Beschlussvorlage - 0254/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbHhier: Gründung eines Beitrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.03.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
31.03.2022
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
a) die Anzahl der Mitglieder des Beirates auf 12 festzusetzen,
b) das Recht zur Bestellung und Abberufung des Beirates auf den Aufsichtsrat als Organ oder den Aufsichtsratsvorsitzenden zu übertragen und
c) die Aufgabe zur Erstellung der Geschäftsordnung des Beirates auf den Aufsichtsrat als Organ oder den Aufsichtsratsvorsitzenden zu delegieren.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Beschlüsse der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH im Rahmen eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit der Umstrukturierung der HAGENagentur GmbH zur HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH sind mit Ausnahme der Stadt Hagen die bisherigen Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Aus diesem Grunde sieht der Gesellschaftsvertrag der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH nun einen Beirat vor. Seine Aufgabe besteht zum einen darin den Aufsichtsrat zu bestimmten, jeweils im Einzelfall konkret zu benennenden Aufgaben zu beraten. Zum anderen hat der Beirat die Aufgabe, nach Maßgabe der Vorgaben von Aufsichtsrat und Geschäftsführung den Dialog und den Austausch zwischen Vertretern der örtlichen Wirtschaft und der Gesellschaft und deren Organen zu fördern (§ 13 a Abs. 2).
Gem. § 13 a Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags obliegt es der Gesellschafterversammlung, die Anzahl der Mitglieder des Beirats zu bestimmen. Ferner werden nach dieser Regelung die Mitglieder des Beirates von der Gesellschafterversammlung auf unbestimmte Zeit bestellt und können jederzeit wieder abberufen werden. Die Gesellschafterversammlung kann gem. § 13 a Abs. 1 S. 5 das Recht zur Bestellung und Abberufung durch Beschluss auf den Aufsichtsrat als Organ oder den Aufsichtsratsvorsitzenden übertragen.
Weiterhin gibt die Gesellschafterversammlung gem. § 13 a Abs. 3 dem Beirat eine Geschäftsordnung. Sie kann auch diese Aufgabe auf den Aufsichtsrat als Organ oder den Aufsichtsratsvorsitzenden durch Beschluss delegieren.
Die empfohlene Anzahl der Beiratsmitglieder ergibt sich daraus, dass dem Gesellschafterkreis der HAGENagentur GmbH neben der Stadt Hagen, die bekanntlich bereits im Aufsichtsrat vertreten ist, 11 Mitglieder angehörten. Zudem wird für den Beirat die Einbindung der FernUniversität Hagen angeregt, die vielfältige Impulse für innovative Entwicklungen am Wirtschaftsstandort Hagen setzt. Die vorgeschlagene Delegation der übertragbaren Aufgaben auf den Aufsichtsrat erweitert dessen Befugnisse und empfiehlt sich gleichzeitig aus Gründen der Praktikabilität.
Der Aufsichtsrat wird am 18.03.2022 voraussichtlich folgenden Beschluss fassen:
„Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung zu beschließen,
- Die Anzahl der Mitglieder des Beirates wird auf 12 festgesetzt.
- Das Recht zur Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Beirates wird auf den Aufsichtsrat als Organ übertragen.
- Die Aufgabe, dem Beirat eine Geschäftsordnung zu geben, wird auf den Aufsichtsrat als Organ delegiert.“
Der Rat der Stadt Hagen wird um eine entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
x | Sind nicht betroffen) |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
a) die Anzahl der Mitglieder des Beirates auf 12 festzusetzen,
b) das Recht zur Bestellung und Abberufung des Beirates auf den Aufsichtsrat als Organ zu übertragen und
c) die Aufgabe zur Erstellung der Geschäftsordnung des Beirates auf den Aufsichtsrat als Organ zu delegieren.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Beschlüsse der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH im Rahmen eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
|
|
CDU | 13 |
|
|
SPD | 9 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 6 |
|
|
AfD | 3 | 1 |
|
Hagen Aktiv | 3 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 3 |
|
|
FDP | 2 |
|
|
Die Linke | -- | -- | -- |
HAK | 2 |
|
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 42 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||