Beschlussvorlage - 0214/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthallehier: Sanierung der Küche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.03.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.03.2006
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen erkennt die Notwendigkeit der baulichen Sanierung der Küche in der Stadthalle an.
2. Der Rat der Stadt Hagen stellt die hierfür notwendigen Mittel im Wirtschaftsplan 2007 der GWH zur Verfügung.
3. Die Finanzierung der Kücheneinrichtung - Variante 3 mit der Option zur Aufrüstung nach Variante 4 - erfolgt durch die Stadthallenbetriebs GmbH Hagen. Die Vertreter/innen der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft werden beauftragt, entsprechend abzustimmen. Der Rat der Stadt Hagen akzeptiert, dass das Betriebsergebnis der Gesellschaft sich um die Höhe der Finanzierungskosten verschlechtern wird.
4. Sollte die Stadthallenbetriebs GmbH Hagen zur Finanzierung ein Darlehen aufnehmen müssen, so erklärt sich der Rat der Stadt Hagen grundsätzlich zur Übernahme einer Bürgschaft bereit. Die endgültige Bürgschaftsübernahme erfolgt durch besonderen Beschluss, in dem auch über die Bürgschaftsprovision entschieden wird.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat der Stadt Hagen über den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt
bis 30.09.2006.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 03.11.2005 beschloss der Haupt- und
Finanzausschuss die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur beabsichtigten
Sanierung der Küche der Stadthalle. In dieser Vorlage wird das Ergebnis der Arbeitsgruppe
dem Rat der Stadt Hagen vorgestellt.
In seiner Sitzung am 28.04.2005 wurde dem Rat der Stadt
Hagen mit Vorlage 0378/2005 das Sanierungskonzept für die Küche in der
Stadthalle einschließlich dessen Finanzierung über die G.I.V. vorgestellt. Der
Rat ist jedoch nicht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt, sondern
fasste folgenden Beschluss:
“Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Sitzung als Tischvorlage verteilten Fragenkatalog zügig zu beantworten und die Vorlage dann erneut auf die Tagesordnung zu setzen.”
Mit der Vorlage 0883/2005 kam die Verwaltung diesem Auftrag nach. In der Sitzung am 03.11.2005 fasste der Haupt- und Finanzausschuss auf Basis dieser Vorlage folgenden Beschluss:
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“1. |
Der Haupt- und Finanzausschuss als Beteiligungsausschuss fordert den Geschäftsführer der Stadthallenbetriebs GmbH auf Grundlage des § 51a GmbHG auf, der vom Haupt- und Finanzausschuss konstituierten Arbeitsgruppe Auskunft zur beabsichtigten Sanierung der Stadthallen-Küche zu erteilen. Die Auskunftserteilung soll sich erstrecken auf die Beantwortung des beigefügten order zu erstellenden Fragenkatalogs und sich ergebender Zusatzfragen. |
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2. |
... |
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3. |
Die Arbeitsgruppe konstituiert sich aus 2 Vertretern der SPD-Fraktion, 2 Vertretern der CDU-Fraktion, 1 Vertreter jeweils der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Bürger für Hagen: |
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SPD |
Frau Marina Hirsch Herr Michael Grzeschista |
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CDU |
Herr Dr. Hans-Dieter Fischer Herr Wolfgang Röspel |
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Bündnis 90/Die Grünen |
Herr Rüdiger Ludwig |
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FDP |
wird nachgereicht (nachgemeldet: Herr Tycho Oberste-Berghaus) |
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Bürger für Hagen |
wird nachgereicht” (nachgemeldet: Herr Hans Otto Marscheider) |
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Die eingerichtete Arbeitsgruppe traf sich am 18.01.2006, 08.02.2006 und 01.03.2006 zu ihren Sitzungen. Die Niederschriften sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Als wesentliche Ergebnisse der Sitzungen bleibt festzuhalten:
Die Sanierung der Küche teilt sich in die Maßnahmen “Bauliche Sanierung” und “Neue Kücheneinrichtung” auf.
Die bauliche Sanierung ist unabdingbar, da der derzeitige Zustand ständig wachsende Wasserschäden nach sich zieht.
Eine Instandsetzung des Gebäudes setzt aber einen völligen Ausbau der Kücheneinrichtung voraus. Da voraussehbar ist, dass die auszubauenden Geräte nicht wieder eingebaut werden können und die Küche zudem heutigen Anforderungen, z. B. hygienischer Art, nicht mehr genügt, muss entweder auf eine Küche völlig verzichtet oder eine neue Einrichtung beschafft werden.
Als Ergebnis der Arbeitsgruppensitzungen ist festzuhalten, dass eine Neueinrichtung wie nachbeschrieben sich wirtschaftlich darstellen lässt.
Die notwendige bauliche Sanierung ist aufgrund des bestehenden Pachtvertrages Aufgabe des Gebäudeeigentümers, also der Stadt Hagen. Durchgeführt werden folgende Arbeiten:
Ø Beton- und Maurerarbeiten
Ø Bodenisolierungen
Ø Trockenbauarbeiten
Ø Fliesen- und Malerarbeiten
Ø Sanitär-, Elektro- und Lüftungsinstallationen
Hierfür fallen lt. Auskunft der GWH Gesamtkosten inklusive Nebenkosten und Unvorhergesehenes in Höhe von rd. 475 T€ an.
Die Ausstattung der Küche mit den notwendigen Geräten ist durch die Stadthallenbetriebs GmbH Hagen zu beschaffen und zu finanzieren. Durch den Geschäftsführer der Gesellschaft wurden verschiedene Varianten vorgestellt. Die Arbeitsgruppe hat sich auf die Variante 3 - Caterer liefert Kühlkost und eigene á-la-carte-Küche - mit der Option für Variante 4 - Vollküche und integrierte Bankettküche - entschieden. Die Kosten für die Kücheneinrichtung belaufen sich 203 T€ zzgl. Mehrwertsteuer. Mit der Option zur Variante 4 - die weitere Kosten in Höhe von 105 T€ zzgl. Mehrwertsteuer verursachen würde - soll die Möglichkeit einer Erweiterung offengelassen werden. Es werden dabei zunächst nur die notwendigen Anschlüsse verlegt.
Die Finanzierung der Kücheneinrichtung muss aus EU-beihilferechtlichen Gründen durch die Gesellschaft erfolgen. Bedingt dadurch wird sich der jährliche Zuschussbedarf für die Gesellschaft um ca. 30 T€ erhöhen.
Eine städtische Bürgschaft soll nur dann gegeben werden, wenn sich unter Berücksichtigung der Bürgschaftsprovision in Höhe von 0,5 % der Bürgschafts(rest)summe die Finanzierungskosten für die Stadthallenbetriebs GmbH Hagen günstiger darstellen lassen oder die Bank dies ausdrücklich wünscht.
Über die aus dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.11.2005 bestehenden Auftrag hinaus hat sich die Arbeitsgruppe Stadthalle auch mit der Neugestaltung des Gesellschaftsvertrages befasst. Der Gesellschaftsvertrag wurde seit der Gründung der Gesellschaft vor 25 Jahren nicht wesentlich überarbeitet. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Gesetzeslage ist eine Überarbeitung jedoch geboten. Dabei soll eine Änderung dahingehend angestrebt werden, dass eine Gesellschafterversammlung und ein Aufsichtsrat eingerichtet werden.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
