Mitteilung - 0220/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Am 18.02. - 21.02.2022 wurden im Naturschutzgebiet (NSG) "Mastberg und Weißenstein", welches gleichzeitig Teil des FFH-Gebietes DE-4611-301 "Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg" ist, umfangreiche Gehölzfällungen getätigt, die der notwendigen Verkehrssicherheit der benachbarten Hohenlimburger Straße (B7) dienen. Gleichwohl es in der Örtlichkeit nach einer zusammenhängenden Maßnahme aussieht, handelt es sich tatsächlich um zwei von unterschiedlichen Stellen beauftragte Maßnahmen, die zeitgleich von demselben Unternehmen mit dem Unterschied durchgeführt wurden, dass eine Maßnahme dem Umweltamt angezeigt und abgestimmt war und die andere nicht. Die Lage der Maßnahmen können der Anlage entnommen werden.

 

Bei der abgestimmten Maßnahme handelt es sich um eine Verkehrssicherungsmaßnahme im NSG, von der die Verwaltung mit Vorlage 0012/2022 bereits berichtete. Im Steilhang des NSGs sowie in Straßennähe am Fuß des Hanges befanden sich stark geschädigte Bäume. Eigentümer des Steilhanges ist das Land NRW, Landeseigener Forstbetrieb, Regionalforstamt Münsterland. Bereits im Jahr 2019 wurden vom Landesbetrieb Straßen.NRW Bedenken darüber geäert, dass bei diversen Bäumen am Fuße des Hanges und in den steilen Hangpartien die Gefahr bestehe, auf die angrenzenden B7 zu stürzen und deren Verkehrssicherheit zu gefährden. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet neben der NSG-Ausweisung um ein FFH-Gebiet handelt, dessen Erhaltungszustand bei etwaigen Maßnahmen und Projekten zu beachten ist und der Tatsache, dass in dem Bereich regelmäßig Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, wurde im Herbst 2019 ein Abstimmungstermin unter Beteiligung von Vertreter*innen des Landesbetriebes Wald und Holz, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), Straßen.NRW, der höheren Naturschutzbehörde, dem Naturschutzbeirat und der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Dabei wurde abgestimmt, dass alle geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen jeweils im Vorfeld im Rahmen einer FFH- Verträglichkeitsvorprüfung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die geschützten Lebensraumtypen geprüft werden müssen. Nach einer entsprechenden ersten Prüfung wurden im Jahr 2020 21 akut gefährdende Bäume in begehbaren Lagen gefällt. Das Kontrollintervall der Gehölzbestände wurde vom Regionalforstamt verkürzt, da zum damaligen Zeitpunkt bereits weitere Bäume als gefährdend eingestuft wurden und davon ausgegangen werden musste, dass diese Bäume in dem flachgründigen Hang ebenfalls absterben und zu einer Gefahr für die Sicherheit des Fuß- und Fahrverkehrs auf den angrenzenden Straßen werden. Nach jüngster Begutachtung des Hanges und der Bäume durch die zuständige Forstbetriebsbeamtin des Regionalforstamtes wurde festgestellt, dass eine große Zahl von Bäumen die Verkehrssicherheit der darunterliegenden "Hohenlimburger Straße"  und der Straße "Zur Hünenpforte" gefährden und deshalb gefällt werden müssen. Hierzu wurde abstimmungsgemäß eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung dem Umweltamt vorgelegt, die plausibel zu dem Ergebnis kommt, dass die geplante Maßnahme zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen FFH-Lebensraumtypen führt. Insofern wurde den Maßnahmen nach Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat zugestimmt und im NB und UKM angekündigt (DS 0012/2022). Nach Abschluss der Maßnahme gilt es nun festzustellen, ob sie im angezeigten Umfang durchgeführt wurde.

 

Die nicht abgestimmte Maßnahme betrifft Gehölzfällungen, die am Hangfuß und insbesondere im Bereich des Quelltopfes des "Barmer Teichs" im Auftrag von Straßen.NRW durchgeführt wurden. Sie wurden weder im Vorfeld mit dem Umweltamt abgestimmt, noch angezeigt. Somit muss nun im Nachgang geprüft werden, ob die Maßnahme im Sinne der Verkehrssicherungspflicht notwendig sowie verhältnismäßig war und welche Auswirkungen die Maßnahme auf die Schutzziele des NSGs, den Erhaltungszustand der angrenzenden FFH-Lebensraumtypen und artenschutzfachliche/-rechtliche Aspekte hat. Hierzu bedient sich das Umweltamt neben dem Einsatz des eigenen Fachpersonals der fachlichen Expertise des LANUV und der Biologischen Station Hagen. Auf Basis des Ergebnisses dieser Prüfung wird dann über die weiteren rechtlichen Folgen entschieden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

keine Auswirkungen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.02.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

Erweitern

08.03.2022 - Naturschutzbeirat - zur Kenntnis genommen

Erweitern

22.03.2022 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen