Beschlussvorlage - 1111/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Wochenmarktsatzung der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.01.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.02.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.02.2022
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Sachverhalt
Begründung
Die bestehende Wochenmarktsatzung aus dem Jahr 2009 ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand, so dass es aus Sicht der Marktverwaltung sinnvoll erscheint, auf Grund von Veränderungen und Anpassungen eine neue Satzung zu erlassen.
Die bisherige Satzung ist sehr allgemein gehalten und enthielt Regelungen zu Standplätzen, Öffnungszeiten, Auf- und Abbauzeiten und Verkaufseinrichtungen. Außerdem waren allgemeine kurzgefasste Regelungen über das Verhalten der Standinhaber und Marktbesucher mit aufgenommen.
Da sich im Laufe der Zeit, auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie, herausstellte, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichend und eindeutig genug formuliert waren, musste die Marktverwaltung entsprechend handeln.
In der neuen Wochenmarktsatzung sind ausführlichere Regelungen zum Verhalten der Standinhaber bzw. der Nutzung der Standplätze aufgenommen worden, um Schwierigkeiten aus der Vergangenheit entgegen zu wirken. So wird zum Beispiel der Standplatz nur für eine Stunde freigehalten und dann ggf. an einen anderen Händler weitervergeben. Zudem sind die Händler nicht berechtigt, die Plätze zu tauschen oder eigenständig zu vergeben.
Auch zum Verhalten der Marktbesucher gibt es weitergehende Regelungen, da inzwischen immer mehr Besucher Fortbewegungsmittel mitführen, bei deren Nutzung eine Gefährdung für die anderen Marktbesucher entstehen können. Außerdem führen immer mehr Marktbesucher Hunde mit sich, die häufig mit einer langen Leine laufen und dadurch ebenfalls eine Gefährdung darstellen können.
Des Weiteren sind die Pflichten der Händler bezüglich der Reinhaltung und Abfallentsorgung konkretisiert worden. Abschließend sind noch die zugelassenen Waren für die Wochenmärkte aufgenommen worden, weil die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Bestimmung des erweiterten Warenangebotes auf den Wochenmärkten auf Grund des Fristablaufes nach § 32 Ordnungsbehördengesetz aufgehoben wurde.
Durch die Zusammenführung der Wochenmarktsatzung und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Bestimmung des Warenangebotes auf den Wochenmärkten gibt es dann nur noch ein Regelwerk als Grundlage für die Händler und Besucher der Hagener Wochenmärkte.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Sebastian Arlt Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,4 kB
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