Beschlussvorlage - 0994/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragungen zum Konzernabschluss 2020 der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0993/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, der Billigung des vorgelegten Konzernabschluss 2020 zu.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist, beabsichtigt den erforderlichen Beschluss zum Konzernabschluss 2020 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Dieser wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 26.10.2021 wie folgt gefasst:
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH folgenden Beschluss zum Konzernabschluss 2020 zu fassen:
Der vorgelegte Konzernabschluss 2020 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 205.143.829,94 € und einem Jahresüberschuss nach Einstellung der Ausgleichsposten anderer Gesellschafter von 1.030.325,42 € gebilligt.
Die Details zu dem Konzernabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0993/2021 entnommen werden.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
