Berichtsvorlage - 0250/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Haushaltslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.03.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Haushaltslage
1.1. Vorläufiges Ergebnis 2021
Der Controlling-Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis wird zurzeit bearbeitet und muss nach § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz bis zum 15.04.2022 der Bezirksregierung vorgelegt werden. Gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW wird zurzeit der Jahresabschluss erstellt und zum 31.03.2022 dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Das vorläufige Ergebnis zeigt einen Jahresfehlbetrag von rd. 7 Mio. €. Dieses negative Jahresergebnis ist den Folgen der Hochwasserkatastrophe zuzuordnen, welche sich belastend mit etwa 9,1 Mio. €. niederschlagen. Es ist davon auszugehen, dass der Ausgleich durch die erwarteten Wiederaufbaumittel im Laufe des Jahres 2022 stattfindet.
Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass das Ergebnis nur durch den Ansatz der Bi-lanzierungshilfe gemäß NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz in Höhe von rund 22 Mio. € erreichbar ist. Ansonsten wäre das Defizit auf etwa 29 Mio. € angewachsen. Allein durch die buchhalterische Abschreibung der Bilanzierungshilfe aus dem Jahr 2021 ergibt sich über einen Zeitraum von 50 Jahren (ab 2025) eine Ergebnisbelastung in Höhe von rund 440.000 € jährlich. Die Bilanzierungshilfen der Jahre 2022 – 2024 werden zusätzliche Abschreibungsbelastungen verursachen.
1.2. Haushaltssanierungsplan 2021 / Haushaltssicherungskonzept 2022
Der HSP-Bericht für das abgelaufene Jahr wird zurzeit bearbeitet und muss bis zum 15.04.2022 der Bezirksregierung vorgelegt werden. Die Geltung des Stärkungspaktgesetzes endete am 31.12.2021. Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen – so auch Hagen – unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO NRW. Die noch aus dem Haushaltssanierungsplan verbleibenden Maßnahmen (11 Einzelmaßnahmen) werden in das Haushaltssicherungskonzept übernommen.
Der Haushaltsansatz für 2022 beträgt 101 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 89 Mio. €. Durch die laufenden Änderungen stieg das Steuersoll auf annähernd 95 Mio. € (Stand 28.02.2022). Es ist davon auszugehen, dass in 2022 der Haushaltsansatz erreicht wird.
2. Schuldenstand
| 23.02.2022 | Vorjahr |
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Liquiditätskredite | 921.500.000 € | 942.500.000 € |
Liquiditätskredite Gute Schule 2020 | 5.652.038 € | 5.971.630 € |
Liquiditätskredite gesamt | 927.152.038 € | 948.471.630 € |
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Investitionskredite | 46.777.970 € | 54.513.665 € |
Förderkredite | 4.599.050 € | 4.910.970 € |
Investitionskredite Gute Schule 2020 | 19.119.194 € | 20.074.222 € |
Investitionskredite gesamt | 70.496.214 € | 79.498.857 € |
2.1. Marktumfeld Zinsen
Die Inflation war zuletzt auch in Deutschland und der EU wieder überraschend hoch. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist von ihrer bisherigen Einschätzung einer temporären Entwicklung abgerückt. Als Reaktion auf die hohen Inflationsraten hat sie eine Straffung ihrer Geldpolitik in Aussicht gestellt und Leitzinserhöhungen in diesem Jahr nicht mehr ausgeschlossen.
In diesem Umfeld sind die Zinsen am Kapitalmarkt deutlich gestiegen. Die Geldmarktzinsen blieben bis zu einer Laufzeit von drei Monaten nahezu unverändert, darüber hinaus kam es zu einem leichten Anstieg. Im Zuge der erwarteten Leitzinserhöhungen der EZB wird in den nächsten Monaten mit einem entsprechenden Anstieg des Zinsniveaus gerechnet.
Die im Haushaltsplanentwurf enthaltene Konsolidierungsmaßnahme zur Reduzierung des Zinsaufwandes unter Berücksichtigung einer Verringerung der Duration kann in einem Umfeld des erwarteten Zinsanstiegs nicht mehr aufrechterhalten werden. Zum einen muss die Zinsprognose auf die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Zum anderen kann die mit der Verringerung der Duration einhergehende Steigerung des Zinsänderungsrisikos aufgrund der aktuellen Entwicklungen nicht mehr empfohlen werden.
Der schon jetzt höhere Kapitalmarktzins bedeutet für die Folgejahre aufgrund des von Jahr zu Jahr steigenden ungesicherten Portfolioanteils einen deutlichen Anstieg des Zinsaufwandes der über die Veränderungsliste in die aktuelle Haushaltsplanberatung eingebracht wurde.
Die Prognosen sind zum Zeitpunkt der Berichterstellung sehr unsicher, da die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine noch kaum abzuschätzen sind. Die Notwendigkeit einer weiteren Anpassung des Zinsaufwandsbudgets im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung kann nicht ausgeschlossen werden. Hierin liegt ein deutliches Risiko, dem unterjährig ggf. durch Haushaltssteuerungsmaßnahmen begegnet werden muss.
3. Zinssätze
Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):
| 17.11.2021 | 13.01.2022 | 23.02.2022 |
EONIA (Tagesgeld) | -0,486 (-0,472) | -0,493 (-0,477) | -0,491 (-0,480) |
3 Monats-Euribor | -0,566 (-0,522) | -0,563 (-0,545) | -0,529 (-0,540) |
12 Monats-Euribor | -0,483 (-0,474) | -0,483 (-0,498) | -0,332 (-0,496) |
3 Jahre Swapsatz | -0,206 (-0,506) | -0,084 (-0,495) | 0,438 (-0,459) |
5 Jahre Swapsatz | -0,070 (-0,447) | 0,095 (-0,424) | 0,637 (-0,330) |
10 Jahre Swapsatz | 0,215 (-0,223) | 0,378 (-0,196) | 0,857 ( 0,017) |
4. Doppelhaushalt 2022/2023
Die Beratung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2022/2023 in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen ist abgeschlossen. Die daraus resultierenden Änderungen sind im aktuellen Planungsstand eingearbeitet. Die Verabschiedung des Doppelhaushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes im Rat ist auf den 31.03.2022 terminiert.
5. Risiko des Ukrainekriegs
Der Ukrainekrieg wird voraussichtlich an verschiedensten Stellen des Haushaltes sowohl durch wegbrechende Steuererträge als auch durch zusätzliche Aufwendungen in Folge der Unterbringung von Flüchtlingen zu Ergebnisbelastungen führen. Diese Haushaltsrisiken können derzeit naturgemäß nicht beziffert werden und sind in der Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2022/2023 entsprechend noch nicht berücksichtigt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
