Mitteilung - 0012/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
FFH-Gebiet DE-4611-301 Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg: Durchführung einer Verkehrssicherungsmaßnahme in 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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08.03.2022
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Geplant
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Umweltausschuss
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Anhörung
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09.02.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Im Steilhangbereich des FFH-Gebietes DE-4611-301 Kalkbuchenwälder bei Hohenlimburg, hier gelegen im Naturschutzgebiet 1.1.2.15 “Mastberg und Weißenstein“, wird erneut eine Verkehrssicherheitsmaßnahme voraussichtlich bis Ende Februar durchgeführt werden müssen. Eigentümer des Steilhanges ist das Land NRW, Landeseigener Forstbetrieb, Regionalforstamt Münsterland. Ca. 70 Bäume drohen die Verkehrssicherheit der darunterliegenden B 7 und der Straße “Zur Hünenpforte“ zu gefährden und müssen deshalb gefällt werden. Im Jahr 2020 wurden bereits 21 akut gefährdende Bäume in begehbaren Lagen gefällt. Zum damaligen Zeitpunkt wurden bereits weitere Bäume als gefährdend eingestuft, welche nun Gegenstand dieser Maßnahme sind.
Für Pläne oder Projekte, die ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, schreibt das BNatSchG im § 34 die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor. In einer FFH-Vorprüfung ist zu klären, ob es zu erheblichen Beeinträchtigun-gen kommen kann.
Die FFH-Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Schutzgüter dieses FFH-Gebietes (d.h. die hier vorhandenen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, Waldmeister-Buchenwald, Orchideen-Kalk-Buchenwald und Schlucht- und Hangmischwald) und deren Erhaltungsziele durch die geplante Verkehrssicherheitsmaßnahme nicht beeinträchtigt werden. Eine weiterführende Prüfung in Form einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.
Für einen schonenden Umgang mit dem FFH-Gebiet ist ein Höchstmaß an Schutzmaßnah-men vorgesehen. Die Arbeiten werden an ein Spezial-Unternehmen vergeben, dessen Mitar-beiter per Seilklettertechnik die Bäume erreichen und fällen können. Die gefällten Bäume verbleiben im Hang. Bäume, die gekappt werden können (ausschlaggebend ist dabei die Ar-beitssicherheit), werden gekappt, so dass eine Beschattung der Waldflächen durch das am Stamm vorhandene Efeu erhalten bleibt. Die Biomasse verbleibt vor Ort und dient somit der Totholzanreicherung.
Die Maßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und bedarf keiner naturschutzrechtlichen Genehmigung oder Befreiung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
