreich vorangetrieben, die Stadt ist Klima-Bündnis-Mitglied, hat die Magna Charta Ruhr gegen ausbeuterische Kinderarbeit unterzeichnet und es wurde im Landesprojekt Global nachhaltige Kommune NRW eine Nachhaltigkeitsstrategie (NHS) erarbeitet.

 

Am 24.08.2021 fand die Jahrestagung Netzwerk Faire Metropole Ruhr in Hagen statt. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 275-Jahr-Feier in die Wege geleitet worden. Es soll daher auf die Anfrage eingegangen werden, den betreffenden Ratsbeschluss zu erwirken.

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen bekennt sich ausdrücklich zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen der Agenda 2030 sowie zu den Zielen des Fairen Handels und zur Einhaltung der sog. Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dies wird schon in den Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stadt zum Ausdruck gebracht. Die Stadt hat die „Magna Charta Ruhr gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ unterzeichnet, die von der Fairen Metropole Ruhr initiiert worden war, mit der sie sich verpflichtet hat, künftig auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei ihrem Bedarf und in ihrer Beschaffung zu verzichten.

 

Die Stadt ist seit 2013 als Fairtrade Town ausgezeichnet und hat aktuell für die nächsten zwei Jahre die Rezertifizierung erlangt. Mit dem Bekenntnis zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (kurz: SDGs), zu den Zielen des Fairen Handels und zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen beim Einkauf von Produkten werden mit der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 konkrete Umsetzungsschritte gegangen, um die Stadt Hagen nachhaltig im Sinne ökologischer und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu entwickeln und ihrer besonderen Verantwortung als öffentliche rperschaft gerecht zu werden.

 

Als gesellschaftliche Aufgabe trägt der Faire Handel nicht nur dazu bei, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in vielen ndern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas zu

verbessern. Er zielt auch auf ein verändertes Bewusstsein und Verhalten in unserer Gesellschaft ab.

 

Die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 umfasst sieben übergeordnete Ziele:

 

Es geht darum, als eine der 53 Städte, Gemeinden und Kreise der Metropole Ruhr gemeinsam aktiv zu werden. Dort heißt es:

 

Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, …

 

I. erhöhen wir die Anzahl der kommunalen Einkäufe, in denen die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz: ILO) und, wo möglich, die Einhaltung weiterer Arbeitsnormen der ILO nachgewiesen werden muss,

II. erhöhen wir die Anzahl der kommunalen Einkäufe, die darüber hinaus den Kriterien des Fairen Handels entsprechen,

III. unterstützen wir aktiv die Fairtrade-Towns-Kampagne, informieren über den Fairen Handel, stärken das Thema im Stadtmarketing und erhöhen den Anteil fair gehandelter Produkte bei kommunalen Veranstaltungen,

IV. unterstützen wir im Rahmen der Wirtschaftsförderung Projekte von Unternehmen, die den Fairen Handel fördern,

V. erhöhen wir in der Metropole Ruhr die Anzahl der Fairtrade-Schools, Faire KITAs, Fairtrade-Universities (Universitäten und Hochschulen) sowie der Fairen Jugendhäuser,

VI. thematisieren wir den Fairen Handel und die Faire öffentliche Beschaffung im Rahmen unserer Städtepartnerschaften,

VII. benennen wir in unserer Kommune mindestens eine Ansprechperson für Fairen Handel/Faire Beschaffung.“.

 

Die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 ist als Anlage beigefügt.

 

In den Zielen und Optionen des Katalogs der Taten werden Maßnahmen konkretisiert, die in die internen Strukturen hinein und nach außen gegenüber den Bürger*innen transparent machen, wie Verwaltung den in den SDGs formulierten Herausforderungen begegnen kann. Dazu hat die Verwaltung die darüber hinaus gehende Maßnahmenliste geprüft und gemeinsam abgeschätzt, wie auch diese in einem gewissen Zeitrahmen umzusetzen ist. Es wurden die jeweiligen das Amt oder den Fachbereich bzw. die Institution betreffenden Ziele und deren Maßnahmen vom Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste, Fachbereich Bildung, Fachbereich Jugend und Soziales, vom Fachbereich OB sowie von der HAGENagentur und der Eine-Welt-Promotorin Hagen, Frau Eckhoff, vom AllerWeltHaus überprüft.

 

Zusätzlich zu den 7 Hauptzielen verpflichtet sich die Stadt Hagen noch zu folgenden 3 Zielen:

 

  1. Bis Ende 2022 wird vor jedem Einkauf in den sensiblen Produktgruppen geprüft, ob Anforderungen an eine Faire Beschaffung erfüllt werden können und ob diese durch Gütezeichen im Sinne des § 34 Vergabeverordnung (VgV)

bzw. des § 24 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nachgewiesen werden können.

 

  1. Die Faire Woche wird jedes Jahr medial beworben: Zweck ist, den Fairen Handel sichtbar zu machen sowie Menschen in unserer Kommune zu motivieren, sich für den Fairen Handel einzusetzen (wird dann über die Steuerungsgruppe Fairtrade Town Hagen koordiniert).

 

  1. Bis 2024 führen wir Informationsveranstaltungen zu FaireKITAs für entsprechende Leitungsgremien und/oder für das Personal in einzelnen KiTas durch und erhöhen die Anzahl der kommunalen FaireKITAs auf 100 Prozent bis 2030.

 

Fairer Handel und Faire Beschaffung tragen in erheblichem Maße dazu bei, im globalen Kontext wirtschaftliche Aktivitäten nachhaltig auszugestalten, Disparitäten im Lebensstandard zu reduzieren, Chancengleichheiten für alle zu schaffen und natürliche Ressourcen zu schonen, um den Erhalt unserer Ökosysteme zu gewährleisten.

 

Wie auch in der Nachhaltigkeitsstrategie für Hagen und in der Charta in Ziel VII formuliert, ist es für Verwaltungsmitarbeitende und für Bürger*innen gleichermaßen bedeutend, eine feste Ansprechperson in der Verwaltung zu haben. Entsprechend der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 kooperiert die Verwaltung bereits mit zivilgesellschaftlichen Organisationen als unverzichtbare Partner*innen in der Umsetzung, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.

 

Im Weiteren kann die Verwaltung die Beschlussfassung für die Charta veröffentlichen und die darin aufgeführten Ziele individuell im dazugehörigen Anhang, dem Katalog der Taten konkretisieren. Dazu wird der Rat der Stadt Hagen regelmäßig über die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung der Charta Faire Metropole Ruhr 2030 unterrichtet.

 

Sollte die Umsetzung der zusätzlichen Aufgaben erhöhte finanzielle oder personelle Ressourcen erfordern, so wird der Rat der Stadt Hagen hierzu erneut befasst. Die Ämter und Fachbereiche als Bedarfsstellen prüfen vorab, ob eine nachhaltige Faire Beschaffung entsprechend der Charta möglich ist.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

gez. Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Kämmerer

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.03.2022 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen