Anfrage - 0073/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Ist es möglich, die Beschilderung an den Ladesäulen zu ändern (siehe Anlage)?

2. Weiterhin fragen wir an, ob es möglich ist, die Markierung auf dem Boden so zu ändern, dass die Abstandslinien auf dem Boden berücksichtigen, dass E-Fahrzeuge teils auch an der Fahrzeugseite geladen werden, die Parkplatzbreite also mehr als das „Parkplatz-Norm Maß“ haben sollte, analog einem Behindertenparkplatz, was mittlerweile gängige Praxis ist.

3. Ist es möglich oder sogar vorgesehen, wegen der intensiven Nutzung der schon vorhandenen E-Ladesäulen (auch durch auswärtige Fahrzeughalter) zwei weitere E-Ladesäulen neben den bisherigen an der Freiheitstraße zu installieren?

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Sachverhalt

Begründung:

siehe Anlage.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.01.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg