Mitteilung WBH - 0092/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung über eine Kanalbaumaßnahme in der Hohenlimburger Straße, im Vorlauf der Straßenerneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Gabriele Zmarowski
- Beteiligt:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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27.01.2022
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Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen eines Zuschussprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurde von der Stadt Hagen die Hohenlimburger Straße zur Erneuerung der Fahrbahndecke angemeldet. In einem Teilbereich des noch zu erneuernden Abschnittes, von Fahrtrichtung Hohenlimburg kurz hinter der Einmündung „Zur Hünenpforte“ bis Abzweig der Hohenlimburger Straße in Richtung Jahnstraße am Übergang zur Stennertstraße, sind auf Grund von baulichen und hydraulischen Ausbaunotwendigkeiten Kanalbauarbeiten erforderlich.
Der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH beabsichtigt im Vorlauf zu den Straßenbauarbeiten die notwendigen Kanalarbeiten beginnend ab Ende Februar 2022 durchzuführen. Der betroffene Teilbereich befindet sich zwischen der Kreuzung Hühnenpforte und der Färberstraße. Der geplante Baubeginn Ende Februar ist stark witterungsabhängig. Bei anhaltendem Winterwetter kann er sich verschieben. Ein Baubeginn bei Temperaturen unter 0° Celsius ist nicht sinnvoll und führte zu Verzögerungen und einer Verlängerung der Bauzeit.
In einem ersten Bauabschnitt soll der Kanal zwischen den Schächten 2 und 1 (im Lageplan rot eingekreist) in geschlossener Bauweise, durch einen unterirdischen Rohrvortrieb, erstellt werden. Die geschätzte Bauzeit beträgt hier ca. 4 Monate. Hierzu muss die Fahrspur in Richtung Hohenlimburg eingezogen werden, d.h. für den Verkehr stehen die jetzige Fahrspur Richtung Hagen und die Linksabbiegerspur Richtung Autobahn zur Verfügung. Die stationäre Ampel wird während der Bauausführung ausgeschaltet und durch eine mobile Anlage ersetzt werden.
Die Verkehrsführung ist im Grundsatz vergleichbar mit der Baumaßnahme der Mark-E im Kreuzungsbereich Hühnenpforte, die 2019 durchgeführt wurde.
In der Sundernstraße ist ein Schachtbauwerk abzureißen und durch ein neues zu ersetzen.
Um eine erneute Einrichtung der Verkehrsführung für die weiteren Kanalbauarbeiten zu vermeiden, ist beabsichtigt, unmittelbar in einem zweiten Bauabschnitt den Kanalbau von Schacht 2 in der westlichen Fahrspur bis zur Höhe Haus Nr. 159 (etwa Einmündung Färberstraße) durchzuführen. Hierzu ist ein Mischwasserkanal DA 710 mm in offener Bauweise zu verlegen. Die Kanalbauarbeiten für diesen 2. Bauabschnitt sollen im direkten Anschluss an den 1. Bauabschnitt im Juli starten und bis zum Jahresende abgeschlossen werden.
Für die Verkehrsführung kann im Zuge der Kanalarbeiten für den 2. Bauabschnitt die mobile Ampel zurück gebaut werden. Die stationäre Ampel geht wieder in Betrieb und der Verkehr kann über die Kreuzung wie gewohnt abfließen. Für die Kanalbauarbeiten steht für beide Bauabschnitte mindestens ein Fahrstreifen je Richtung zur Verfügung.
Da es sich bei der Hohenlimburger Straße in diesem Bereich um eine Verkehrsfläche handelt, deren Straßenentwässerungsabfluss behandlungsnotwendig ist, wird der hier vorhandene Straßenentwässerungskanal überbaut und die Straßenentwässerung auf den neuen Mischwasserkanal umgeschlossen. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß Wasserrahmenrichtlinie werden damit für den Bereich zwischen Einmündung Hühnenpforte und Färberstraße erfüllt.
Für die Behandlung der übrigen Oberflächenentwässerung im Straßenausbaubereich ist eine separate Reinigungsanlage vorgesehen. Die Herstellung erfolgt im Rahmen einer eigenständigen Baumaßnahme.
Bereits im Vorfeld der von der Mark-E durchgeführten Baumaßnahme zur Verlegung von Versorgungsleitungen in 2019 und den von der Stadt Hagen geplanten Straßenbauarbeiten haben Koordinierungsgespräche bezüglich einer gemeinsamen Baudurchführung stattgefunden. Auf Grund der Notwendigkeit eines unterirdischen Rohrvortriebs zur Herstellung des Kanals im Bereich der Kreuzung Hühnenpforte und anderer bautechnischer Zwänge waren hier keine Vorteile im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, optimierte Bauzeit oder optimierte Verkehrsführung zu erwarten. Von daher wurde auf eine gemeinsame Baudurchführung verzichtet.
Eine Beschlussfassung zur Baumaßnahme des 1. Bauabschnittes erfolgte in der Sitzung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH am 19.05.2021. Die Beschlussfassung für den 2. Bauabschnitt ist für die Sitzung am 4.2.2022 vorgesehen.
gez. gez.
Henning Keune Hans-Joachim Bihs
Vorstandssprecher Vorstand
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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