Beschlussvorlage - 0248/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0247/2022, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

a. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2020 31.07.2021,

 

b. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses und

 

c. die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2020 / 2021.

 

d. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 / 2022.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Theater Hagen gGmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2020 31.07.2021 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 08.03.2022 formuliert.

 

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH nimmt den Jahresabschluss und den Prüfbericht zur Kenntnis. Der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH wird vorgeschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.  Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Jahresabschluss und den Prüfbericht zur Kenntnis. Er nimmt ferner zur Kenntnis, dass die festgestellte Überkompensation in Höhe von rd. 3.372.000 € nach den Regelungen des Betrauungsaktes vom 02.11.2017 vom Theater Hagen an die einzige Gesellschafterin Stadt Hagen zurück zu zahlen ist.

2. Die Gesellschafterversammlung stellt gem. § 18 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.8.2020 bis 31.07.2021 fest.

3. Die Gesellschafterversammlung stimmt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der Ergebnisverwendung, Überführung des Überschusses in Höhe von 519.860,98 € in eine Rücklage, zu.

4. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2020/21.

5. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021/22 wird die Märkische Revision GmbH, Essen, beauftragt.

 

Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0247/2022 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Die finanziellen Auswirkungen sind in der DS 0247/2022 dargestellt..

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.03.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen