Vorschlag zur Tagesordnung - 0150/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktionen CDU, Hagen Aktiv, FDP hier: Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen bei Baumaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
|
|
|
|
09.02.2022
| |||
|
|
22.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, …
1. … künftig bei allen Vorlagen im Zusammenhang mit Bau- und Gestaltungsmaßnahmen transparent und unaufgefordert ausweisen, ob und wie viele Bäume im Zusammenhang von Projekten gefällt oder erheblich zurückgeschnitten werden sollen. Dabei sind aus-nahmslos alle Bäume zu benennen, die alleine nach den Größenkriterien unter die Baumpflegesatzung fallen würden, selbst dann, wenn auf sie die Baumpflegesatzung nicht unmittelbar anwendbar sein sollte.
2. … künftig bei jedem Projekt detailliert darzustellen, welche Vorarbeiten auf welche Wei-se ausgeführt werden. Dabei muss deutlich werden, inwiefern Bäume in ihrer Substanz davon betroffen sein werden oder könnten.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Siehe Anlage.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Hier handelt es sich um eine Informationsanforderung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
332,1 kB
|

22.03.2022 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, …
1. ... künftig in allen einschlägigen Vorlagen transparent und unaufgefordert ausweisen, ob und wie viele Bäume gefällt oder erheblich zurückgeschnitten werden sollen. Diese Maßnahmen sind zu begründen. Dabei sind ausnahmslos alle Bäume zu benennen, die alleine nach den Größenkriterien unter die Baumpflegesatzung fallen würden, selbst dann, wenn auf sie die Baumpflegesatzung nicht unmittelbar anwendbar sein sollte. Sollte eine Benennung im Einzelfall nicht möglich sein, etwa aufgrund der hohen Anzahl der Bäume bei Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang von Straßen, so ist die betroffene Fläche sowie das Ausmaß der Maßnahme in gleicher Weise zu auszuweisen.
2. ... künftig transparent und unaufgefordert im UKM in gleicher Weise eine Mitteilung zu machen, wenn Baumfällungen oder erheblicher Rückschnitt ansteht, ohne dass dem eine Rats- oder Ausschussbeteiligung vorhergeht. Sind Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug notwendig, kann die Mitteilung in der auf die Maßnahme folgenden Sitzung des UKM nachgeholt werden.
3. ... die Öffentlichkeit im Vorfeld mit ausreichendem Vorlauf, mindestens einen Monat im Voraus, über geplanten Schnitt- und Pflegemaßnahmen in geeigneter Form, unter Einbeziehung digitaler Plattformen, sowie durch eine geeignete Markierung betroffener Bäume zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 4 |
|
|
SPD | 3 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
HAK | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||