Mitteilung - 1043/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung zur Windenergie Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Rebecca Winkelmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.03.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.01.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.02.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.02.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Verwaltung informiert, dass für die drei aus der Anlage ersichtlichen Standorte Genehmigungsverfahren für jeweils eine Windenergieanlage anhängig sind (Stand: 07.01.2022). In allen drei Fällen handelt es sich um ein Repowering. Gegenstand der Genehmigungsanträge ist somit auch der Rückbau von bestehenden Anlagen, die in der Anlage durch rote Streichung kenntlich gemacht sind. Im Rahmen des Repowerings Stube / Hunsdiek sollen zwei Bestandsanlagen zurückgebaut werden, bei den anderen Vorhaben jeweils eine.
Gegenstand des Genehmigungsantrags ist jeweils eine Anlage des Typs Enercon E-138 mit einer Nennleistung von 4,2 MW und einem Rotordurchmesser von 138,25 m. Im Fall Repowering Stube beträgt die Nabenhöhe 130,07 m und die Anlagengesamthöhe 199,2 m in den beiden anderen Fällen beträgt die Nabenhöhe der antragsgegenständlichen Anlage 149 m und die Anlagengesamthöhe 218,13 m.
Des Weiteren informiert die Verwaltung darüber, dass eine Änderungsgenehmigung für die genehmigten, aber noch nicht errichteten Windenergieanlagen am Rafflenbeuler Kopf beantragt ist. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung des Anlagentyps. Bisher genehmigt sind Anlagen des Typs Enercon E-126 mit 4 MW Nennleistung, einer Nabenhöhe von 135,31 m, einem Rotordurchmesser von 127 m und einer Anlagengesamthöhe von 198,81 m. Beantragt ist jeweils die Änderung zu einer Anlage des Typs Enercon E-138 mit 4,2 MW Nennleistung, einer Nabenhöhe von 130,07 m und einer Anlagengesamthöhe von 199,2 m.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Sebastian Arlt |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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327,5 kB
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