Vorschlag zur Tagesordnung - 1102/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Anteil der aus regenerativen Energiequellen gewonnene Strom (kurz: Ökostrom) im Strommix-Angebot mindestens der folgenden Beteiligungsgesellschaften zügig - mit einem Zielwert von 100% - vergrößert wird:

 

a. Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

b. Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH

c. Hagener Entsorgungsbetrieb HEB GmbH und HUI GmbH Hagener Umwelt und Investitionsgesellschaft

d. Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH

e. HAGENagentur GmbH

f. Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

 

Nach Möglichkeit soll das Ökostrom-Angebot von Mark-E genutzt werden.

 

2. Bis zur Sommerpause 2022 wird ein Bericht vorgelegt, der die aktuellen sowie geplanten Anteile an Ökostrom mindestens der unter Punkt 1. aufgelisteten Gesellschaften beziffert.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Anteil der aus regenerativen Energiequellen gewonnene Strom (kurz: Ökostrom) im Strommix-Angebot mindestens der folgenden Beteiligungsgesellschaften zügig - mit einem Zielwert von 100% - vergrößert wird:

 

a. Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

b. Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH

c. Hagener Entsorgungsbetrieb HEB GmbH und HUI GmbH Hagener Umwelt und Investitionsgesellschaft

d. Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH

e. HAGENagentur GmbH

f. Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR

 

Nach Möglichkeit soll die Umstellungglichst kostenneutral erfolgen und das Ökostrom-Angebot von Mark-E genutzt werden.

 

2. Bis zur Sommerpause 2022 wird ein Bericht vorgelegt, der die aktuellen sowie geplanten Anteile an Ökostrom mindestens der unter Punkt 1. aufgelisteten Gesellschaften beziffert.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen