Beschlussvorlage - 0002/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe des Beschaffungsauftrags der digitalen Endgeräte einschließlich Zubehör und entsprechender Lizenzen sowie deren Einbau mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 271.500 € (brutto).

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Einführung des digitalen Bündelfunk beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist im Jahr 2005 begonnen worden. Da immer noch nicht alle Einsatzmittel mit dem digitalen Bündelfunk ausgestattet sind, ist ein weiterer Ausbau nötig um eine flächendeckend gleiche Ausstattung aller Einsatzmittel sicherzustellen. Hierzu sollen zeitnah weitere Einsatzfahrzeuge mit Digitalfunk ausgestet und / oder ergänzend ausgebaut werden. In Analogie zu den vorherigen Beschaffungen von Fahrzeugausstattungen und Handsprechfunkgeräten der vorherigen Jahre, sowie der einheitlichen Produktstrategie sollen Produkte der Firma Selectric GmbH Münster verwendet werden. Für die Handhabung im Einsatz und dem dafür notwendigen Schulungsaufwand ist eine einheitliche Ausstattung von Funkgeräten, besonders aus Sicherheitsgründen, eklatant wichtig. Das gleiche gilt für die erforderlichen Navigationsgeräte der Fa. RTM:IT. Der Haupt- und Finanzausschuss wird um einen entsprechenden Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens gebeten.

 

Begründung

 

TETRA-BOS (Terrestrial Trunked Radio), nachfolgend Digitalfunk genannt, wurde im Jahre 1995 von dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) als digitaler Bündelfunk standardisiert. Der Bündelfunk dient dem drahtlosen Austausch von Informationen in geschlossenen Benutzergruppen. Nach der Standardisierung wurde im Jahr 2005 begonnen den Digitalfunk flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen und befindet sich heute im Wirkbetrieb.

Neufahrzeuge werden seit einigen Jahren direkt mit Digitalfunk beschafft. Im Jahr 2011 wurde begonnen die Leitstelle und vorhandene Einsatzfahrzeuge mit Digitalfunk zu ertüchtigen. In diesem Zusammenhang wurden seit 2018 schon 54 Fahrzeuge, die noch keinen Digitalfunk hatten, mit digitalen Funkgeräten ausgestattet. Die Ausstattung stellte lediglich die Erreichbarkeit des Fahrzeuges durch die Leitstelle der Feuerwehr Hagen sicher. Der Sprechfunkverkehr an der Einsatzstelle wird bis heute noch zu 40 % über analoge Funkgeräte abgewickelt, was bei größeren Einsatzstellen zu erheblichen Kommunikationsproblemen führt.

Auf Grund der bundesweit flächendeckenden Einführung des Digitalfunks sind für die analogen Funkgeräte kaum noch Ersatzteile auf dem freien Markt zu bekommen, da es für die Hersteller unwirtschaftlich geworden ist, diese zu produzieren und zu vertreiben. Außerdem weisen die analogen Funkgeräte der Feuerwehr Hagen ein durchschnittliches Alter von ca. 20 Jahren und einen dementsprechend schlechten technischen Zustand auf. Die Akkuleistung der Geräte ist überwiegend so gering, dass nur eine Betriebszeit von 15 Minuten gewährleistet werden kann. Dieser Zustand stellt ein eklatantes Sicherheitsrisiko für vorgehende Trupps dar, da die normale Einsatzdauer eines vorgehenden Trupps zur Brandbekämpfung in einem Gebäude ca. 25 min beträgt. Dies hat sich gerade bei den größeren Einsätzen im vergangenen Jahr gezeigt.

 

 

 

Bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes der Stadt Hagen ist ein Navigationsgerät Standard. Das Gerät dient bei überörtlicher Hilfe und der fehlenden Ortskunde im Stadtgebiet Hagen der Navigation zum Einsatzort. Mittlerweile wird bei Ausschreibungen für neue Fahrzeuge des Rettungsdienstes ein Navigationssystem berücksichtigt, das an digitale Funkanlagen angeschlossen werden und die Einsatzadressen verschlüsselt per SDS empfangen kann. Es handelt sich um das Produkt der Firma RTM:IT (Produktname: Lardis One). Da das Navigationssystem die Koordinaten des Einsatzortes direkt vom Einsatzleitsystem (per verschlüsselter SDS im Digitalfunk) erhält und direkt eine Route zum Einsatzort errechnet, entfällt das aufwendige Eingeben durch den Fahrer des Einsatzfahrzeuges. Neben dem zeitlichen Vorteil durch das Wegfallen der manuellen Eingabe ergibt sich noch ein weiterer Vorteil für die Einsatzkräfte, ein Verwechseln von sich ähnlich anhörenden Straßen wird hierdurch ausgeschlossen. Durch das automatische Übermitteln der Daten per Digitalfunk an das Navigationsgerät ist ein schnelleres Eintreffen an Einsatzstellen auch gerade bei überörtlicher Hilfeleistung gegeben. Solche Einsätze nehmen immer mehr zu.

Aus den genannten technischen Gründen, der Vorgabe zur Einführung des digitalen Bündelfunk, der Realisierung des einheitlichen Einsatzstellenfunk und der Erfüllung des § 3 Abs. 1 des BHKG („…unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren…“) wird der Haupt- und Finanzausschuss um einen entsprechenden Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens gebeten.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme wurden bereits Ende 2021 überplanmäßige Mittel in Höhe von 118.500 € bereitgestellt.

Leider war es nicht mehr möglich, einen politischen Beschluss in 2021 herbeizuführen.

Dies soll mit dieser Vorlage nunmehr nachgeholt werden.

Um die Finanzierung in 2022 sicherstellen zu können, wurde im Rahmen einer Ermächtigungsübertragung bereits beantragt, die benötigten Finanzmittel von 2021 nach 2022 zu übernehmen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

5800264

Bezeichnung:

Ausrüstung Digitaler Bündelfunk

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Ausz. für den Erwerb von Vermögens-

 

 

Bezeichnung:

gegenständen > 800 Euro

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

271.500 €

 

 

271.500 €

 

 

Eigenanteil

271.500 €

 

 

271.500 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

Finanzstelle:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehreinzahlung (-)

 

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

785100

 

 

78.000 €

 

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Finanzstelle:

783100

Bezeichnung:

Auszahlung für den Erwerb von Vermögens-

gegenständen > 800 Euro

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehreinzahlung (-)

 

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

783100

 

 

40.500 €

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung und den Einbau der digitalen Endgeräte sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten  in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer  Nutzungsdauer von 8 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 33.937,50 Euro, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

4.072, 50 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

33.937,50 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

38.010,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

38.010,00 €

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.01.2022 - Kommission für Organisation und Digitalisierung

Erweitern

03.02.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen