Beschlussvorlage - 0102/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme soll bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.

 

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Sachverhalt

Die Fleyer Str. wurde beim Ausbau im Jahre 1990 in dem oben genannten Straßenbereich mit einer Großpflasteroberfläche gestaltet.

Diese Pflasterung sollte der optischen Geschwindigkeitsdrosselung sowie der Raum-

gestaltung der Straße dienen.

 

Beide Funktionen haben sich an dieser Stelle nicht bewährt. Um der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Hagen gerecht zu werden, ist seitens der Straßenunterhaltung des Fach-

bereiches für Grünanlagen- und Straßenbetrieb vorgesehen, die vorhandene Pflasterung durch eine Asphaltdecke zu ersetzen.


 
Die Fleyer Str. wurde beim Ausbau im Jahre 1990 in dem oben genannten Straßenbereich mit einer Großpflasteroberfläche gestaltet.

Dies Pflasterung sollte der optischen Geschwindigkeitsdrosselung sowie der Raumgestaltung der Straße dienen.

 

Beide Funktionen haben sich an dieser Stelle nicht bewährt.

 

Durch die ständig hohe Verkehrsbelastung in Verbindung mit dem Busbetrieb auf der Fleyer Str. und den Eckverkehren der Kloster- und Humpertstr. ist die Pflasterdecke einer ständig extremen Beanspruchung ausgesetzt. Als Folge fallen ständige Nachbesserungsarbeiten in diesen Pflasterbereichen an.

 

Da sich die Reparaturarbeiten nur immer auf die begrenzten Bereiche beziehen, sind

ständige Teilbewegungen in der Pflasteroberfläche nicht zu vermeiden.

 

Als Folge müssen alle Anwohner/innen dieses Straßenbereiches neben den Spritzwasserbelästigungen auch noch die lauten Abrollgeräusche des Verkehrs ertragen.

 

Der Verwaltung liegen entsprechende Bürgerbeschwerden in Schriftform vor.

 

Um der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Hagen gerecht zu werden und parallel die

auftretenden Belästigungen für die Anlieger/innen abzubauen, ist seitens der Straßenunterhaltung des Fachbereiches für Grünanlagen und Straßenbetrieb vorgesehen, die vorhandene Pflasterung durch eine Asphaltdecke zu ersetzen.

 

Die Asphaltbauweise stellt sich für den beschriebenen Bereich als die wirtschaftlichste

Reparaturform dar.

 

Zusätzlich würde wieder die Wohnqualität der betroffenen Anlieger/innen hergestellt.

 

Zur besseren Erkennbarkeit wird der neue Asphaltbelag auf der kompletten Länge optisch aufgehellt und die Anfangs- und Endnaht speziell kenntlich gemacht.

 

Seitens der Straßenunterhaltung wird diese Maßnahme aus den Verwaltungshaushalts-

mitteln der Verkehrssicherungspflicht durchgeführt.

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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21.03.2006 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen