Beschlussvorlage - 1111/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Wochenmarktsatzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Die bestehende Wochenmarktsatzung aus dem Jahr 2009 ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand, so dass es aus Sicht der Marktverwaltung sinnvoll erscheint, auf Grund von Veränderungen und Anpassungen eine neue Satzung zu erlassen.

Die bisherige Satzung ist sehr allgemein gehalten und enthielt Regelungen zu Standplätzen, Öffnungszeiten, Auf- und Abbauzeiten und Verkaufseinrichtungen. Außerdem waren allgemeine kurzgefasste Regelungen über das Verhalten der Standinhaber und Marktbesucher mit aufgenommen.

Da sich im Laufe der Zeit, auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie, herausstellte, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichend und eindeutig genug formuliert waren, musste die Marktverwaltung entsprechend handeln.

In der neuen Wochenmarktsatzung sind ausführlichere Regelungen zum Verhalten der Standinhaber bzw. der Nutzung der Standplätze aufgenommen worden, um Schwierigkeiten aus der Vergangenheit entgegen zu wirken. So wird zum Beispiel der Standplatz nur für eine Stunde freigehalten und dann ggf. an einen anderen Händler weitervergeben. Zudem sind die Händler nicht berechtigt, die Plätze zu tauschen oder eigenständig zu vergeben.

Auch zum Verhalten der Marktbesucher gibt es weitergehende Regelungen, da inzwischen immer mehr Besucher Fortbewegungsmittel mitführen, bei deren Nutzung eine Gefährdung für die anderen Marktbesucher entstehen können. Außerdem führen immer mehr Marktbesucher Hunde mit sich, die häufig mit einer langen Leine laufen und dadurch ebenfalls eine Gefährdung darstellen können.

Des Weiteren sind die Pflichten der Händler bezüglich der Reinhaltung und Abfallentsorgung konkretisiert worden. Abschließend sind noch die zugelassenen Waren für die Wochenmärkte aufgenommen worden, weil die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Bestimmung des erweiterten Warenangebotes auf den Wochenmärkten auf Grund des Fristablaufes nach § 32 Ordnungsbehördengesetz aufgehoben wurde.

Durch die Zusammenführung der Wochenmarktsatzung und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Bestimmung des Warenangebotes auf den Wochenmärkten gibt es dann nur noch ein Regelwerk als Grundlage für die Händler und Besucher der Hagener Wochenmärkte.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.01.2022 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.01.2022 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.01.2022 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.02.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.02.2022 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.02.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen