Beschlussvorlage - 0252/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Geschäftsordnung für die Theaterleitung der Theater Hagen gGmbH in der dieser Vorlage anhängenden Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH in der dieser Vorlage anhängenden Fassung zu.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Beschlüsse der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Gesellschaftsvertrag der Theater Hagen gGmbH sieht vor, dass die Regelungen des Gesellschaftsvertrages in einem dort geregelten Umfang durch zwei Geschäftsordnungen, namentlich eine für die Theaterleitung und eine für den Aufsichtsrat, konkretisiert werden. Über die Entwürfe der Gescftsordnungen ist bis jetzt nicht beschlossen worden.

Nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Theater Hagen gGmbH gibt die Gesellschafterversammlung der Theaterleitung eine Geschäftsordnung. Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung wurde einvernehmlich zwischen dem Geschäftsführer, dem Intendanten und dem Generalmusikdirektor abgestimmt. Sie konkretisiert das Zusammenspiel und die Befugnisse von Geschäftsführer (Verwaltungsdirektor), Intendant und Generalmusikdirektor und regelt Wertgrenzen für Geschäfte, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Die Definition dieser Wertgrenzen ist laut Gesellschaftsvertrag zwingend.

Nach § 14 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages gibt sich der Aufsichtsrat vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat werden die Regelungen rund um den Ablauf von Sitzungen festgeschrieben.

 

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat am 08.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Geschäftsordnung für die Theaterleitung in der dieser Vorlage anhängenden Fassung.

  1. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hagen gibt sich der Aufsichtsrat die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in der dieser Vorlage anhängenden Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um eine entsprechende Beschlussfassung gebeten.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.03.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen