Beschlussvorlage - 0144/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbauplanung Volmepark
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.03.2006
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02.05.2006
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.03.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.03.2006
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Umgestaltung des Volmeparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen und nach Eingang des Bewilligungsbescheides die Maßnahme zu realisieren.
X Die Planung soll aufgrund der Variante 1 mit LED-Bodenstrahlern fortgeführt werden.
O Die Planung soll aufgrund der Variante 2 mit Halogen-Bodenstrahlern fortgeführt werden.
O Die Planung soll aufgrund der Variante 3 mit Glasfaser-Lichtleiste fortgeführt werden.
O Die Planung soll aufgrund der Variante 4 mit LED-Lichtleiste fortgeführt werden.
Die zusätzlichen Folgekosten sind in den Haushalt einzustellen.
Der Fällung der genannten 3 Bäume wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist innerhalb der Parkanlage vorzunehmen.
In Abhängigkeit vom rechtzeitigen Vorliegen des Bewilligungsbescheids ist
ein Baubeginn im September 2006 und eine Fertigstellung der Parkanlage bis etwa
Juni 2007 möglich.
Sachverhalt
Bezugnehmend auf den Ratsbeschluss v. 10.06.1999 zur Entwicklung von
Konzepten zur Verbesserung der Naherholungsfunktion der Grünflächen an der
Volme, wurde im Mai 2005 ein Planungsworkshop zur Neugestaltung des Volmeparks
durchgeführt. Als Ergebnis des Workshops wurde am 16.06.2005 durch das Empfehlungsgremium
beschlossen, die Planung des Büros Drecker aus Bottrop der Wiederherstellung
des Volmeparks zugrunde zu legen.
Der Entwurf des Büros Drecker nimmt die Längsausrichtung der Volme auf
sowie den zur Volme hin leicht abfallenden Geländeverlauf und setzt diese
Situation in Lichtstufen um, die das Gelände terrassieren und auch dem
nächtlichen Park seinen besonderen Charakter geben.
Die Herstellungskosten des Parks wurden mit 820.000 Euro ermittelt.
Zusammen mit den Planungskosten ergibt sich ein Kostenrahmen von ca. 875.000
Euro. Davon sind ca. 840.000 Euro förderfähig. Der mit Datum v. 14.07.05 bei
der Bezirksregierung eingereichte Förderantrag sieht bei einem Förderanteil von
80% einen Eigenmittelanteil von ca. 200.000 Euro vor. Davon werden 100.000 Euro
durch die Sparkasse Hagen übernommen. Die städtischen Eigenmittel stehen auf
der Haushaltsstelle 5800.956.0000.8 bereit. Eine Zusage über die beantragten
Landesmittel liegt noch nicht vor.
Wesentlicher Gestaltungs- und Kostenfaktor sind die geplanten
Lichtstufen. Hier wurden im Rahmen der Entwurfsplanung verschiedene Varianten
untersucht, mit deutlichen Unterschieden hinsichtlich der Wirkung sowie der
Herstellungs- und Folgekosten. Nähere Angaben dazu können der Begründung
entnommen werden. Zur Vorbereitung der Entscheidung welche Stufenvariante
ausgeführt werden soll, dient ein Ortstermin, bei dem die unterschiedlichen
Stufen und Lichtsysteme vorgestellt werden.
Bei einem Ausbaubeschluss im März, kann unter der Voraussetzung, dass
rechtzeitig der Bewilligungsbescheid vorliegt, ein Baubeginn im August 2006
erfolgen. Die Fertigstellung der Anlage wäre dann etwa im Juni 2007.
1. Vorbemerkung
Die Planung zur Neugestaltung des Volmeparks ist, wie der bereits fertig gestellte Dr.-Ferdinand-David-Park sowie die Treppenanlagen zur Volme, Teil der städtebaulichen Maßnahmen des Projektes “Renaturierung und Neugestaltung der Volme im Rathausbereich” und damit ein wesentlicher Baustein zur Neugestaltung der Hagener Innenstadt.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen v. 10.06.1999 wurde die Verwaltung beauftragt alternative Konzepte zur Verbesserung der Naherholungsfunktion der Grünflächen auf beiden Seiten der Volme zu entwickeln. Diese sollten nach Abschluss der Baumaßnahmen im Rahmen der Neugestaltung der Hagener Innenstadt umgesetzt werden.
Bezugnehmend auf diesen Ratsbeschluss wurde im Mai 2005 zur Neugestaltung des Volmeparks ein Planungsworkshop durchgeführt. Das Empfehlungsgremium sprach sich bei seiner Beurteilung der vorliegenden Arbeiten am 16.06.2005 dafür aus, die Planung des Büros Drecker der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen.
Am 06.09.2005 wurde durch die BV Mitte und am 13.09.2005 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, den Volmepark auf der Basis des Entwurfs des Büros Drecker auszubauen.
Der Volmepark war bereits Bestandteil des zusammengefassten Zuwendungsantrages für die Innenstadtprojekte vom 23.10.2001. Um die Realisierung des Parks als letzten Abschnitt des Förderbereichs “Rathaus einschließlich Volme” wie geplant umsetzen zu können, wurde auf der Grundlage des aktuellen Entwurfs mit Datum vom 14.07.2005 ein Zuwendungsantrag gestellt und der Gesamtantrag Innenstadt für dieses Projekt konkretisiert.
2. Erläuterung
der Planung
Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Empfehlungsgremiums wurde durch das Büro Drecker die Entwurfsplanung erarbeitet. Die wesentlichen Merkmale des Entwurfes werden durch die Planer wie folgt beschrieben:
2.1 Städtische Einbindung
Eine große Freiraumqualität für die Stadt Hagen stellt die Volme dar, die als Fließgewässer die Stadt durchläuft. Dem Spaziergänger entlang dieses Volmebandes bietet sich durch den visuellen Dialog zwischen den Ufern eine abwechslungsreiche Raumfolge. Die Umsetzung eines fortlaufenden Volmebandes ist wichtiger Bestandteil der derzeitigen Stadtentwicklung. Der Volmepark bildet mit seiner räumlichen Aufweitung das wesentliche Grünsegment in dieser Abfolge.
2.2 Entwurf
Der Entwurf greift entsprechend dem Volmeverlauf die Längsausrichtung dieses Grünsegments auf. Der Park spannt sich zwischen den vorhandenen Nord-Süd-Bewegungs-richtungen der bestehenden Brücken auf. Zwei Promenaden nördlich und südlich entlang der Volme laden zum Flanieren und Verweilen ein. Ein Susterrain bildet als skulpturales Element die Möglichkeit, sich über der Wasserfläche zu bewegen und sich dort in einem Zwischen-Raum aufzuhalten. Diese leichte, schwebende Skulptur korrespondiert als Objekt mit der geplanten Freitreppe auf der gegenüberliegenden Uferseite. In der südlichen Liegewiese setzen Rasenstufen die Längsausrichtung in der Topografie um und fangen den Höhenversprung vom Straßenniveau zur Volme hin ab.
Baumsolitäre als landschaftsarchitektonisch raumbildende Elemente sind heutiger Bestand und rahmen den neuen Volmepark. Unterwuchs und Sträucher, vor allem im Bereich der Volme, werden entfernt um Sichtbeziehungen zum Fluss herzustellen. Mit wenigen Veränderungen im Baumbestand entsteht ein einladend offener Rasenbereich, der sich zur Volme hin ausrichtet und durch die Baumrahmung geschützt ist. (Siehe auch unter Pkt. 3). Eine wesentliche Raumgrenze des neuen Volmeparks zur Innenstadt hin stellt die Fassade der Sparkasse dar. An den Stellen, an denen im Sparkassenneubau über Sichtfenster und einen innen liegenden Garten Kontakt zur Außenwelt hergestellt wird, reagiert die Parkgestaltung sensibel. Der Baumrahmen öffnet sich teilweise und gibt den Blick in Park und Umgebung frei. Die ’Knieende’ akzentuiert die Antwort auf die Innengestaltung der Sparkasse.
2.3 Erschließung
Die Zugänge von der Innenstadt zum neuen Volmepark münden in einem Staudenband mit seinem rasenbegleitenden Weg und den zwei Skulpturenstandorten. So ist entlang der Mark-E eine breite Erschließung und von dem Kreisel Badstraße eine Anbindung vorgesehen. Neben der Volmepromenade im Norden schließt eine Wegeverbindung südlich die Zentrierung um die Volme.
2.4 Promenaden
Die beiden Promenaden südlich und nördlich der Volme bringen den Parkbesucher direkt an die Volmekante heran. Der Großteil der vorhandenen mauernahen Gehölze wird entfernt, so dass ein direkter Bezug zum Fluss hergestellt wird. Durch die skulpturalen Elemente Freitreppe und Susterrain erhalten beide Promenaden einen Ort, der direkt auf die Volme reagiert und den Besucher mit dem Fluss auf unterschiedliche Art in Interaktion bringt. Der Charakter der Promenaden wird durch die Auswahl der Ausstattung unterstrichen. Moderne Leuchten begleiten die Volmekante und markieren ihre Linie. Ihnen zugeordnet sind schlichte Edelstahlbänke, bei denen auf Lehnen bewusst verzichtet wird, so dass sich der Besucher zur Volme oder zum Park hin orientieren kann.
2.5 Staudenband
Im Übergang zur Innenstadt zieht sich entlang der Gehölzkante ein üppiges Staudenband mit Gehölzkuben, das dem Sparkassengebäude als schmückendes Band vorgelagert ist und die Liegewiese zur Straße hin optisch fasst. Im Zusammenspiel mit den Bäumen entsteht hier entlang der großzügigen Liegewiese ein intimer Gartenbereich.
Das Staudenband an der südlichen Parkseite wird durch Splittbänder gegliedert und unterteilt. Unterschiedlich hohe Gehölzkuben rhythmisieren die Fläche, umspielen den Baumbestand und verbinden sonnige und schattige Bereiche miteinander. Für eine funktionsfähige und stabile Staudenpflanzung ist die fachgerechte Auswahl der Pflanzen entsprechend ihrer Lebensbereiche, Konkurrenzfähigkeit, Ausbreitungsstrategie und Vergesellschaftung erforderlich.
Aufgrund des Baumbestandes weist die Fläche unterschiedliche Standortverhältnisse für die Pflanzen auf. Sie kann in die Lebensbereiche Freifläche und Gehölz bzw. Gehölzrand unterteilt werden. Die Splittbänder umgrenzen diese Bereiche und bilden klare Abschlüsse. Die Staudenzusammenstellungen prägen den Charakter des jeweiligen Standortes, sie bieten ein abwechslungsreiches Bild und zu jeder Jahreszeit andere Akzente. Die Gehölzkuben bestehen aus Prunus laurocerasus “Otto Luyken” (Kirschlorbeer). Diese Pflanze weist eine hohe Standortamplitude auf, hat einen kompakten Wuchs, ist sehr schnittverträglich und langsamwüchsig. Sie kann sowohl im Schatten der eingewachsenen Bäume als auch in der Sonne stehen. Aufgrund des langsamen Wuchses ist Prunus laurocerasus pflegeextensiv.
Beim Lebensbereich Freifläche handelt es sich um einen offenen, baumfreien Standort in überwiegend besonnter Lage. Die Bepflanzung besteht aus Stauden, Zwiebelpflanzen und Einjährigen. Es überwiegen dunkellaubige Stauden mit roten, violetten und blauen Blüten, eingestreut sind filigrane Gräser und Geophyten wie Narzissen und Tulpen.
