Beschlussvorlage - 0986/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität bittet die Verwaltung Gespräche mit der Bezirksregierung zu führen, um die Möglichkeit eines Durchfahrtsverbots durch das Stadtgebiet, das bereits auf den Autobahnen angeordnet wird, zu erörtern. Zur Schaffung einer besseren Datenbasis soll bei der Autobahn GmbH angefragt werden, ob diese detailliertere Verkehrsdaten von den Autobahnanschlussstellen zur Verfügung stellen kann.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 07.10.2021 wurde beschlossen, dass der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität (UKM) über Maßnahmen zum Schutz der Wohnquartiere gegen Lkw-Verkehre von der AS Hagen-Nord zur AS Hagen-Süd beraten soll (0867/2021). Außerdem wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 07.10.2021 beschlossen, dass der UKM-Ausschuss die Verwaltung beauftragen soll, Gespräche mit zuständigen Behörden über mögliche Lkw-Durchfahrtsverbote zu führen (0869/2021). Außerdem ist die Vermeidung von Lkw-Abkürzungsverkehren im Masterplan "Nachhaltige Mobilität" vorgesehen (Maßnahme 5.9).

 

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Lkw-Verfolgungszählung im Juni 2020 (1075/2020) wurde u.a. festgestellt, dass ein Großteil der Abkürzungsverkehre, die an der AS Hagen-West in die Stadt einfahren, diese wieder an der AS Hagen-Mitte wieder verlassen:

-          Von insgesamt 104 (zweiter Erhebungstag: 101) abkürzenden Lkw fahren 91 (zweiter Erhebungstag 90) Lkw an der AS Hagen-West aus der Stadt aus. (siehe Anlage "Bericht Lkw-Verfolgungszählung" zu 1075/2020)  Dies entspricht an beiden Erhebungstagen ca. 85 bis 90%.

Die gleiche Verteilung ist auch für etwaige Abkürzungsverkehre zwischen den genannten AS Hagen-Nord und Hagen-Süd anzunehmen. Aus diesen Daten geht somit hervor, dass es keine Hinweise dafür gibt, dass die zur Diskussion stehende Relation (HA-Nord - HA-Süd) für relevante Mengen von Abkürzungsverkehren genutzt wird.

 

Ein relevantes Maß an Abkürzungsverkehren zwischen der AS-Volmarstein und den AS Hagen-West und Hagen-Süd konnte im Rahmen der Lkw-Verfolgungszählung ebenso nicht nachgewiesen werden.

 

Grundsätzlich wird außerdem darauf hingewiesen, dass die gesamte Güterverkehrsleistung in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat und dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren voraussichtlich fortsetzen wird. Daher nehmen nicht nur die diskutierten Lkw-Durchgangsverkehre zu, sondern auch Quell- und Zielverkehre. Zum Schutz von Wohnquartieren vor diesen zunehmenden Lkw-Verkehren werden Schwerverkehre auf bestimmten Hauptverkehrsstraßen gebündelt, während Quartiere mit Tonnagebeschränkungen gegen jegliche Lkw-Verkehre geschützt werden. Zu diesem Zweck existiert das Lkw-Vorrangrouten-Konzept (siehe Anlage "Lkw-Vorrangrouten" zu 1075/2020), das einerseits genau diese Bündelung zum Schutz der Wohnquartiere und andererseits eine gute Erreichbarkeit der Autobahnen für Lkw im Quell- und Zielverkehr sicherstellt.

 

Auch wenn es bislang keine Daten gibt, die Belegen, dass die Problematik wie wahrgenommen existiert, strebt die Verwaltung Gespräche mit der Bezirksregierung an, um die Möglichkeit eines Durchfahrtsverbots durch das Stadtgebiet, das bereits auf den Autobahnen angeordnet wird, zu erörtern. Zur Schaffung einer besseren Datenbasis soll bei der Autobahn GmbH angefragt werden, ob diese detailliertere Verkehrsdaten von den Autobahnanschlussstellen (u.a. auch von der AS Gevelsberg, vom AK-Hagen, AK-Westhofen und AK-Wuppertal-Nord) zur Verfügung stellen kann.

 

Es muss jedoch beachtet werden, dass durch das Stadtgebiet verschiedene Bedarfsumleitungen verlaufen, die im Fall von Sperrungen auf den Autobahnen durch die Stadt genutzt werden sollen. Diese Bedarfsumleitungen müssen auch für Lkw-Verkehre auch im Fall eines Durchfahrtsverbots befahrbar sein.

Weiterhin müssen bei der Anordnung von Durchfahrtsverboten von Lkw zahlreiche Ausnahmen beachtet werden. Als Beispiel sei hier das Lkw-Durchfahrtsverbot für die B1 in Dortmund genannt, von dem alle Lkw, die ihren Ort der ersten Beladung in einem Umkreis von 75 km Luftlinie um den Beginn oder das Ende des Verbots haben, ausgenommen sind.

 

Das Problem der Nichtbeachtung eines solchen Durchfahrtsverbots ist ebenfalls zu nennen. Durchgangsverkehre können nur durch Polizeikontrollen identifiziert und geahndet werden, da eine automatisierte Kennzeichenerfassung aus Gründen des Datenschutzes bislang nicht zulässig ist. Der Einsatz von "Lkw-Blitzern" ist völlig ungeeignet, da hierzu zunächst jeder Lkw, der in das Stadtgebiet einfährt, "geblitzt" werden müsste, und dann auch wieder, wenn er aus dem Stadtgebiet ausfährt. Abgesehen von der Datenschutzproblematik, die sich auch in diesem Fall stellt, ergäbe sich aus dem dann folgenden, manuellen Abgleich der "Blitzerfotos" ein nicht zu bewältigender Verwaltungsaufwand.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung

 

Durch Vermeidung von Lkw-Verkehren ist im Stadtgebiet eine geringe CO2-Minderung zu erwarten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

gez.

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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24.11.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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25.11.2021 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

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08.12.2021 - Umweltausschuss - vertagt

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09.02.2022 - Umweltausschuss

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02.06.2022 - Bezirksvertretung Haspe