Berichtsvorlage - 1041/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme an dem dritten Aufruf des Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; HAGEN.AGENTUR GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro bereitgestellt, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative "Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen." unterstützen zu können.
Mit Bescheid vom 02.12.2020 wurden die Stadtteilzentren Hagen-Mitte, Hohenlimburg und Haspe innerhalb des ersten Förderaufrufes in das Sofortprogramm Innenstadt aufgenommen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat aktuell weitere 30 Millionen Euro für den landeseigenen Innenstadtfonds zur Verfügung gestellt, die in einem dritten Programmaufruf zur Verfügung stehen. Förder- und Ergänzungsanträge für das "Sofortprogramm Innenstadt 2020" mussten bei der Bezirksregierung bis zum 15.11.2021 gestellt werden. Die Förderung erfolgt in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Aufgrund des sichtbaren Erfolgs des Anmietungsmodells im Hagener Stadtzentrum sieht die Planungsverwaltung nun die Möglichkeit, diesen Förderbaustein auch in den Stadtzentren Haspe und Hohenlimburg zu etablieren. Dieser Ansatz basiert auf der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen durch die HAGENagentur und die Vermietung an interessierte Nutzer zu einem erheblich reduzierten und mit öffentlichen Mitteln subventionierten Mietzins. Es wird das Ziel verfolgt innovative und zukunftsorientierte Ideen zu fördern, um bestenfalls auch nach Auslaufen der Förderphase die Standorte nachhaltig zu beleben.
Aktuelle Leerstandserhebungen in den Zentren Hohenlimburg und Haspe zeigen, dass der Handlungsdruck - verstärkt durch die Auswirkungen der Coronapandemie - größer denn je ist. Der Verwaltungsvorstand hat daher in seiner Sitzung am 10.11.2021 jeweils einen Ergänzungsantrag für das Handlungsfeld "Verfügungsfonds Anmietung" für Hohenlimburg und Haspe beschlossen.
Für die angenommenen Vermietungen ist in Hohenlimburg nach aktuellen Schätzungen mit Gesamtkosten in Höhe von 106.445 € zu rechnen. Bei einer 90 %-igen Fördersumme in Höhe von 95.800,00 € verbleibt somit ein Eigenanteil in Höhe von 10.645 €. In Haspe sind voraussichtlich Kosten in Höhe von 108.662 € zu erwarten. Die Förderung beträgt 97.796 €, der Eigenanteil beläuft sich auf 10.866 €. Der Eigenanteil für das Handlungsfeld "Verfügungsfonds Anmietung" von 10 % beläuft sich somit auf insgesamt 21.511 €; verteilt auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Dieser ist nur dann fällig, wenn eine Anmietung über das Programm zustande kommt.
Das Sofortprogramm bietet aus Sicht der Planungsverwaltung eine bedeutungsvolle Förderkulisse für die vom Rat durch das ISEK priorisierten Stadtzentren und kann bereits jetzt ein wichtiger, vorbereitender Baustein für die integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (InSEK) sein. Durch diese einmalige Förderchance kann dringenden Handlungsbedarfen in den zukünftigen Fördergebieten schon jetzt begegnet werden, die voraussichtlich ohnehin ein Bestandteil der INSEK sein werden.
Die Eigenanteile 2022/2023 sollen über den Topf „Aufwendungen Stadtplanung“ (angemeldete Mittel für 2022 und 2023: jeweils 50.000,00 €) finanziert werden.
Der Förderantrag wurde fristgerecht zum 15.11.2021 gestellt. Eine Bewilligung soll noch Ende des Jahres durch die Bezirksregierung erfolgen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Verfügungsfonds Anmietungen, hier: Hagen-Hohenlimburg und Hagen-Haspe |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanungen |
Auftrag: | 1511041 | Bezeichnung: | Bauleitplanung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 542600 | Bezeichnung: | Prüfung, Beratung |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414100 |
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| 96.798 | 96.798 |
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Aufwand (+) | 542600 |
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| 107.553,50 | 107.553,50 |
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Eigenanteil |
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| 10.755,50 | 10.755,50 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Diese Finanzierung wird in der Einbringung des Haushaltes 2022 und 2023 mit berücksichtigt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
x | Es entstehen keine Auswirkungen auf Stellenplan. |
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x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
