Beschlussvorlage - 0011/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste wird beauftragt, für die Beschaffung von externem Support für TK-Dienstleistungen eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste betreibt für die Stadt Hagen und deren angeschlossene Gesellschaften die Kommunikationsnetze.

In diesen Netzen fallen dauerhaft Arbeiten an, die mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigt werden können. Der laufende Vertrag für das aktuelle Stundenkontingent endet am 30.04.2022. Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der Telekommunikationsnetze wird ein neues Kontingent für den Leistungszeitraum 01.05.2022 bis zum 30.04.2024 benötigt. Für die Maßnahme werden die Kosten auf ca. 197.142,86 EUR (netto) bzw. ca. 234.600,00 EUR (brutto) geschätzt.

 

Das wirtschaftlichste Angebot wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt.

 

 

Begründung

 

A) Bedarfssituation

 

Der Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste (FB 15) betreibt für die Stadtverwaltung Hagen und deren angeschlossene Gesellschaften die Kommunikationsnetze. Diese umfassen sowohl das eigentliche Leitungsnetz, als auch alle aktiven Komponenten. Die Kommunikationsnetze selbst lassen sich grob in folgende drei Kategorien aufteilen:

 

  • Netz der Zeiterfassung und Zutrittskontrolle
  • Netz der Telekommunikation
  • Netz der Datenkommunikation

 

Diese Netze erstrecken sich über alle Verwaltungsstandorte, dazu zählen z. B. auch Schulen, Jugendzentren und Kindergärten. Die jeweiligen Standorte sind entweder über eigene oder Providerleitungen angebunden.

 

In diesen Netzen fallen dauerhaft Arbeiten an, die mit dem vorhandenen Personal nicht beltigt werden können. Diese Arbeiten umfassen Fehlersuche, Störungsbeseitigung, Kleinmontagen, Demontagen, Konfigurations- und sonstige Servicearbeiten. Um den laufenden Betrieb der Stadtverwaltung zu gewährleisten, werden somit zur Bewältigung der anfallenden Arbeiten, entsprechende Unterstützungsleistungen von Extern für den TK- und Netzbereich benötigt. Der laufende Vertrag für das Stundenkontingent der zuvor aufgeführten Arbeiten endet am 30.04.2022.

 

Somit stehen dem FB 15 für die oben beschriebenen Aufgaben ab dem 30.04.2022 keine externen Ressourcen mehr zur Verfügung. Sollte diese Ressourcen ab dem 01.05.2022 wegbrechen, kann ein reibungsloser Betrieb der Kommunikationsnetze nicht mehr gewährleistet werden.

 

Aus den oben genannten Gründen muss die Beschaffung für die Dienstleistung schnellstmöglich ausgeschrieben und durchgeführt werden.

 

B) Kosten, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit

 

Kosten

 

Die Anzahl der Arbeitstage kann im Vorfeld nicht exakt festgelegt werden. Jedoch kann aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 30.04.2024 eine Mindestabnahme von 2.880 Servicestunden und eine Maximalabnahme von 4.800 Servicestunden qualifiziert geschätzt werden. Die Anzahl an Anreisen je Einsatztag wird auf 600 Arbeitstage geschätzt.

 

Eine Abrechnung der einzelnen Einsätze erfolgt monatlich nach tatsächlichem Aufwand.

 

r die Ermittlung der Kosten wird von den Maximalmengen der Servicestunden und Einsatztagen ausgegangen, so dass sich die Bruttokosten wie folgt zusammensetzen:

 

Vergütungsart

Einzelpreis

Maximale Menge

Summe

Vergütungssatz “1. Monteur/Techniker“ pro Servicestunde gem. Ziff. 5.1 des EVB-IT Dienstvertrages

Stundensatz

 

 

50,00 €

Anzahl der Servicestunden

 

3.200

Summe

 

 

160.000,00 €

Vergütungssatz “2. Monteur/Techniker“ pro Servicestunde gem. Ziff. 5.1 des EVB-IT Dienstvertrages

Stundensatz

 

 

50,00 €

Anzahl der Servicestunden

 

800

Summe

 

 

40.000,00 €

Vergütungssatz “2. Helfer“ pro Servicestunde gem. Ziff. 5.1 des EVB-IT Dienstvertrages

Stundensatz

 

 

Anzahl der Servicestunden

Summe

 

 

26,00 €

800

20.800,00 €

Reisekosten des “1. Monteur/Technikers“r An-/Abfahrt und ggfs. Mitnahme des “2. Helfer“ (inkl. Reisezeiten des “1. Technikers“)

Reisekosten
je Tag

 

 

23,00 €

Anzahl der Reisetage

 

 

600

Summe

 

 

 

13.800,00 €

Angebotssumme

234.600,00 €

 

Durch die Bruttokosten i. H. v. 234.600,00 € ergibt sich gemäß § 3, Abs. 1 VgV ein vergaberechtlicher Nettoauftragswert von 197.142,86 €.

 

 

 

Finanzierung

 

Entsprechende Mittel wurden im Haushaltsplan 2022/2023 vorgesehen. Folgekosten im Jahr 2024 werden im Haushaltsplan 2024 eingeplant.

 

Wirtschaftlichkeit

 

Wie in der Bedarfssituation beschrieben ist die Maßnahme zwingend notwendig, um den laufenden Betrieb der Telekommunikationsnetze zu gewährleisten. Das wirtschaftlichste Angebot wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Beschaffung von externem Support für TK-Dienstleistungen

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

IT und Zentrale Dienste

Kostenstelle:

715020

Bezeichnung:

Allgemeine Verwaltung

Kostenstelle:

90004+90010

Bezeichnung:

TKA-Netz u. Amtsanschluss Grundgebühr

Kostenart:

529117

Bezeichnung:

Aufwand Dienstleistung Beratung-Unterstützung

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

529117

78.200€

117.300€

39.100€

 

 

Eigenanteil

 

78.200€

117.300€

39.100€

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im Haushaltsplanentwurf 2022/2023 angemeldet und wird dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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25.01.2022 - Kommission für Organisation und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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03.02.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen