Beschlussvorlage - 0179/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung des innerstädtischen Sparkassenbereiches
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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21.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, den durch die Körnerstraße, Badstraße und den mit der gesamten Grashofstraße begrenzten Bereich
”Sparkassen-Karree”
zu benennen.
In diesem Zusammenhang geht die Bezeichnung ”Grashofstraße” (Str.Schlüssel-Nr. 304) in ihrer gesamten Länge unter.
Die Verkehrsfläche ist dem Schiedsamtsbezirk 1 zugeordnet.
Sachverhalt
Bei der Umgestaltung
der Innenstadt entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Stadthauses I, bzw. des
bereits abgebrochenen Sparkassengebäudes ein neues Sparkassengebäude.
Auf Anregung der
politischen Vertreter sollte durch das Fachamt 62 geprüft werden, ob dieser
Bereich mit einer eigenständigen Bezeichnung versehen werden kann.
Es wurde weiterhin
damit beauftragt, nach entsprechenden Lösungen zu suchen um letztlich eine Realisierung herbeizuführen.
Nach ordnungsrechtlicher Prüfung und unter Berücksichtigung aller
entscheidungsrelevanten Benennungskriterien bestehen gegen den
Beschlussvorschlag keine Bedenken
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 1/99 (506) -Neuordnung des
Rathausbereiches- weist u.a. öffentliche Verkehrsflächen FZ (Fußgängerzone -nur
für Andiener zu bestimmten Zeiten und Linienbusse befahrbar),
Straßenverkehrsflächen und MK-Gebiete (Kerngebiet) aus.
In diesem Gebiet wird dem Erläuterungsbericht nach ein an das Stadtgefüge
der ”Neuen City Hagen” orientiertes
5-geschossiges Gebäude integriert. Dieses Gebäude wird als Atriumhaus mit
2 l-förmigen Baukörpern
strukturiert.
Die Bebauung der Grundstücke ist der Zeit entsprechend fortgeschritten.
Die Eröffnung des Sparkassenbetriebes soll nach meinem Kenntnisstand im Juni
2006 erfolgen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Vorhaben mit einer
ordnungsgemäßen Lagebezeichnung zu versehen.
Zur besseren Orientierung ist es sicherlich dienlich, diesen
betreiberreichen Gebäudekomplex mit multifunktionaler Kundenhalle,
Bürobereiche, vorgelagerten Verkaufsflächen, Restaurant und grünem Innenhof
ordnungsrechtlich unter einer eigenständigen Bezeichnung zu führen. Eine
hausnummernmäßige Zuordnung dieser Einheiten zu den umliegenden Straßen
(Körner-Bad-Grashof) würde den Eindruck des Gesamtkonzeptes verwischen und
somit die Lagesituation hinsichtlich der Hausnummern möglicherweise zu
unübersichtlich machen.
Um den Einheiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung eine Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es ratsam, dem o.g.
Bereich eine separate Bezeichnung zu geben.
Eine Bezeichnung nach "......Karree" kann allgemein auf eine
zusammenhängend bebaute Grundstücksfläche schließen lassen. Diese Vorgabe ist bei der von den Entscheidungsträgern vorgeschlagenen
Bezeichnung:
" S p a r k a s s e n - K a r
r e e "
erfüllt.
Mit der Benennung muss auch eine klare Abgrenzung dieser Bezeichnung
gefunden werden, um künftige Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Abgrenzung
ist in dem beigefügten Lageplan (gerastert dargestellt) kenntlich gemacht, und
soll Bestandteil des zu fassenden Beschlusses sein.
Rücksprachen am 23.01. und 15.02.2006 mit 66/5 haben ergeben, dass
widmungsrechtlich hiergegen ebenfalls keine Bedenken bestehen.
Die eventuelle Verlagerung der Bezeichnung ”Grashof” -in die
benachbarte Grünanlage an der Volme- sollte von dieser Benennungsmaßnahme
unberührt bleiben. Sie sollte jedoch bei einer der nächsten Gelegenheiten
vorgenommen werden.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Übersichtsplan
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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./. |
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