Beschlussvorlage - 0803/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV Mitte beschließt die Umsetzung der Maßnahme Kinderspielplatz Seilerstr. gem. des in der Sitzung ausgehängten Entwurfes und mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der Beschluss zur Grundüberholung des Kinderspielplatzes an der Seilerstraße, wurde durch die BV Mitte am 27. August 2020 und dem JHA am 02. Dezember 2020 gefasst. Danach befindet sich der KSP Seilerstrasse auf Platz 1 der Prioritätenliste.  Die letzte Grundüberholung des Spielplatzes Seilerstrasse liegt mehr als 30 Jahren zurück. Mit der vorliegender Planung soll unter Beibehaltung der topographischen Gliederung und Grünstrukturen eine attraktive und bedarfsgerechte Spielfläche entstehen.

 

 

Begründung

 

Allgemeines

 

Der Kinderspielplatz ist für die Kinder und Eltern aus Altenhagen eine wichtige Anlaufstelle. Nach einer Auswertung der Altersstrukturen auf Basis des Einwohnermelderegisters (Stand 31.12.2020), ist von einem steigenden Bedarf an geeigneten Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum auszugehen. Der Kinderspielplatz wird als Spielplatztyp der Kategorie B ausgebaut, um vorzugsweise die Zielgruppen Kleinkinder von 0 bis 4 Jahren und Kinder von 4 bis 12 Jahren mit einem attraktiven Angebot an Spielgeräten und Mobiliaren anzusprechen.

 

Dabei bleibt die 1.250 m² große Fläche grundsätzlich in ihrer topographischen Aufteilung in drei höhenmäßig gestaffelte Spielbereiche erhalten. Die barrierefreie Zugänglichkeit einer jeden Spielebene wird über die vorhandenen Zugänge entlang der Seilerstr. gewährleistet. Die bereits vorhandenen Wegesperren und -schranken an den Zugängen sorgen weiterhin für den Schutz des Spielplatzes vor widerrechtlicher Nutzung. Mehrere Spielelemente können auch von Kindern mit körperlichen Beeinträchtigungen genutzt werden.

 

In der Planung wird die Terrassierung weiter herausgearbeitet und die drei Ebenen durch bespielbare Elemente verbunden. Der Spielplatz soll in Anlehnung an den Straßennamen das Berufsbild des Seilers und dem dazugehörenden Produkt „Seil“ darstellen. Das Thema rund um das Seil wird durch einige Spielelemente verkörpert und findet sich schwerpunktmäßig auf der mittleren Ebene wieder.

 

Der Baum- und Gehölzbestand auf der gesamten Spielplatzfläche bleibt vollständig erhalten. Dieser sorgt r eine angenehme Beschattung der Spielflächen und Sitzgelegenheiten sowie für eine ruhige Grünanlage inmitten des dicht bebauten Stadtteils. Einzig im oberen Spielbereich ist die Neupflanzung eines Baumes als Hochstamm erforderlich, um die sonst voll besonnte Sandfläche sowie einen Teil der Sitzmöglichkeiten zukünftig zu beschatten. Die Neupflanzung ist in der südlichsten Strauchfläche des Spielplatzgeländes vorgesehen.

 

 

 

 

Oberer Spielbereich: Kleinkinderbereich mit Sandspiel

 

Die obere Ebene mit ihrer Sandspielfläche soll weiterhin für die Zielgruppe der Kinder von 0-4 Jahren erhalten bleiben.

 

Die Planung sieht vor, die beiden ehemaligen kleinen Sandmulden in der Pflasterung zu einer großen ovalen Sandfläche zusammenzufassen. So wird nur noch die Hälfte der verfügbaren Ebene durch den Sandspielbereich beansprucht. Die andere Hälfte der Fläche wird durchgehend gepflastert und kann nun besser für Fahrgeräte wie Bobby Car oder Roller sowie für Sitzgelegenheiten genutzt werden.

