Beschlussvorlage - 1113/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Hagen (Sperrzeitverordnung – SperrzeitV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.01.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.02.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.02.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat zuletzt am 08.06.2000 eine Änderung zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften und Veranstaltungen beschlossen. Weitere ordnungsbehördliche Regelungen sind nicht beschlossen worden.
Die Ordnungsbehördlichen Verordnungen sollen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauer enthalten, die sich nicht über 20 Jahre hinaus erstreckend darf. Sofern die Ordnungsbehördlichen Verordnungen keine Beschränkung der Geltungsdauer enthalten, treten sie 20 Jahren nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Die in Rede stehende Sperrzeitverordnung ist im Jahr 1988 in Kraft getreten und hat somit Kraft der gesetzlichen Vorschrift des § 32 Ordnungsbehördengesetz ihre Geltungsdauer verloren.
Eine neue Sperrzeitverordnung für das Gebiet der Stadt Hagen ist nicht erforderlich, da das Landesimmissionsschutzgesetz in der zurzeit geltenden Fassung für Freiluftausschänke die Sperrzeit auf 24:00 Uhr festgelegt hat. Damit gibt es für alle Gastronomiebetriebe die Möglichkeit, ihre Außengastronomie bis 24:00 Uhr zu nutzen. Danach sind diese zu schließen. Somit muss eine Sperrzeit für den Freiluftausschank nicht mehr explizit in einer Sperrzeitverordnung geregelt werden.
Die bisher ebenfalls in der Sperrzeitverordnung geregelten Zeiten für Veranstaltungen der Hasper Kirmes werden zukünftig über separat zu erteilenden Erlaubnisse, z. B. Sondernutzungserlaubnisse, geregelt, so dass auch für diesen Bereich keine Sperrzeitverordnung mehr erforderlich ist.
Aus diesem Grund ist die Aufhebung der o. g. Ordnungsbehördlichen Verordnung notwendig.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
