Beschlussvorlage - 0122/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Arbeits- und Maßnahmenpaket 2022 der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e.V. wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Seit dem 01.01.2006 wird die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) finanziert. Alle Biologischen Stationen in NRW arbeiten seit 2008 nach den vom Umweltministerium des Landes NRW (MKULNV) vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, die 2011 überarbeitet wurden und den Biologischen Stationen mehr Gestaltungsfreiraum in der Erledigung ihrer Aufgaben einräumen.

 

Das Aufgaben- und Maßnahmenpaket (AMP) für das Jahr 2022 ist im Anhang einsehbar. Bzgl. der Finanzierung gab es im Jahr 2021 eine Änderung. Erstmalig wieder nach 5 Jahren wurde der Wert einer Verrechnungseinheit (VE) um 7 % von 56,96 € auf 60,95 € angehoben. Voraussichtlich werden der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V.r das neue Maßnahmenpaket des Jahres 2022 insgesamt wieder 3.648 Verrechnungseinheiten zur Verfügung stehen, was einem Volumen von zukünftig 222.345,60 € entspricht. Der Landesanteil in Höhe von 80 % beträgt 177.876,48 €. Da der Anteil des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ab 2022 auf 10 % deutlich erhöht wird, hat der 10 %ige Anteil der Stadt Hagen nur eine geringe Steigerung auf 22.234,50 € erfahren. Ein Eigenanteil seitens der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. und des NABU-Stadtverbandes ist damit ab 2022 nicht mehr erforderlich.

 

Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gemäß denBS verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. nnen und sollen weiterhin berücksichtigt und ausgebaut werden.

 

Als wichtige Aufgabe zur Wahrnehmung von Landesaufgaben wird die Betreuung des Hagener FFH-Gebietes „Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg“ umgesetzt; auch 2022 werden weiterhin vertiefende Untersuchungen wie das Monitoring seltener Orchideen- und Reptilienarten durchgeführt. Aus diesen Erkenntnissen heraus werden zielgerichtete Schutz- und Pflegemaßnahmen entwickelt und zeitnah umgesetzt.

 

In den Naturschutzgebieten (NSG)Lenneaue Berchum“ und „Unteres Wannebachtal“ werden ebenfalls auf Wunsch des Landesamtesr Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Biotoptypenkartierungen durchgeführt, die wegen der Berichtspflicht des Landes NRW an die EU erforderlich ist. Für das NSG „Holthauser Bachtal“ wird eine Beweissicherungskartierung erstellt, die aufgrund der in den letzten Jahren eingetretenen Entwicklungen, z.B. durch die großflächigen gravierenden Waldschäden, den aktuellen Zustand aufzeigen soll. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die massiven Veränderungen infolge des Hochwassers im Juli 2021 in der Aue des Holthauser Baches gerichtet, das den Bachlauf in weiten Teilen völlig umgestaltet hat. In diesem Zusammenhang wird mittels Kartierungen auch die zukünftige Wiederbesiedlung durch die aquatische Kleinlebewelt begleitet.

 

Im NSGAlter Yachthafen“ wird das im Jahr 2019 begonnene Pflegekonzept in Form eines Beweidungsprojektes mit einer kleinen Ziegen- und Schafherde eines Landschaftspflegebetriebes aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis umgesetzt. Das erforderliche Equipment r die Beweidung wurde 2021 aus Ersatzgeldern angeschafft. Falls sich das Beweidungsprojekt erfolgreich umsetzen lässt, sollen weitere Flächen, z.B. die Brache Brockhausen oder das NSG „Uhlenbruch“, einbezogen werden, um auch hier eine nachhaltige Pflege durch Weidetiere durchzuführen.

 

Bedingt durch die im Jahr 2021 erfolgte zeitweilige Absenkung des Wassers im Hengsteysee wird das NSG „Ruhraue Syburg“ hinsichtlich der Sicherung des Mindest-Wasserstandes der großflächigen Blänken intensiver untersucht. Da im Zuge der zu erwartenden trockenen Sommer die typischen Lebensgemeinschaften der Stillgewässer und Feuchtwiesen zunehmend gefährdet sind, sollen geeignete Maßnahmen bis zur Umsetzungsreife entwickelt werden.

