Beschlussvorlage - 1119/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Spende für das Hagener Tierheim in Höhe von 10.000 €
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kerstin Meyer-Weinreich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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03.02.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am 13.12.2021 ging eine Spende in Höhe von 10.000 € zugunsten des Tierheims der Stadt Hagen ein. Der Spender ist der Stadtverwaltung bekannt, möchte aber nicht namentlich erwähnt werden.
Die Spende soll für eine noch nicht bekannte Investitionen im Tierheim verwendet werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Annahme einer Spende |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1223 | Bezeichnung: | Tierschutz und Verbraucherbereich |
Finanzstelle: | 5.800210 | Bezeichnung: | Tierschutz und Verbraucherberatung, IPM |
Finanzposition: | 681800 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681800 | -10.000 |
| -10.000 |
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Auszahlung (+)
| 0 |
| 0 |
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Eigenanteil | -10.000 |
| -10.000 |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Der Geldzufluss erhöht die liquiden Mittel. |
Passiva:
Der Betrag wird als Verbindlichkeit aus Spenden bilanziert. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
Spenden unterliegen grundsätzlich der Schenkungssteuer. Schenkungssteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Sebastian Arlt |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
