Beschlussvorlage - 0971/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Umnutzung der äeren Fahrspuren des Graf-von-Galen-Ringes als Radfahrspuren gemäß dieser Vorlage.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach Eröffnung der Bahnhofshinterfahrung ist die Verkehrsmenge am Graf-von-Galen-Ring deutlich reduziert worden. Vor der Eröffnung lag die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) hier bei ca. 33.000 Kfz/24h, aktuell liegt diese bei nur noch ca. 22.400 Kfz/24h. An der Bahnhofshinterfahrung werden derzeit ca. 19.600 Kfz/24h gemessen.

 

Durch die Neuordnung der Fahrspuren und Anpassung aller Lichtsignalanlagen werden die Verkehrsbelastungen am Graf-von-Galen-Ring weiter, auf ca. 18.200 Kfz/24h, reduziert (vgl. hierzu Anlage „Belastungsplan GvG-Ring_Zweispurigkeit“). Der Erfahrung und den technischen Regelwerken nach reicht eine zweispurige Straße (je ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung) für 20.000 Kfz/24h (je 10.000 Kfz/24h pro Fahrtrichtung) aus. Damit ist dann auch die angestrebte Möglichkeit gegeben, dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zwei Fahrspuren am Graf-von-Galen-Ring zu entziehen und anderweitig nutzen zu können.

 

Hier bietet es sich an, die äeren Fahrspuren als Radverkehrsstreifen auszuweisen. Dem ÖPNV stehen in diesem Bereich bereits Sonderspuren zur Verfügung. Für den Taxi- Verkehr würden sich dadurch keine Veränderungen ergeben.

 

Da der Bahnhofsbereich im Ganzen auch Themenschwerpunkt im INSEK- Mitte sein wird, soll sich die bauliche Umgestaltung „in Grenzen“ halten.

 

Die Fachverwaltung schlägt daher vor, nur die Ein- und Ausfahrbereiche so wie die Querungen des Radfahrstreifens in „rot“ zu markieren und auf der geraden Strecke mit Piktogrammen auszukommen. Dazu ist eine Trennung als Sicherheitsstreifen zum ruhenden Verkehr erforderlich.

 

Die Fachverwaltung hat eine Sperrung der beiden in den Graf-von-Galen-Ring einmündenden Straßen Hugo-Pre-Straße und Martin-Luther-Straße geprüft. Wegen der Neuordnung der Verkehrsbeziehungen im Bahnhofsquartier durch die Anlage des Radweges Bahnhofstraße wird eine Sperrung nicht vorgeschlagen, da durch diese Sperrung der Abfluss aus dem Quartier nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

 

In der Anlage wird die Planung verdeutlicht.

 

 

 

 

Finanzielle Situation:

 

Die Ausführung der Markierungsarbeiten soll nach Eröffnung der Marktbrücke voraussichtlich im April oder Mai 2022 erfolgen. Die Arbeiten sind wie alle Markierungsmaßnahmen stark witterungsabhängig, so dass der genaue Zeitpunkt nicht festgelegt werden kann.

 

Es ist mit einem Kostenvolumen von ca. 38.000,- € zu rechnen.

 

Die Summe soll aus der Stellplatzablöse 2022 finanziert werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung

 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000241

Bezeichnung:

Verwendung Stellplatzablöse

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

38.000 €

 

38.000 €

 

 

 

Eigenanteil

38.000 €

 

38.000 €

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 berücksichtigt und wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahme stellt, vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Neuaufteilung der Nutzungs-arten, eine Investition dar. Die Markierungskosten sind als Anschaffungs- und Herstellungs-kosten in der Bilanz zu aktivieren und über die Restnutzungsdauer des Abschnittes Graf-von-Galen-Ring zwischen Einmündung Elberfelder Straße und Einmündung in die Körner Straße abzuschreiben. Die Restnutzungsdauer beträgt hier im Schnitt 27,3 Jahre, sodass mit einer jährlichen Abschreibung in Höhe von rd. 1.392 € (38.000/27,3) zu rechnen ist.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahme ist in voller Höhe aus der Stellplatzablöse finanziert. Dadurch wird ein Sonderposten gebildet, der ebenfalls entsprechend der Restnutzungsdauer aufgelöst wird. Es entsteht ein Ertrag von 1.392 € (38.000/27,3) in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

570 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

570 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.392 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

2.532 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-1.392 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.140

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.02.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.02.2022 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen