Mitteilung - 0155/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung zur DS 0117/2022 und DS 0127/2022, hier: Villa Hohenhof, Schnitt- und Fällmaßnahmen im Rahmen der Rekonstruktion der historischen Gartenanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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02.02.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mitteilung der Verwaltung zu:
I) TOP Ö 5.3 Vorschlag der SPD-Fraktion hier: Baumfällaktion Hohenhof,
DS 0117/2022
II) TOP Ö 5.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier: Dringlichkeitsantrag Baumfällungen Hohenhof, DS 0127/2022
Zu I)
„Baumfällungen am Hohenhof - Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung der BV-Mitte das Abstimmungsverfahren über die Baumfällungen am Hohenhof in den einzelnen Schritten bis hin zur Ratsentscheidung noch einmal darzulegen.
Dabei sollte erläutert werden, mit welchen internen und externen Behörden/Institutionen die umweltrechtlich notwendigen Verfahren, die letztlich zur Genehmigung der Fällungen geführt haben, abgesprochen worden sind.“
Der Hohenhof, erbaut 1906 - 1908 nach Plänen von Henry van de Velde für Karl Ernst Osthaus und seine Familie, befindet sich seit 1927 im Besitz der Stadt Hagen. Der Hohenhof unterlag seitdem wechselnden Nutzungen als NS-Gauleiterschule, Lazarett, Frauenklinik und als Pädagogische Hochschule (PH) bis ins Jahr 1976. In den Jahren 1982-83 erfolgte die Renovierung der Gebäude mit dem Ziel einer musealen Nutzung. Seit 1984 wird der Hohenhof als Museum genutzt.
Nach dem Abriss von drei der vier ehemaligen Hochschulpavillons wurde das Außengelände ab 1987 nur notdürftig hergerichtet, für die Rückführung der Gartenanlage in ihren historischen Zustand fehlten die finanziellen Mittel, auch die Pflege wurde substantiell vernachlässigt. Im Laufe der letzten 30 Jahre konnten nur einige kleinere Maßnahmen im Garten umgesetzt werden, wie z.B. die Rekonstruktion des Blumenzauns 1992, 1998 -2003 Wiederherstellung des Remisenhofes, Erneuerung der Entwässerungsleitungen, Wiederherstellung des Nordhofs, Fällung der historischen 90-jährige Walnuss und Neupflanzung (Beschluss BV Mitte vom 20.05.2003). Nach Umzug des Puppentheaters ‚Firlefanz‘ wurde 2009 auch der letzte Pavillon der PH abgerissen, ohne dass die Rekonstruktion des Gartens wieder aufgegriffen wurde. Der Zustand der Anlage verschlechterte sich zunehmend.
Erst das Bauhausjahr 2019 und die dezentral geplante Internationale Gartenschau IGA 2027, an der sich die Stadt Hagen mit dem Hohenhof beteiligen wollte, hat 2018 erneut den Impuls gegeben, sich wieder intensiver mit dem historischen Garten zu befassen. Aus diesem Grund wurde 2018 ein umfangreiche denkmalpflegerische Entwicklungskonzeption in Auftrag gegeben, welches nachfolgend als Grundlage für alle weiteren Planungen diente. Diesem Konzept lagen u. a. eine detaillierte Bestandsaufnahme der Vegetation und eine Altersbestimmungen des Baumbestandes zugrunde. Auf diesen, sehr detailreich recherchierten Grundlagen, wurde dann ein Maßnahmenplan für die Rekonstruktion des Gartens entwickelt. Als erste Maßnahme wurde die Neubepflanzung des Brunnenhofes 2018 rechtzeitig zum Beginn des Bauhausjahres umgesetzt.
Mit Fördermitteln aus dem Aktionsprogramm ‚Grüne Lückenschlüsse 2020’ im Rahmen der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ konnte dann auf dieser Grundlage die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu 100% finanziert werden (DS 0334/2020). Im Rahmen dieser Planung hat es zwischen den Beteiligten, hier:
- höhere Naturschutzbehörde (hNB, BR Arnsberg),
- untere Naturschutzbehörde (uNB Hagen),
- Landesbetrieb Wald und Forst NRW, hier: Regionalforstamt Ruhrgebiet,
- höhere Denkmalbehörde (hDB beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL), hier: Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen)
- untere Denkmalbehörde (uDB Hagen)
- L-A-E, Landschaftsarchitekten Ehrig (Auftragnehmer(AN))
sowie den Mitarbeiter*innen des WBH und der Stadtverwaltung (VB 5, FB 49, FB 60, FB 65, FB 61) beginnend mit dem Auftaktgespräch am 11.01.2021 bis zur Abgabe der abgestimmten Ausführungsplanung am 09.07.2021 in zahlreichen Gesprächen mit wechselndem Teilnehmerkreis gegeben. In diesen, aufgrund des großen Kreises von Beteiligten mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen wurde die Rekonstruktion der Gartenanlage und die notwendigen Vorarbeiten in Form von Fäll- und Rodungsarbeiten sowie einen Mauerdurchbruch am Anger für zukünftige Pflegearbeiten erarbeitet.
Zeitleiste:
11.01.2021 Videokonferenz – Auftaktgespräch, Protokollauszug:
Zielsetzung
„Im Mittelpunkt steht die Wiederherstellung der Gartenanlage nach historischem Vorbild. Die Anlage spiegelt den damaligen Zeitgeist dieser Gartenepoche wider und soll im Rahmen der IGA 2027 ausgestellt werden. Die Gartenschau ist für die Stadt Hagen eine Chance, den Garten denkmalgerecht nach historischem Vorbild zu restaurieren. Langfristig soll das Gesamtkunstwerk Hohenhof zum dauerhaften Anziehungspunkt und zum Identifikationsort mit ganzjährigen Nutzungsangeboten von überregionaler Ausstrahlung gemacht werden.“
13.01.2021 Ortstermin mit AN, Bestandsaufnahme, Beginn der Planung bis Lph. 3 HOAI
12.03.2021 Videokonferenz - Abschlussgespräch zur Abgabe der Entwurfsplanung
20.05.2021 Videokonferenz – Fördergespräch, Protokollauszug:
„Anlass des Gespräches ist der Hinweis von der BR Arnsberg auf das Förderprogramm REACT-EU“. - Durchführungszeitraum bis 31.12.2022. Im Protkoll heißt es weiter:
„Herr Ehrig (Planungsbüro) schlägt vor, mit Herrn Börth (Wald und Holz) und Herrn Gockel anhand der Planung direkt vor Ort eine Abstimmung hinsichtlich der Fällung von Gehölzen und der Neupflanzungen treffen.“ – Terminvereinbarung für den 31.05.2021, thematisiert wurden weiterhin:
- Einholen erforderlicher Genehmigungen für die Fällung von Gehölzen, hier: Waldumwandlung, Sperrungsgenehmigung u.a.,
- Information von NB und UWA,
- Durchführungszeitraum 01.11.21 bis 28.02.2022
31.05.2021 Ortstermin: mit hNB, Wald- und Holz, uDB, uNB, Vorstellung der Ausführungsplanung durch AN. Darstellung der notwendigen Fällmaßnahmen am Anger und im Wald.
02.06.2021 Videokonferenz: internes Arbeitsgespräch zur Umsetzung der Ausführungsplanung
21.06.2021 Ortstermin: Abstimmung hNB und hDB
a. Anger, Südöstlicher sowie westlicher Waldgarten
- Fällungen und Neupflanzungen im Waldbereich zum Aufbau eines Kalkbuchenwaldes,
- Entwicklung des Angers, hier: Wiederherstellung einer Wiese als neuen Lebensraum, Rodung bis auf ausgewählte Bäume, Neupflanzung von 9 Obstbäumen alter Obstbaumsorten,
- Entfernung der Buche an der Buddagrube, Gründe:
* kein Baum, der historisch belegt ist,
* Baum weist Vorschädigungen auf, z. B. Druckzwieselbildung und Nässung, erhöhte Verkehrssicherungspflicht durch Bruchrisiko;
*Sanierung der historischen Einfassung der Buddha-Grube ohne Beschädigung der Wurzel nicht möglich;
- Fällung von Spitzahorn-Sämlingen sowie 1 Silberpappel Degenerationsstadium zur Anlage des Birkenhains;
b. Gartenbereich (West-, Ost- und Südgarten, Nordhof)
- Festlegung der Baumfällungen im Gartenbereich: Urweltmammutbaum, 2 Zierkirschen, Ginkgo, 2 Eiben zur Wiederherstellung von Zufahrt und Terrassengarten u. a. historisch belegter Gestaltungsmerkmale;
- Festlegung der Neupflanzungen: 22 Rotdorn, 1 Blutbuche, 1 Kastanie auf der Ostterrasse, 2 historisch belegte Säulenfichten im Südgarten, 9 Obstbäumen alter Obstbaumsorten im Westgarten.
05.07.2021 Videokonferenz - Abschlussgespräch zur Abgabe der Ausführungsplanung
09.07.2021 Beschluss des VV zur Beteiligung der Stadt Hagen am Förderprogramm REACT-EU ‚Förderprogramm Grüne Infrastruktur#
23.08.2021 Ortstermin mit Mitgliedern des Naturschutzbeirats
24.08.2021 Videokonferenz: interne Abstimmung der Zeitleiste für die Schnitt- und Fällarbeiten im Zeitraum November 2021 bis Februar 2022
Bereits im Vorfeld zu der Entwurfs- und Ausführungsplanung hatte die hNB in einer E-Mail vom 12.10.2020 an die Stadt Hagen gefordert, dass (Zitat) „die Beteiligung der hNB [sollte] zu einem Zeitpunkt erfolgen, dass die Abstimmungsergebnisse noch vor der abschließenden Fertigstellung berücksichtigt werden können. Die bis dahin erstellten Unterlagen bzw. Erkenntnisse sind der hNB mind. 2 Wochen vor dem Termin zur Verfügung zu stellen.“
Ferner hatte die hNB der Stadt Hagen mit auf den Weg gegeben, dass (Zitat) „Ziel des neuen Konzeptes ist es, herauszustellen was aus gartendenkmalpflegerischer Sicht oder auch aus Sicht des Erlebniswertes förderfähig ist und erhalten oder Instand zu setzen ist. Der alte Buchenwaldkomplex stellt hier sicher ein besonderes Highlight mit hohem Erlebniswert, insbesondere in der von Waldverlust geprägten Zeiten dar.“ Damit war die grobe Zielrichtung der geförderten Entwurfs- und Ausführungsplanung hinsichtlich des Baumbestandes bereits klar abgesteckt.
Anfang Mai 2021 machte die hNB die Stadt Hagen auf ein erneutes Förderprogramm aufmerksam, mit der die Realisierung der zuvor gemeinsam abgestimmten Planung eine Chance auf Realisierung erhalten könnte. Dieser Hinweis und die anschließende enge Begleitung der hNB, wären nicht erfolgt, wenn die vorliegende Planung nicht die Zustimmung der hNB erhalten hätte. Auch die Förderung im Rahmen des Förderprogramms REACT-EU ‚Förderprogramm Grüne Infrastruktur‘ wäre ausgeblieben, wenn diese Planung nicht den Förderzielen entsprochen hätte.
Die Stadt Hagen erhält diese 100% Förderung, weil neben der Rekonstruktion der Gartenanlage nach Plänen des Architekten Henry van der Velde sowie des Landschaftsarchitekten Leberecht Migge insbesondere auch Ziele des einschlägigen Förderprogramms REACT-EU „Förderprogramm Grüne Infrastruktur" umgesetzt werden, wie:
- Erhöhung der Biodiversität durch:
* Neuschaffung von extensiven Wiesenbereichen und Waldsäumen sowie Herstellung eines Waldmantels,
* Optimierung des Buchenhallenwaldes durch Schutzmaßnahmen für Altbäume, Pflanzung von klimaangepassten Bäumen,
* Schaffung von Streuobstwiesenbereichen kombiniert mit der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen zu Förderung von z. B. Insekten, Reptilien,
- Schaffung von Klimaresilienz durch den Erhalt des ca. 100jährigen Buchenbestandes und Förderung der Naturverjüngung des Buchenbestandes auch durch Ergänzungspflanzungen,
- Besucherlenkung zum Schutz sensibler Gartenbereiche innerhalb der Gartenanlage,
- Verbesserung der Einbindung der Gartenanlage Hohenhof in die umgebende Landschaft,
- Schaffung von Erholungsräumen für die Hagener Bevölkerung,
- Schaffung von Frischluftschneisen für die Stadt Hagen,
- Aufforstung einer Waldausgleichsfläche
(Zuwendungsbescheid 51.01.06-002/EFRE 0200700 vom 20.12.2021)
Zu II)
Baumfällungen am Hohenhof
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung eine Karte vor, aus der die Standorte der gefällten Bäume hervorgehen. Zu der Karte erstellt die Verwaltung eine Liste der gefällten Bäume, aus der die jeweilige Baumart, ihr jeweiliger Stammumfang gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden sowie ihr jeweiliges Alter hervorgehen.
- Die Verwaltung erstattet Bericht über die auf dem Gelände des Hohenhofs vorgenommenen Baumfällungen und stellt insbesondere deren Zusammenhang mit der Rekonstruktion der historischen Gartenanlage des Hohenhofs sowie die rechtliche Einordnung der Maßnahme in Hinblick auf die städtische Baumpflegesatzung sowie die einschlägige Naturschutzgesetzgebung dar. Wir bitten insbesondere um die Berücksichtigung der nachfolgenden Fragen:
a. Inwiefern waren die gefällten Bäume am Hohenhof dem Schutzbereich der Baumpflegesatzung der Stadt Hagen zuzurechnen?
b. Welche Stelle hat wann die Ausnahmegenehmigung gemäß Baumpflegesatzung der Stadt Hagen erteilt?
c. Aus welchen Gründen wurde weder die Bezirksvertretung Hagen Mitte noch der Ausschuss für Umwelt Klimaschutz und Mobilität über die beabsichtigten Fällungen informiert?
Zu 2 a) Der Hohenhof unterteilt sich in 2 grundsätzlich unterschiedliche Beurteilungsgrenzen. Zum einen gibt es den Gartenbereich (West-, Ost- und Südgarten, Nordhof) und zum anderen den Waldbereich (Anger, westl. und südöstlicher Waldgarten) im Sinne von Wald. Der gesamte Waldbereich ist durch Wiederaufforstungsmaßnahmen vor Ort sowie mit der Ersatzaufforstung an anderer Stelle ausgeglichen.
Keiner der gefällten Bäume war dem Geltungsbereich der Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung) vom 24.04.2019 zuzurechnen, die gem. § 2(1) „den Erhalt und die Pflege des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne regelt.
Wenn eine Baumpflegesatzung gegriffen hätte, dann nur im Gartenbereich, also außerhalb des Waldbereiches. Im Gartenbereich befanden sich genau 4 Bäume, von denen 1 Mammutbaum und 2 Kirschen einen Stammumfang von mehr als 1 m aufwiesen. Außerdem wurden hier noch 2 Eiben gefällt. (Siehe Fällplan)
Der Hohenhof einschließlich der Straße „Unter Kastanien“ (mit dem Standort des Urweltmammutbaumes) liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und wird gemäß planungsrechtlicher Beurteilung dem Außenbereich gem. §35 BauGB zugerechnet. Somit war die Notwendigkeit der Antragstellung auf Fällung gem. Baumpflegesatzung nicht gegeben.
Zu 2 b) Da die Baumpflegesatzung hier nicht greift, wurde zu keinem Zeitpunkt von der zuständigen Stelle des Umweltamtes eine Ausnahmegenehmigung gemäß Baumpflegesatzung der Stadt Hagen erteilt, da diese sich damit formal nicht befassen musste. Informell stand man jedoch im fachlichen Austausch.
In diesem Zusammenhang sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass gem. Baumpflegesatzung in diesem speziellen Fall gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 7 – dies gilt insbesondere für den Urweltmammutbaum und die Buche auf der Mauer der Buddha-Grube - die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich gewesen wäre, da diese Bäume nicht „zum charakteristischen Bestand der historischen Gartenanlage“ gehörten und „den Charakter der Anlage wesentlich beeinträchtigen“ würden.
Zu 2 c) Die Gremien wurden über die Fällung der Bäume im Rahmen Vorlage
DS 0673/2021 wie folgt informiert:
09.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
10.09.2021 Naturschutzbeirat (DS 0764/2021)
14.09.2021 Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität
23.09.2021 Naturschutzbeirat, Ortstermin
23.09.2021 Rat der Stadt Hagen
06.10.2021 Kultur- und Weiterbildungsausschuss
07.10.2021 Bezirksvertretung Hagen-Mitte
26.10.2021 Naturschutzbeirat (DS 0764/2021)
Soweit gewünscht, wurde die Vorlage vom FB 61 anhand einer vorbereiteten Präsentation und eines ausführlichen Sachvortrags vorgestellt. Aus den Niederschriften der Sitzungen geht hervor, in welchen Gremien die Fäll- und Rodungsarbeiten (Waldumwandlung) diskutiert wurden. Der Naturschutzbeirat hatte einen Ortstermin gewünscht und erst im Anschluss an diesen einen Beschluss gefasst.
In der DS 0673/2021 wird bereits auf Seite 3 beschrieben, dass für die Maßnahme zur Rekonstruktion des Gartens eine Waldumwandlung notwendig wird. Auf Seite 8 wird präzisiert, dass ursprünglich offene Wiesenbereiche im Anger zur Erhöhung der Artenvielfalt wiederhergestellt werden sollen und diese Maßnahme zu einem Verlust an Wald führen wird, der an anderer Stelle, hier: im Grünzug Eilpe, ausgeglichen werden soll.
Im Erläuterungstext, Seite 23ff werden diese Maßnahmen ausführlich beschrieben. Auf Seite 24 wird unter der Überschrift „Erschließung des Angers“ deutlich erwähnt, dass für die - Zitat: „umfangreichen Fällarbeiten und den nachfolgenden langfristigen Umbau des Angers“ sogar eine extra Zufahrt in Form eines Mauerdurchbruchs geschaffen werden muss, um mit entsprechendem technischen Gerät in den Anger gelangen zu können.
Der DS 0673/2021 war als Anlage 1 ein Zeitplan beigefügt, aus dem u. a. der Zeitraum zur Durchführung des Mauerdurchbruchs (bis Ende 1. KW, Frist 07.01.2022) sowie darauffolgend die „Ausführung Schnitt- und Fällmaßnahmen bis Ende 8. KW, Frist 25.02.2022“ aufgeführt worden sind. Im Kosten- und Finanzplan, Anlage 2, wurden diese Schnitt- und Fällmaßnahmen mit rund 172.550 € veranschlagt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erging am 01.10.2021, die Submission erfolgte am 02.11.2021 um 11:00 Uhr. Die Auftragsvergabe der Fäll- und Rodungsarbeiten erfolgte durch den FB 49 am 30.11.2021. Eine Mitteilung für die Gremien BV Mitte, Sitzung vom 24.11.2021, NB, Sitzung vom 02.12.2021 und UKM, Sitzung vom 08.12.2021 wurde seitens der Verwaltung im Hinblick auf die bevorstehende bzw. erfolgte Vergabe des Auftrags zu den Fäll- und Rodungsarbeiten versäumt. Die Beschlussverfolgung wurde in Allris-net am 07.12.2021 gestartet. Am 21.12.2021, 11:43:16h wurde von Roth, Stephanie folgender Realisierungsstand eingetragen:
„Der offizielle Baubeginn für die Maßnahme Hohenhof wurde gegenüber der BR Arnsberg anzeigt. Die Aufträge für Mauerdurchbruch und Rodungsarbeiten wurden vergeben. Abhängig von der Witterung könnten die Arbeiten in der 2. KW 2022 vor Ort beginnen.“
Am 10.01.2022 wurden vor Ort die Fäll- und Rodungsarbeiten aufgenommen. Auch hier räumt die Verwaltung ein Versäumnis der Information von Politik und Bürgerschaft im Vorfeld dieser Maßnahmen ein.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Henning Keune |
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Anlagen
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