Mitteilung - 0099/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der zweiten Beteiligung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Stadt Hagen aufgefordert Stellung zu nehmen.

 

Begründung

 

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 17.12.2021 die Durchführung einer zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen öffentlichen Stellen zum Regionalplan Ruhr beschlossen. Insbesondere die Auswertung der im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen hat dazu geführt, dass der Entwurf des Regionalplans Ruhr geändert worden ist. Da die Stadt Hagen im Geltungsbereich des Regionalplans Ruhr liegt und sich im Rahmen des Verfahrens auch Änderungen auf Hagener Stadtgebiet ergeben haben, ist die Stadt Hagen bei der zweiten Offenlage grundsätzlich betroffen.

 

Der überarbeitete Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine geänderte Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit vom 24.01.2022 bis einschließlich zum 29.04.2022 öffentlich ausgelegt und sind unter folgendem Link auf der Internetseite des Regionalverbands Ruhr abrufbar:

Regionalverband Ruhr - Beteiligungsverfahren Regionalplan Ruhr (rvr.ruhr)

 

Die Stadt Hagen ist aufgefordert, die Unterlagen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

 

Die Verwaltung wird eine Stellungnahme erarbeiten und diese in die politischen Gremien einbringen. Es ist beabsichtigt, den erforderlichen Ratsbeschluss am 31.03.2022 einzuholen. Die Stellungnahme zum Regionalplan Ruhr wird fristgerecht erfolgen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.02.2022 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen