Mitteilung - 0098/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Die Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (RVR) hat am 17.12.2021 beschlossen, eine regionale Koordinierungsstelle Wasserstoff beim RVR einzurichten. In diesem Zusammenhang plant der RVR u.a., ein Wasserstoff-Netzwerk für die Kommunen in der Metropole Ruhr zu initiieren. So ist das Zusammenspiel zwischen Erzeugung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff nicht an kommunale Grenzen gebunden. Mit dem Netzwerk soll daher der interkommunale Austausch zur Schaffung gemeinsamer infrastruktureller Voraussetzungen und zur Vernetzung von Projekten und Initiativen möglich gemacht werden.

 

r die Koordination des Netzwerkes wurde seitens des RVR ein Förderantrag im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beim Bundesumweltministerium (BMU) gestellt. Im Falle der Bewilligung übernimmt der RVR für die dreijährige Projektlaufzeit das Netzwerkmanagement. Der Vorteil des Netzwerkes für die Kommunen umfasst einen vierteljährlichen Austausch mit den anderen Kommunen und dem Netzwerkmanagement über aktuelle Entwicklungen zu Wasserstoff-Themen in der Metropole Ruhr und die Nutzung eines IT-Tools, mit dem die erreichte Treibhausgasminderung sichtbar gemacht werden kann. Darüber hinaus berät das Netzwerkmanagement zu investiven Fördermöglichkeiten und vernetzt kommunal übergreifende Projekte und Initiativen. Der für dieses Förderprojekt zu leistende Eigenanteil wird aus Mitteln der o.g. Koordinierungsstelle Wasserstoff dargestellt, so dass den Kommunen kein finanzieller Aufwand entsteht.

 

Das Vorhaben des RVR gliedert sich hervorragend in das ohnehin anstehende Förderprojekt „HyExperts“ zur Erstellung eines Integrierten Wasserstoffgesamtkonzepts für die Stadt Hagen ein (s. auch DS 0927/2021). Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Hagen ein grundsätzliches Interesse an der Teilnahme und dem Aufbau eines solchen Netzwerks in Form eines Letter of Intent bekundet und unterstützt somit das Vorhaben des RVR.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die Mitteilung und die Initiierung an sich führen zu keinen direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz. Indirekt kann sich das Vorhaben aber positiv auswirken, da dem Energieträger Wasserstoff bei der Weiterentwicklung und Vollendung der Energiewende eine zentrale Rolle zukommt und im Rahmen des o.g. Netzwerks diesbezüglich sowohl neue Projektideen generiert als auch bereits geplante Maßnahmen gebündelt und somit beschleunigt werden können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.02.2022 - Umweltausschuss