Beschlussvorlage - 0124/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen entscheidet über die Ausfertigung des neu zu errichtenden Umkleidegebäudes am Sportplatz Alexanderstraße; sollte eine Variante gewählt werden, die mehr als 300.000 € kostet, werden die Mehrkosten aus der Sportpauschale finanziert. Das Servicezentrum Sport schlägt in Abstimmung mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft den Bau der Variante 5 in Höhe von 384.000 € vor.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das ursprünglich für 300.000 € geplante neue Umkleidegebäude verteuert sich nach neuer Kostenrechnung des Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) auf 460.000 €.

Daher wurden hierzu einige Alternativen geplant und berechnet.

 

 

Begründung

 

Der Sportplatz Alexanderstr. wurde mit einem Kunstrasen-Belag ausgestattet. Nunmehr spielen hier zahlreiche Mannschaften aus 2 Vereinen.

Das bestehende Umkleidegebäude mit nur 2 Umkleidekabinen reicht für diese Frequentierung des Platzes nicht mehr aus, zumal hier auch einige Frauen-Mannschaften trainieren und spielen und so die Organisation mit unterschiedlichen Geschlechtern nicht mehr darstellbar ist.

 

Daher hat der Sport- und Freizeitausschuss am 19.06.2020 den Beschluss (Vorlage: 0538/2020) gefasst, ein zweites Gebäude mit weiteren Umkleiden zu errichten. Aufgrund der Kostenrechnung des FB 65 von 01/2020 über 300.000 € wurde hier der Neubau mit Mitteln aus der Sportpauschale beschlossen.

Durch enorme Kostensteigerungen hat sich das ursprünglich geplante Gebäude, welches im Grundriss und in der Ansicht identisch mit dem vorhandenen Gebäude ist, nun auf 460.000 € verteuert.

 

Um Kosten einzusparen wurden daher bereits alle weiteren Alternativen mit einem niedrigem Ausbau-Standard und ohne die Herrichtung des Außengeländes (Pflasterflächen, Grünanlagen) geplant. Diese Arbeiten Kostenrahmen etwa 20.000 € - werden anschließend durch den WBH erledigt, die Kosten hierfür werden durch die geringfügige Unterschreitung der Herstellungskosten beim Ausbau des Kunstrasenplatzes gedeckt.

 

Als eine Alternative zur herkömmlichen Massivbauweise käme aus Kostengründen hier auch ein Bau in Modulbauweise infrage, die Installation würde 300.000 € kosten. Diese Variante ist flächenmäßig kleiner und ähnelt einer Containerlösung.

 

Parallel dazu wurden vom FB 65 ähnlich große Gebäude in Massivbauweise geplant, wie bei der Modulbauweise jedoch mit Flachdach und gegenüber der ursprünglichen Planung mit einem etwas niedrigem Ausbau-Standard, diese kosten je nach Größe zwischen 354.000 und 384.000 €.

 

Übersicht (s. auch Anlage):

Plan Nr.

Bauweise

Größe

Preis

1

Massiv (analog zum Bestandsgebäude)

120 m²

460.000 €

2

Massiv (wie 1, geringerer Standard)

120 m²

354.000 €

3

Modul

120 m²

300.000 €

4

Massiv (gleicher Grundriss wie Nr. 3)

122 m²

358.000 €

5

Massiv

137 m²

384.000 €

 

 

Das Servicezentrum Sport schlägt in Abstimmung mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft als angemessene und kosteneffektivste Lösung den Bau des Umkleidegebäudes Nr. 5 dieser Übersicht vor.

 

Damit müssen nach den bereits beschlossenen 300.000 € weitere 84.000 € aus der Sportpauschale zur Verfügung gestellt werden.

Dadurch, dass für die bereits beschlossene Errichtung der 3x3 Basketballanlage in der BSA Haspe nun 100.000 €rdermittel vom Land verwendet werden können, ist eine Deckung aus der Sportpauschale möglich.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Finanzstelle:

5000469700700

Bezeichnung:

Umkleidegebäude Spl. Alexanderstr.

Finanzposition

785100

Bezeichnung:

Auszahlung aus Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlung (+)

785100

384.000

384.000

 

 

 

 

Eigenanteil

384.000

384.000

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

X

Die Finanzierung, des Betrags in Höhe von 300.000 €, ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant/gesichert. Die restlichen 84.000 € werden aus der Sportpauschale zur Verfügung gestellt.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Bau eines weiteren Umkleidegebäudes für den Sportplatz Alexanderstr. in Höhe von insgesamt 384.000 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Das Funktionsgebäude unterliegt einer Nutzungsdauer von 55 Jahren.

Der jährliche Abschreibungsaufwand für das Umkleidegebäude beläuft sich auf 6.982 Euro.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 384.000 Euro auf der Passivseite der

Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur

Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 6.982 Euro.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

6.982 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

6.982 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

6.982 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

 

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.02.2022 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Änderungsbeschluss:

 

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt die Variante 5 (384.000 Euro) zur Ausführung. Die Mehrkosten von 84.000 Euro werden aus der Sportpauschale gedeckt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0