Beschlussvorlage - 1109/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Bestimmung des erweiterten Warenangebotes auf den Wochenmärkten Hagen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Gemäß § 32 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)  soll eine Ordnungsbehördliche Verordnung eine Beschränkung Ihrer Geltungsdauer enthalten Diese Geltung soll sich nicht über 20 Jahre hinaus erstrecken. Die in Rede stehende Ordnungsbehördliche Verordnung wurde im Jahr 1981 erlassen und seither nicht verändert, so dass sie schon kraft Gesetzes keine Gültigkeit mehr besitzt. Außerdem wurden die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung in die neue Wochenmarktsatzung für die Stadt Hagen aufgenommen.

 

Aus diesen Gründen ist der Erlass einer neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung nicht erforderlich und die bestehende kann entsprechend aufgehoben werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.01.2022 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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27.01.2022 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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27.01.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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02.02.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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02.02.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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17.02.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen