Beschlussvorlage - 0214/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittel aus dem Verfügungsfonds Soziale Stadt Wehringhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Hannah Scharlau
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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16.03.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der Förderung Soziale Stadt stehen Mittel für die aktive Mitwirkung der Beteiligten zur Verfügung.
Gemäß der Richtlinie der Stadt Hagen zur Einrichtung eines Lenkungskreises sowie eines Verfügungsfonds für das Programmgebiet Soziale Stadt Wehringhausen werden Projekte unterhalb der Schwelle von 4.000 € durch den Lenkungskreis beschlossen und der BV Mitte zur Kenntnis gegeben. Projekte ab 4.000 € bedürfen der Beschlussfassung durch die BV Mitte.
Das Projekt wird zu 90% vom Land NRW gefördert.
Begründung
Die Richtlinien zur Städtebauförderung ermöglichen gem. Ziffer 17 die Förderung der aktiven Mitwirkung der Beteiligten. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil, Mitmachaktionen und Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil.
Wie bereits dargestellt werden seit dem Inkrafttreten der Richtlinie Soziale Stadt alle Projekte unterhalb der Schwelle von 4.000 € durch das Stadtteilgremium beschlossen und der BV Mitte zur Kenntnis vorgelegt. Projekte ab 4.000 € bedürfen der Beschlussfassung durch die BV Mitte.
Am 21.02.2022 wurde durch den Lenkungskreis nach vorheriger intensiver Begleitung durch das Quartiersmanagement die o.g. Projekte befürwortet und bedürfen nun der Beschlussfassung durch die BV Mitte. Die Projektbeschreibungen der zur Entscheidung vorgeschlagenen Projekte sind als Anlage beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 13660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Auftrag: | 1366045 | Bezeichnung: | Soziale Stadt Wehringhausen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 |
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| 11.214,- € |
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Aufwand (+) | 531800 |
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| 12.460,- € |
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Eigenanteil |
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| 1.246,- € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die Finanzierungsmittel wurden in der lfd. Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt und werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| gez.
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| (Margarita Kaufmann, Beigeordnete)
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| gez.
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Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