Stauden der Lebensbereiche Gehölz, im Übergang zum Lebensbereich Gehölzrand zeichnen sich durch ihre hohe Schattentoleranz aus. Für ein gutes Wachstum benötigen sie das Herbstlaub der Bäume mit seiner humusanreichernden Wirkung; somit ist solch eine Pflanzung ein guter “Laubschlucker”. Gut eingewachsene Stauden sind durch ihre dichte Bodendeckung sehr pflegeextensiv, da sie den Aufwuchs von Unkräutern verhindern. Im Vergleich zum Lebensbereich Freifläche ist diese Pflanzung in ihrer Artenzusammensetzung reduzierter. Der Charakter der Pflanzung ist dadurch ruhiger, es herrschen die unterschiedlichen Grüntöne der Blätter sowie zurückhaltende Blütenfarben vor.
2.6 Ausstattung
Die Ausstattung des Volmeparks umfasst Bänke, Abfallbehälter und Leuchten. Die ausgewählten Modelle sind robust, weisen eine klare, moderne Linie auf und entsprechen somit dem Public Design der Hagener Innenstadt.
2.7 Beleuchtung / Lichtstufen
Ein sehr wichtiger Aspekt im neuen Volmepark ist seine Wirkung zu Nachtzeiten. Die Volmepromenade wird mit Mastleuchten verkehrsgerecht als Durchwegung ausgeleuchtet. Gleichzeitig werden durch die Paarung von Mastleuchten und Bänken Lichtinseln mit Aufenthaltsfunktion geschaffen.
Die Rasenstufen, die den südlichen Teil des Volmeparks prägen und die topografische Entwicklung des Geländes unterstreichen, werden von LED-Leuchten illuminiert, die vor den Stufen in eine 70 cm breite Betonplattenbahn eingelassen sind und die Stufe anstrahlen. Somit ist der Effekt sowohl aus der Ebene als auch von oben wahrnehmbar. Die Bodeneinbauleuchten haben zueinander einen Abstand von 4 m und sind 35 cm von der Stufe entfernt. So durchziehen die Stufen nachts wie Linien die Topografie. Im Übergang zu Sparkasse und Innenstadt entsteht so eine beinahe skulpturale Anmutung im Freiraum.
(Weitere Alternativen zur Beleuchtung der Lichtstufen sind unter Punkt 4.1 beschrieben.)
2.8
Susterrain
Das Susterrain bringt den Parkbesucher, ähnlich einem Balkon, direkt über das Wasser der Volme. Es ist als elliptische Plattform ausgebildet. Bänke auf der Holzbeplankung bieten die Möglichkeit sich hier niederzulassen und den Blick über die Volme auf die südliche Parkseite zu richten.
Der archaische Charakter des Baukörpers und die Unsichtbarkeit der stählernen Tragkonstruktion, geben dem unausweichlich statischen Charakter der Architektur einen dynamische Komponente und machen aus dem alltäglichen Ort einer Uferpromenade eine poetische Bühne über dem Wasser.
2.9 Spielbereich
Das Spielangebot für Kinder aller Altersgruppen befindet sich weiterhin auf der nördlichen Volmeseite nahe der Schule. Bei den Flächenzuschnitten findet eine Neuordnung statt, die vorhandenen Spielgeräte werden selektiert und ergänzt.
Es entsteht eine Abfolge von Spielsequenzen für die unterschiedlichen Altersstufen mit vergrößerten Sandbereichen. Schaukeln für größere und kleine Kinder, eine Kletterrutschkombination, eine Stehwippe sowie Hüpfspiele und Wipptiere für kleinere Kinder bilden ein Spielangebot für alle Altersgruppen. Als wesentliches Element kommt ein Seilgarten hinzu, der im Baumbestand verankert wird. Über Bedarfszufahrten sind die Sand- bzw. Rindenmulchflächen von Betriebsfahrzeugen für Pflegemaßnahmen zu erreichen.
Am nordwestlichen Ende des Volmeparks ist eine Fläche geplant, auf der parallel Basketballspiel und Skateboarden stattfinden kann. Hierdurch findet eine räumliche Trennung der Flächen für jüngere Kinder und der Flächen für aktivere Jugendliche statt.
2.10 Kunst im Volmepark
Die beiden Skulpturen, die sich auf dem Gelände des Volmeparks befinden, bekommen im Zuge der Umgestaltung neue Standorte. Ziel ist es, die Kunstwerke besser zur Geltung kommen zu lassen und ihnen so eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Metallskulptur in der Mitte des Parks bleibt im Umfeld der Eichengruppe, erhält jedoch einen offeneren Standort auf der Rasenfläche. Der Weg mit der Lichtstufe führt wenige Meter an ihr vorbei. Die Steinskulptur am Mark-E-Gebäude erhält seinen Standort am Wegekreuzungsbereich in der Sichtachse des Lichtstufenweges. Hier rückt sie stärker in den öffentlichen Fokus, bleibt aber weiterhin im Umfeld des Mark-E-Gebäudes. Gleichzeitig erhalten die Kunstwerke eine neue Plattform, einen schlichten flachen Betonsockel, der in seinem Format auf die Proportionen der Skulpturen abgestimmt ist und der Materialsprache des neuen Volmeparks entspricht.
3. Baumfällung
Im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme sind 1 Kastanie, 1 Silberahorn und 1 Graupappel zu fällen, die durch die Baumschutzsatzung geschützt sind.
Die Kastanie steht in einem Abstand von ca. 4,50 m von der nördlichen Volmeufermauer und hat einen Stammumfang von 186 cm. Durch die geplante Verlegung des Weges direkt an die Ufermauer mit der Folge einer Absenkung der geplanten Wegehöhe um ca. 30 cm, kann der Baum nicht erhalten werden, während die Standortbedingungen für 2 unmittelbar benachbarte Ahornbäume durch die Wegeverlegung verbessert werden.
Die Graupappel (Stammumfang 215 cm) und der 3-stämmige Silberahorn (Umfang der Einzelstämme 140, 192 und 195 cm) haben ihr maximales Lebensalter erreicht. Beide Bäume mussten bereits wegen Windbruchgefahr im Kronenbereich stark zurückgeschnitten werden. Die Graupappel weist außerdem Fäulnisstellen im Stammbereich auf.
Als Ersatzpflanzung sollen 6 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm im Bereich des Volmeparks gepflanzt werden.
4. Kosten
Die Baukosten für die Parkanlage wurden anhand des Entwurfes durch das Büro Drecker wie folgt ermittelt:
Bereich Grünfläche 520.000 Euro
Bereich Spiel- und Sportanlagen 300.000 Euro
Herstellungskosten brutto 820.000 Euro
Zzgl. Planungskosten einschließlich Workshop brutto ca. 55.000 Euro
Gesamtkosten brutto 875.000 Euro
Davon förderfähige Kosten ca. 840.000 Euro
4.1 Kosten der Lichtstufen
Wesentlicher Gestaltungs- und Kostenfaktor sind die Lichtstufen zur Terrassierung der Parkfläche zwischen Volme und Sparkasse. Dabei ergeben sich aus den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten neben unterschiedlichen Wirkungen auch deutliche Unterschiede hinsichtlich der Herstellungs- und Folgekosten. (siehe auch Punkt 4.2 und 6.2)
Außer der in der Erläuterung zur Planung bereits beschriebenen Stufenbeleuchtung durch Bodeneinbauleuchten die mit LED-Leuchtkörpern bestückt sind, ist bei etwa gleichen Herstellungskosten auch eine Ausstattung der Bodenstrahler mit Halogen-Hochdrucklampen möglich. Dadurch würde eine größere Lichtstärke erreicht, aber auch höhere Folgekosten entstehen.
Alternativ wäre ein in die Stufenvorderseite eingelassenes ca. 2 – 3 cm breites waagerechtes Lichtband mit LED- oder Glasfasertechnik als Stufenbeleuchtung denkbar. Diese Lösungen würden allerdings zusätzliche Herstellungskosten zur Folge haben.
4.2 Kostenvergleich
Herstellungskosten für die Stufen mit
- Bodeneinbauleuchten mit LED oder Halogenlampen ca. 92.000 € brutto
- Lichtband 2 cm breit, mit Glasfasertechnik ca. 166.000 € brutto
- Lichtband ca. 3 cm breit, mit LED-Leuchten ca. 196.000 € brutto
Die Kosten für die Bodeneinbauleuchten liegen innerhalb des unter Punkt 4 beschriebenen Kostenrahmens. Die Mehrkosten für die Lichtbandlösungen müssten aus Eigenmitteln und evtl. durch zusätzliches Sponsoring aufgebracht werden, da der Förderrahmen der Grünflächengestaltung bereits voll ausgeschöpft ist.
Vor diesem Hintergrund kann die Verwaltung z. Zt. nur die Variante 1 zur Beschlussfassung vorschlagen
5. Finanzierung
Zur Vorbereitung der Finanzierung wurde mit Datum vom 14.07.2005 bei der Bezirksregierung ein Förderantrag eingereicht. Dieser sieht bei einem Förderanteil von 80 % einen Eigenmittelanteil von ca. 200.000 Euro vor, von denen 100.000 Euro durch die Sparkasse übernommen werden. Der vorliegende Zuwendungsantrag ist auf der Grundlage dieser Vorlage zu modifizieren. Die Verwaltung wird bemüht sein, die Voraussetzungen für einen baldigen Baubeginn kurzfristig zu schaffen. Die benötigten städtischen Eigenmittel von 100.000 Euro stehen auf der Haushaltsstelle 5800.956.10505 – “Ausbau Volmepark” bereit.
Hinsichtlich des vorhandenen Geländers auf der Ufermauern beidseitig der Volme wurde im Rahmen der Planung eine evtl. Renovierung bzw. Erneuerung diskutiert, die aus Kostengründen aber nicht Bestandteil der geplanten Maßnahme ist.
6. Folgekosten
Da es sich beim Volmepark um eine bestehende Grünanlage handelt, für die bereits bisher Unterhaltungsmittel aufzuwenden waren, fallen nur hinsichtlich der neuen Gestaltungselemente (Staudenband, Susterrain und Lichtstufen) zusätzliche Folgekosten an.
6.1 Folgekosten Staudenband und Susterrain:
Staudenband: ca. 16.000 € / Jahr
Susterrain: ca. 1.700 € / Jahr
Bei den Folgekosten für das Susterrain wird von einer Lebensdauer des Holzbelages von 10 Jahren ausgegangen. Die Unterhaltungskosten für das Staudenband wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich die Sparkasse übernehmen bzw. sich daran beteiligen.
6.2 Folgekosten der Lichtstufen
Für die Lichtstufen fallen je nach Variante ungefähr folgende jährliche Unterhaltungskosten an.
|
Variante der Lichtstufen |
Variante 1
mit LED -
Bodenleuchten |
Variante 2
mit Halogen-Bodenleuchten |
Variante 3
mit Glasfaser-Lichtleiste |
Variante 4
mit LED-Lichtleiste |
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Kosten / Jahr
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1.525
€ |
2.450
€ |
1.120
€ |
11.000
€ |
Die genannten Kosten berücksichtigen neben den Energiekosten die turnusmäßige Erneuerung verschleißabhängiger Bauteile. Hinsichtlich der verschleißbedingten Erneuerung sind die Folgenkosten bei der Variante 4 mit LED-Lichtleisten am höchsten, da nicht mehr funktionsfähige LED-Lichtleisten komplett erneuert werden müssen, während bei den anderen Lichtsystemen der Austausch defekter Einzelteile möglich ist.
In den genannten Folgekosten nicht enthalten sind Aufwendungen für die Beseitigung unkalkulierbare Schäden z. B. aufgrund von Vandalismus. In diesem Fall ist die Lösung mit den Bodenleuchten am reparaturfreundlichsten da hier einzelne Komponenten ausgetauscht werden können. Hingegen müssten bei Beschädigungen des Lichtbandes mit Glasfasertechnik ganze Stufenelemente ausgetauscht werden, da das Lichtelement fest in die Stufe eingegossen ist.
7. Ortstermin
zur Beurteilung der Lichtwirkung
Aufgrund der verschiedenen Möglichkeiten zur Herstellung des Lichtbandes mit wahrscheinlich deutlichen Unterschieden hinsichtlich Wirkung und Kosten ist daran gedacht, die Entscheidungsfindung durch einen Ortstermin vorzubereiten, wobei anhand von Mustern der angedachten Varianten die optische Wirkung der Lichtstufen in der Örtlichkeit beurteilt werden soll.
8. Zeitplan
der weiteren Baumaßnahme
Nach erfolgtem Ausbaubeschluss wird durch das Büro Drecker die Ausführungsplanung erarbeitet. Unmittelbar im Anschluss daran soll das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Voraussetzung für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist allerdings, dass der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung vorliegen muss.
Unter der Voraussetzung dass die Förderung rechtzeitig sichergestellt ist, wäre ein Baubeginn im August 2006 möglich. Unter Berücksichtigung der Wintermonate ist von einer Bauzeit von mindestens 10 Monaten auszugehen, sodass die Parkanlage voraussichtlich im Juni 2007 fertiggestellt sein wird.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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Ratsbeschluss v.
31.05.2001, Drucksache Nr.: RAT 600042/01 Beschluss des STEA v.
13.09.2005, Vorlage Nr.: 0639/2005 Beschluss der BV Mitte v.
06.09.2005, Vorlage Nr.: 0639/2005 |
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2. Allgemeine Angaben |
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x |
Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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x |
des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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x |
Es entstehen Ausgaben |
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x |
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
2006/7 |
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x |
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
775.000 |
EUR |
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Sachkosten |
875.000 |
EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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350.000 |
425.000 |
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Ausgaben: |
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5800.956.000.8 |
400.000 |
475.000 |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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x |
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
2008 |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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x |
Jährlich |
in Höhe von EUR |
Siehe
Begründung Pkt.5 |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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x |
Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

23.03.2006 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt
der BV Mitte zu beschließen,
-
nur die Bäume zur Fällung freizugeben, die abgängig
sind,
-
den Ahorn nicht zur Fällung freizugeben
-
die Bäume nicht anzustrahlen, um Ruhezonen für Vögel zu
erhalten und
-
die Übernahme des Differenzbetrages bei den
Herstellungskosten für die Beleuchtung in Verhandlung mit den Sponsoren zu
sichern.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
28.03.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Umgestaltung des Volmeparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen und nach Eingang des Bewilligungsbescheides die Maßnahme zu realisieren.
Die Frage der Finanzierung der Beleuchtung wird zunächst zurückgestellt.
Der Fällung der genannten 3 Bäume wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist innerhalb der Parkanlage vorzunehmen.
In Abhängigkeit vom rechtzeitigen Vorliegen des
Bewilligungsbescheids ist ein Baubeginn im September 2006 und eine
Fertigstellung der Parkanlage bis etwa Juni 2007 möglich.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
02.05.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Umgestaltung des Volmeparks entsprechend der vorgestellten Ausbauplanung wird einschließlich der im Folgenden ausgeführten Änderungen zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung auf dieser Grundlage fortführen zu lassen und nach Eingang des Bewilligungsbescheides die Maßnahme zu realisieren.
Die zusätzlichen Folgekosten in Höhe von rd. 8.000 € sind in den Haushalt einzustellen.
In Abhängigkeit vom rechtzeitigen Vorliegen des Bewilligungsbescheids ist
ein Baubeginn im September 2006 und eine Fertigstellung der Parkanlage bis etwa
Juni 2007 möglich.
1. a) Die Lichtstufen sollen nicht realisiert werden.
b) Die vorhandenen Skulpturen werden illuminiert.
c) Zusätzlich soll die Sanierung bzw. Wiederherstellung der Geländer auf der Volmemauer in der Maßnahme realisiert werden.
d) Eine Skateranlage soll im Volmepark nicht gebaut werden.
e) Der Fällung der genannten 3 Bäume wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist innerhalb der Parkanlage vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Dafür: 13
Dagegen: 0
Enthaltungen: 1
2. Es sollen Bodenstrahler zur Illumination einzelner Bäume eingebaut werden.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen
Dafür: 10
Dagegen: 4
Enthaltungen: 0