Beschlussvorlage - 0612/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Baumaßnahmen für die Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a wird, vorbehaltlich der Finanzierung, zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Schaffung von fünf zusätzlichen Plätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren ist der Anbau von zwei zusammenhängenden Schlafräumen in der Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme ist der altersgerechte Umbau und die Verlegung des vorhandenen WC-Bereiches notwendig.

 

 

Begründung

 

Die Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a soll baulich um Schlafräume für Kinder im Alter unter drei Jahren erweitert werden.

In der Kindertageseinrichtung werden Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren betreut. Für Kinder unter drei Jahren ist nach den Vorgaben des Landesjugendamtes zum Raumprogram für Kindertageseinrichtungen ein gesonderter Raum zur Differenzierung (Ruhen/Schlafen) vorzusehen. Dieser ist bisher nicht im ausreichenden Maße Vorhanden. Aus diesem Grunde wird bisher nur eine halbe Gruppe des Typ II (fünf anstelle von zehn Kinder im Alter unter drei Jahren) in der Kindertageseinrichtung betreut. Als Schlafraum wird ein bisher ehemaliger und für diesen Zweck umgebauter Nebenraum genutzt.

Zur Optimierung des Raumprogrammes und zur Erweiterung der U-3 Gruppe von fünf auf zehn Kinder ist es vorgesehen, die zusätzlichen Räume an der Kindertageseinrichtung anzubauen. Durch diesen Anbau kann sichergestellt werden, dass für die zu betreuenden Kinder kurze Wege von den Gruppenräumen hin zu den Schlafräumen gegeben sind. Störungen in den Ruhephasen der unter dreijährigen Kindern werden hierbei weitestgehend vermieden.

Mit dieser Maßnahme wird auch eine Verlegung und der Umbau der WC-Bereiche erforderlich, damit ein räumlicher Zusammenhang der Gruppen, Gruppenraum, Nebenraum, Schlafraum und Sanitärraum entsteht.

 

Die Baukostenschätzung nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 225.000 €, der für die Realisierung des Projektes erforderlich ist. Konjunkturelle bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Auf Grund der letztjährigen Marktentwicklung sind mit Mehrkosten von mindestens 10% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.

Es besteht die Möglichkeit, für die Maßnahme Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zu akquirieren, da mit der Maßnahme eine Qualitätsentwicklung zur Verbesserung des Raumprogramms einhergeht. Es sind Fördermittel in einer Höhe von bis zu 148.500 € zu erwarten. Durch die Fördermittel verbleibt für die Stadt ein zu finanzierender Eigenanteil von 76.500 €, welcher aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der Bildungspauschale finanziert wird.

 

Die benötigten Haushaltsmittel sind für den Doppelhaushalt der Jahre 2022/2023 der Stadt Hagen eingeplant.

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in 2022 zu beginnen.

 

r den Betrieb der Gruppe entstehen im Rahmen der Betriebskosten folgende

Personalkosten:

 

Fachkraft

Eingruppierung

Jahreswert

Insgesamt

1

S8a

51.000 €/pro FK

51.000 €

 

Der von der Stadt Hagen zu zahlende Betriebskostenanteil (Kindpauschalen) beläuft

sich für 2023 auf 93.458,20 €/jährlich (Kindpauschalen 18.691,64 € x 5 Kinder).

Refinanziert werden diese Betriebskosten zu 40,2% vom Land = 37.570,20 €.

Insgesamt hat die Stadt Hagen für die fünf neuen Plätze der Gruppe der Kindertageseinrichtung einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 55.888,00 €/jährlich aufzubringen. Die Betriebskosten entstehen erst mit der Fertigstellung der Anbaumaßnahme im Laufe des Kindergartenjahres 2022/2023.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Durch den Anbau der Schlafräume für Kinder im Alter unter drei Jahren wird die überbaute Fläche vergrößert. Weiterhin entstehen dadurch Räume, welche beheizt werden müssen.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Anbei eines Schlafraumes. Gemäß Baukostenschätzung entstehen Kosten von insg. 225.000 €.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Auftrag:

1365041

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414200

Bezeichnung:

Zuweisungen für Gemeinden

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

414200

0,00

37.570,20

37.882,03

38.196,45

38.513,48

Aufwand (+)

531800

0,00

93.458,20

94.233,90

95.016,05

95.804,68

Eigenanteil

 

0,00

55.888,00

56.351,87

56.819,60

57.291,20

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000403

Bezeichnung:

Bauliche Maßnahmen Kitas

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen Bund/Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681100

 

148.500

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

 

225.000

 

 

 

 

Eigenanteil

 

76.500

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung für die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2022/2022 berücksichtigt und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 225.000 €r die Baumaßnahme Anbau Schlafraum stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und werden in der Bilanz aktiviert. Bei dieser Vergrößerung des Bestandsgebäudes um zwei zusammenhängende Schlafräumen wird die Restnutzungsdauer des Gebäudes nicht verlängert. Die Restnutzungsdauer beläuft sich auf 32 Jahre. Bei einer Restnutzungsdauer von 32 Jahren entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 7.032 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

r den Anbau werden Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 148.500 € beantragt. Die restliche Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Bildungspauschale, so dass eine 100 %-ige Finanzierung des Projektes erfolgt. Diese Einnahmen sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. Die jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten beträgt damit 7.032 €, siehe Aktiva.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

7.032 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

7.032 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-7.032 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

rperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl) 1

Stelle (n) nach BVL-Gruppe       S8a

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)           2022

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.02.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen