Berichtsvorlage - 0107/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung des 1 1/2-jährigen Aufbaubildungsganges der Fachschule für Sozialwesen mit dem Schwerpunkt "Sozialmanagement" am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.02.2022
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.02.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.02.2022
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Beschlussvorschlag
Gemäß §§ 81 sowie 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO BK) wird der 1 ½ jährige Bildungsgang „Fachschule für Sozialwesen) mit dem Schwerpunkt „Sozialmanagement“ am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Teilzeitform einzügig ab dem 01.08.2022 errichtet.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Schulleitung des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs hat der Verwaltung vorgeschlagen, den aufgeführten Bildungsgang ab dem 01.08.2022 zu errichten. Grund hierfür ist insbesondere die zukünftige Bedarfssituation an pädagogischen Fach- und Leitungskräften in der Kindertagesbetreuung.
Nähere Informationen können den beiden beigefügten Anlagen (Stellungnahmen des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs und des Fachbereichs Jugend und Soziales) entnommen werden.
Im Hinblick der Regionalabstimmung mit den benachbarten Schulträgern wurden die Stadt Dortmund, der Kreis Unna, der Märkische Kreis und der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt. Im Ergebnis gibt es aus deren Sicht keine Bedenken bezüglich der Errichtung des Bildungsganges in Hagen.
Für die Durchführung des Bildungsganges sind die erforderlichen Räume mit der entsprechenden Ausstattung vorhanden und können mitgenutzt werden. Zusätzliche Investitionskosten für den Schulträger fallen nicht an.
Die Schulkonferenz hat am 20.01.2022 den erforderlichen Beschluss für den neuen Bildungsgang gefasst.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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178,3 kB
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