Beschlussvorlage - 0612/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbau von Schlafräumen zum U-3 Ausbau an der Kita Wiesenstr. 7a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anton Staudinger
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.02.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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24.02.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Schaffung von fünf zusätzlichen Plätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren ist der Anbau von zwei zusammenhängenden Schlafräumen in der Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme ist der altersgerechte Umbau und die Verlegung des vorhandenen WC-Bereiches notwendig.
Begründung
Die Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a soll baulich um Schlafräume für Kinder im Alter unter drei Jahren erweitert werden.
In der Kindertageseinrichtung werden Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren betreut. Für Kinder unter drei Jahren ist nach den Vorgaben des Landesjugendamtes zum Raumprogram für Kindertageseinrichtungen ein gesonderter Raum zur Differenzierung (Ruhen/Schlafen) vorzusehen. Dieser ist bisher nicht im ausreichenden Maße Vorhanden. Aus diesem Grunde wird bisher nur eine halbe Gruppe des Typ II (fünf anstelle von zehn Kinder im Alter unter drei Jahren) in der Kindertageseinrichtung betreut. Als Schlafraum wird ein bisher ehemaliger und für diesen Zweck umgebauter Nebenraum genutzt.
Zur Optimierung des Raumprogrammes und zur Erweiterung der U-3 Gruppe von fünf auf zehn Kinder ist es vorgesehen, die zusätzlichen Räume an der Kindertageseinrichtung anzubauen. Durch diesen Anbau kann sichergestellt werden, dass für die zu betreuenden Kinder kurze Wege von den Gruppenräumen hin zu den Schlafräumen gegeben sind. Störungen in den Ruhephasen der unter dreijährigen Kindern werden hierbei weitestgehend vermieden.
Mit dieser Maßnahme wird auch eine Verlegung und der Umbau der WC-Bereiche erforderlich, damit ein räumlicher Zusammenhang der Gruppen, Gruppenraum, Nebenraum, Schlafraum und Sanitärraum entsteht.
Die Baukostenschätzung nach DIN 276 beziffert einen Betrag in Höhe von 225.000 €, der für die Realisierung des Projektes erforderlich ist. Konjunkturelle bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können nicht abgebildet werden. Auf Grund der letztjährigen Marktentwicklung sind mit Mehrkosten von mindestens 10% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.
Es besteht die Möglichkeit, für die Maßnahme Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zu akquirieren, da mit der Maßnahme eine Qualitätsentwicklung zur Verbesserung des Raumprogramms einhergeht. Es sind Fördermittel in einer Höhe von bis zu 148.500 € zu erwarten. Durch die Fördermittel verbleibt für die Stadt ein zu finanzierender Eigenanteil von 76.500 €, welcher aus den zur Verfügung stehenden Mitteln der Bildungspauschale finanziert wird.
Die benötigten Haushaltsmittel sind für den Doppelhaushalt der Jahre 2022/2023 der Stadt Hagen eingeplant.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in 2022 zu beginnen.
Für den Betrieb der Gruppe entstehen im Rahmen der Betriebskosten folgende
Personalkosten:
Fachkraft | Eingruppierung | Jahreswert | Insgesamt |
1 | S8a | 51.000 €/pro FK | 51.000 € |
Der von der Stadt Hagen zu zahlende Betriebskostenanteil (Kindpauschalen) beläuft
sich für 2023 auf 93.458,20 €/jährlich (Kindpauschalen 18.691,64 € x 5 Kinder).
Refinanziert werden diese Betriebskosten zu 40,2% vom Land = 37.570,20 €.
Insgesamt hat die Stadt Hagen für die fünf neuen Plätze der Gruppe der Kindertageseinrichtung einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt 55.888,00 €/jährlich aufzubringen. Die Betriebskosten entstehen erst mit der Fertigstellung der Anbaumaßnahme im Laufe des Kindergartenjahres 2022/2023.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Durch den Anbau der Schlafräume für Kinder im Alter unter drei Jahren wird die überbaute Fläche vergrößert. Weiterhin entstehen dadurch Räume, welche beheizt werden müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Anbei eines Schlafraumes. Gemäß Baukostenschätzung entstehen Kosten von insg. 225.000 €. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Auftrag: | 1365041 | Bezeichnung: | Tagesbetreuung für Kinder |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414200 | Bezeichnung: | Zuweisungen für Gemeinden |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Ertrag (-) | 414200 | 0,00 | 37.570,20 | 37.882,03 | 38.196,45 | 38.513,48 |
Aufwand (+) | 531800 | 0,00 | 93.458,20 | 94.233,90 | 95.016,05 | 95.804,68 |
Eigenanteil |
| 0,00 | 55.888,00 | 56.351,87 | 56.819,60 | 57.291,20 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5.000403 | Bezeichnung: | Bauliche Maßnahmen Kitas |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen Bund/Land |
| 785100 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Einzahlung (-) 681100 |
| 148.500 |
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Auszahlung (+) 785100 |
| 225.000 |
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Eigenanteil |
| 76.500 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrein- zahlung (-) | 6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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X | Die Finanzierung für die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2022/2022 berücksichtigt und wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von 225.000 € für die Baumaßnahme Anbau Schlafraum stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und werden in der Bilanz aktiviert. Bei dieser Vergrößerung des Bestandsgebäudes um zwei zusammenhängende Schlafräumen wird die Restnutzungsdauer des Gebäudes nicht verlängert. Die Restnutzungsdauer beläuft sich auf 32 Jahre. Bei einer Restnutzungsdauer von 32 Jahren entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 7.032 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Für den Anbau werden Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 148.500 € beantragt. Die restliche Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Bildungspauschale, so dass eine 100 %-ige Finanzierung des Projektes erfolgt. Diese Einnahmen sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. Die jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten beträgt damit 7.032 €, siehe Aktiva. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 7.032 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 7.032 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -7.032 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. | |||||
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| Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. | |||||
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| Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: | |||||
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| Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). | ||||
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| Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. | ||||
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| Der potentielle Gewinn des BgA ist | ||||
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| körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). | ||||
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) 1 | Stelle (n) nach BVL-Gruppe S8a | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) 2022 | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
| |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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63,1 kB
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