 

Als besonderes Highlight konnte 2021 die aufgegebene Fischteichanlage im unteren Wannebachtal von der Stadt Hagen unter Mitwirkung und Vorarbeiten der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. erworben werden. In diesem Jahr sollen auf dem Gelände die vorhandenen Habitatstrukturen optimiert werden, um die verschiedenen Gewässer für Amphibien- und Libellenarten sowie charakteristische Orchideen der Feuchtwiesen dauerhaft zu sichern.

 

Das überaus erfolgreiche Projekt zum Schutz der Gebäudebrüter soll auch im Jahr 2022 fortgesetzt werden und umfasst als größtes Einzelvorhaben innerhalb des AMP 350 VE. Die Erhöhung des Förderbeitrages des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wurde 2017 mit dem Erfordernis und der regionalen Ausrichtung (Einzugsgebiet des RVR) dieses Projektes begründet, zumal seit Beginn des Projektes aufgrund der erfolgten Beratungstätigkeiten von den Wohnungsgenossenschaften mittlerweile über 6.000 Nisthilfen installiert werden konnten. Aufgrund der überwältigenden Nachfrage der speziellen Nisthilfen wurden in enger Abstimmung mit der Biologischen Station UMWELTZENRUM Hagen e. V. fünf neue Nisthilfen-Typen mit einer Betonbau-Firma entwickelt; schwerpunktmäßig im Verbandsgebiet des RVR wurden innerhalb von 3 Jahren bereits über 1.000 Stück davon eingebaut.

 

Wie in jedem Jahr wird auch wieder im Jahr 2022 eine Vielzahl von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf über 50 Einzelflächen umgesetzt. Für besonders bedrohte Arten wie Geburtshelferkröte, Schlingnatter, Kammmolch, Haselmaus, Steinkauz, Schleiereule oder Hohltaube werden begleitend zu den Kartierungsarbeiten konkrete Maßnahmen zu ihrem Schutz umgesetzt. Aufgrund aktueller Nachweise der Wildkatze 2021 im Hagener Süden werden auch hier erneut spezielle Erfassungsmethoden eingesetzt. Als besonders geschützte Art wird der Hirschkäfer in ein Monitoring einbezogen und es wird eine Erfassung der Bestände begonnen. In geeigneten artenreichen Laubwaldbereichen sollen zudem „Brutmeiler“ errichtet werden, die den Larven eine sichere Entwicklungsstätte bieten können.

 

Einen wichtigen Beitrag werden mehrere Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. der Neuanlage von Kleingewässern leisten. Aufgrund des Klimawandels trocknen viele Kleingewässer bereits frühzeitig aus, so dass es in den letzten beiden Jahren zu einem Totalverlust der Reproduktion einiger Amphibienarten gekommen ist. Die dauerhafte Sicherung des Wasserstandes wichtiger Fortpflanzungsgewässer hat deshalb oberste Priorität und es sollen jedes Jahr wie bereits in den letzten Jahren praktiziert - mehrere bestehende Kleingewässer optimiert oder auch neue angelegt werden.

 

Das Arbeitsfeld „Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit“ muss aufgrund der Corona-Auflagen voraussichtlich wieder deutlich reduziert werden; Großveranstaltungen wie der `Tag der Artenvielfalt´ sind geplant, müssen aber wahrscheinlich erneut auf das nächste Jahr verschoben werden.

 

Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Arbeits- und Maßnahmenpaket, das mit der Bezirksregierung, dem LANUV, dem RVR und der Stadt Hagen am 29.09.2021 abgestimmt wurde. Die Jahreshauptversammlung des Trägervereins der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. hat dem Entwurf am 05.10.2021 zugestimmt.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

hrlicher Zuschuss Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5520

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft

Auftrag:

1552040

Bezeichnung:

Naturschutz

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

 

0

0

0

0

0

Aufwand (+)

531800

22.234,56

22.234,56

22.234,56

22.234,56

22.234,56

Eigenanteil

 

22.234,56

22.234,56

22.234,56

22.234,56

22.234,56

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

x

Die Aufwendungen sind in der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt und werden dem Rat in der Haushaltsplanberatung zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt
Beigeordneter

 

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.03.2022 - Naturschutzbeirat - vertagt

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22.03.2022 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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05.04.2022 - Naturschutzbeirat - vertagt

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31.05.2022 - Naturschutzbeirat - zur Kenntnis genommen