Am Hauptspielgerät, einer Spielanlage mit inklusivem Charakter, nnen die Kinder an vier verschiedenen Spielabschnitten mit Klängen experimentieren, Elemente bewegen und drehen, rutschen und auf zwei Minihängematten spielen oder entspannen. Über die flache Holzrampe ist ein barrierefreier Zugang ins Zentrum der Spielanlage und damit unmittelbar zum Spielgeschehen möglich.

Die gepflasterte Fläche wird ergänzt durch eine Seilschlange aus einem dicken, geflochtenem PP-Seil, die sich auf der Pflasterfläche schlängelt. Kinder können auf ihr balancieren, durch sie hindurchkrabbeln oder darauf sitzen.

Drei Sitzbänke, in den Randbereichen der großen Pflasterfläche aufgestellt, bieten Platz für Spielpausen und sorgen für einen bequemen Aufenthalt der Begleitpersonen.

 

 

Mittlerer Spielbereich: altersübergreifender Themenspielbereich

 

r den mittleren Bereich ist eine altersübergreifende Bespielung für Kinder von 4 bis 12 Jahren vorgesehen.

 

Die Verbindung zur oberen Ebene erfolgt über ein geschwungenes Wegeband, welches aus verschiedenfarbigen EPDM-Kugeln aufgereiht wie an einer Perlenschnur besteht. Das Wegeband ist ebenerdig und ohne große Steigung angelegt und kann barrierefrei begangen werden. Die bunten Kugeln regen zum phantasievollen Spiel an. Der separate Eingangsbereich in diesem Abschnitt stellt den Besuchern nun auch Sitzmöglichkeiten bereit und bietet Zugang zu allen in diesem Bereich geplanten Spielgeräten.

Auf der Kletterkombination mit Rutsche können die Kinder zunächst auf einem Kokos-Tau laufen und anschließend über ein vertikales Netz balancieren. Ein horizontales Netz mit Membranflächen kann als Sitzgelegenheit auf dem Spielgerät genutzt werden. Die Rutschenöffnung erreichen die Kinder nur über ein schräg gespanntes Netz.

Des Weiteren bietet die mittlere Ebene eine Kokos-Wellen-Pendelschaukel. Mit dem langen Kokos-Tau als Sitzauflage ermöglicht die Schaukelkombination für bis zu acht Kinder gleichzeitig das Schwingen im Liegen, Sitzen oder Stehen in verschiedenen Intensitäten. Die Schaukelkombination ist für Kinder aller Altersklassen und für das inklusive Spielen bestens geeignet. Beide Seilspielgeräte stehen in einer zusammenhängenden, großgigen Fallschutzfläche aus Holzhäcksel.

 

 

Unterer Spielbereich: Kletterwand

 

Die untere Ebene ist den älteren Kindern und Jugendlichen vorbehalten. Diese verfügt ebenfalls über einen separaten Eingangsbereich.

 

Diese Ebene wird gefasst von einer geschwungenen, 2-reihigen Sitzstufenanlage aus Sandsteinquadern, welche einen ansprechenden Kletterübergang zur mittleren Ebene bietet, aber auch einlädt zum Sitzen und Klönen um somit die sozialen Kontakte zu festigen.

Die Ausstattung erfolgt mit einer Kletterwandkombination, die mit ihren jeweils senkrechten, geneigten und überhängenden Wandelementen drei Schwierigkeitsstufen bietet. Hier sollen die Kinder sich ausprobieren und ihre Kletterfähigkeiten entwickeln. Der Kletterbereich erhält einen Fallschutz aus Holzhäcksel.

 

 Bauablauf:

 

Nach dem Vorliegen des Durchführungsbeschlusses auf Basis des vorliegenden Entwurfes durch die BV Mitte wird die Ausführungsplanung an den WBH weiterbeauftragt. Die Fertigstellung der Ausführungsplanung wird im Spätsommer 2022 erwartet. Im Anschluss daran wird das Leistungsverzeichnis als Vorbereitung der Vergabe durch den WBH erstellt. Ab dem Herbst 2022 könnte dann nachdem der Haushalt 2022/23 genehmigt und die Mittel freigegeben sind das Vergabeverfahren durchgeführt werden. Die Durchführung der Baumaßnahme ist ab dem Frühjahr 2023 geplant. Die Entwicklungspflege ist für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen. Die Abnahme der Pflanzungen erfolgt im Oktober 2025.

 

Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen:

siehe auch Tabelle

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 218.000 €. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten in Höhe von 175.000 € sowie den Planungskosten in Höhe von 24.000 € und der Bauleitertätigkeit des WBH in Höhe von 19.000 €.

 

Gesamtmaßnahme KSP Seilerstrasse

 

Planung WBH

24.000 €

Bauleitung WBH

19.000 €

Baukosten

 

-          Abbruch

21.000 €

-          Wegebau

30.500 €

-          Spielgeräte

100.500 €

-          Sonstige Ausstattung

7.000 €

-          Vegetationsarbeiten

16.000 €

Gesamtaufwendung

218.000 €

 

 

Die Ausbaukosten werden zu 100 % von der Stadt Hagen finanziert. Die Kosten r Planung und Bauleitung werden den Baukosten anteilmäßig zugeordnet, so dass sich die Gesamtkosten der Gewerke wie folgt erhöhen: 

 

 

 Baukosten

Planung und Bauleitung WBH

Gesamtkosten gerundet

 

 

 

 

Vegetationsarbeiten

20.500,00 €

5.000,00 €

25.500,00 €

 

 

 

 

Wegebau

39.000,00 €

9.500,00 €

48.500,00 €

 

 

 

 

Spielgeräte gesamt

108.500,00 €

27.000,00 €

135.500,00 €

 

 

 

 

Sonstige Ausstattung

7.000,00 €

1.500,00 €

8.500,00 €

 

 

 

 

Gesamt

175.000,00 €

43.000,00 €

218.000,00 €

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Die Planung der Kinderspielplätze berücksichtigt die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

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Auswirkungen

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Wohnortnahe Freizeitmöglichkeiten verringern Emissionen durch den motorisierten Individualverkehr.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Von den veranschlagten 43.000 € Personalkosten des WBH (PK) wurden bereits 13.000 €r die Entwurfsplanung 2021 verausgabt.

 

2022 werden gesamt 17.200 € PK für den WBH fällig, davon 11.000 €r die Ausführungsplanung, 3.200 €r die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, 3.000 €r das Ausschreibungsverfahren.

2023 wird gebaut. Es werden die Bausumme in Höhe von 175.000 € sowie die PK des WBH für die Bauleitertätigkeit in Höhe von 11.300llig.

2024/2025 beginnt die Entwicklungspflege. Hier sind je Jahr 750 € PK einzuplanen.

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000603

Bezeichnung:

Kinderspielplatz Seilerstraße

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

74.000 €

13.000 €

17.200 €

42.300 €

750 €

750

Auszahlung (+)

785300

144.000 €

 

 

144.000 €

 

 

Eigenanteil

218.000 €

13.000 €

17.200 €

186.300 €

750 €

750 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant, bzw. wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, in der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die grundhafte Erneuerung des Spielplatzes Seilerstraße führt zu keiner Sonderabschreibung, da der Altbestand bereits vollständig abgeschrieben ist.

Der umgebaute Spielplatz ist in der Bilanz in Höhe von 218.000 € zu aktivieren. Die Nutzungs-dauern variieren je nach Vermögensgegenstand. So sind die Spielgeräte einschl. Einbau und Fallschutz über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Hier ergibt sich ein jähr-licher Aufwand in Höhe von 13.550 Euro (135.500 € / 10 Jahre). Die Abschreibungsdauer für den Wegebau beträgt 40 Jahre, sodass hier ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 1.213 Euro (48.500 Euro / 40 Jahre) entsteht. Die sonstigen Ausstattungsgegenstände werden über 20 Jahre, also jährlich in Höhe von 425 Euro (8.500 Euro / 20 Jahre) abgeschrieben.

r die Vegetationsarbeiten in Höhe von 25.500 Euro entsteht kein Abschreibungsaufwand.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

3.270 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

-

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

3.270 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

15.188 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

-

Zwischensumme

21.728 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

21.728 €

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez.

gez.

Hennig Keune

Technischer Beigeordneter

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.03.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.03.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen