Beschlussvorlage - 0115/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen-Mitte vom 25.04.2000, zuletzt geändert durch Ordnungsbehördliche Verordnung vom 23.05.2005hier: Verschiebung des verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Veranstaltung "Hagen blüht auf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die 3. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung der
Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen-Mitte anlässlich der Veranstaltung
“Hagen blüht auf”, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist, wird
erlassen.
Die Vorlage wird zum 18.04.2006 realisiert.
Sachverhalt
Durch die Verschiebung der Veranstaltung “Hagen blüht auf”
ist die Verlegung eines an die Veranstaltung gekoppelten verkaufsoffenen
Sonntags erforderlich.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom
03.05.2001 ist im Rahmen der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 04.05.2001
zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 25.04.2000 festgesetzt
worden, dass die Verkaufsstellen im Innenstadtbereich Hagen - Mitte aus Anlass
der Veranstaltung “Hagen blüht auf” an jedem 1. Sonntag im Mai
eines jeden Jahres in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein
dürfen. Sollte der 1. Mai auf den Maifeiertag fallen, gilt die Regelung für den
15. Mai.
Der Stadtmarketing Hagen e. V. hat in Abstimmung mit dem Presse- und Informationsamt der Stadt Hagen beantragt, den verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr auf den 30.04.2006 zu verlegen, da die Veranstaltung “Hagen blüht auf” auf die Zeit vom 28.04. bis 30.04.2006 verlegt worden ist. Da der verkaufsoffene Sonntag zwingend an diese Veranstaltung gekoppelt ist, muss die Ordnungsbehördliche Verordnung für das laufende Jahr entsprechend geändert werden.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
3. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Mitte vom 25.04.2000, zuletzt geändert durch die 2. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 23.05.2005
Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz - LadschlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbesbeschränkungen vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1954), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747), und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. 08.1996 (GV NRW S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274), wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .......... folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
Artikel I
Nach § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten vom 25.01.2000, zuletzt geändert durch die 2. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 23.05.2005, wird folgender § 1a eingefügt:
Abweichend von § 1 dürfen Verkaufsstellen im Innenstadtbereich des Stadtteils Hagen - Mitte im Jahr 2006 am 30.04.2006 geöffnet sein.
Artikel II
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
