Beschlussvorlage - 0934/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
XXII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Der XXII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0934/2021) ist.
Der Rat hat von den Gebührenbedarfsberechnungen Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2022
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter | 2021 | 2022 |
Wohnstraßen (W) | 4,80 € | 4,96 € |
Innerörtliche Straßen (I) | 4,26 € | 4,42 € |
Überörtliche Straßen (U) | 3,73 € | 3,88 € |
Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter | 2021 | 2022 |
Stufe A | 1,14 € | 1,31 € |
Stufe B | 0,63 € | 0,56 € |
Stufe C | 0,06 € | 0,14 € |
Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnungen
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2022 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Bruttoaufwand HEB GmbH | 2021 | 2022 | Zeile |
Straßenreinigung | 5.773.204 € | 5.807.021 € | 25 in Anlage 1 |
Winterdienst | 1.342.135 € | 1.255.626 € | 21 in Anlage 3 |
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind.
Städtische Aufwendungen | 2021 | 2022 | Zeile |
Straßenreinigung | 283.886 € | 291.791 € | 26 in Anlage 1 |
Winterdienst | 127.735 € | 143.423 € | 22 in Anlage 3 |
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Bei der Straßenreinigungsgebühr wurde die Kostenunterdeckung aus dem Jahresabschluss 2020 in Höhe von 398.179 € (Vorjahr: 266.352 €) einkalkuliert (vgl. Zeile 1a der Anlage 1).
Im Rahmen der Winterdienstgebühr wurde im Jahresabschluss 2020 eine Überdeckung in Höhe von 760.104 € ermittelt. Daraus wurde ein Betrag von 450.000 € als Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Kalkulation 2022 gebührenmindernd berücksichtigt (Vorjahr: 577.949 €) (vgl. Zeile 1a der Anlage 3).
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2022 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
Veranlagungsmeter | 2021 | 2022 |
Wohnstraßen (W) | 783.059 | 781.100 |
Innerörtliche Straßen (I) | 252.533 | 252.400 |
Überörtliche Straßen (U) | 92.612 | 92.000 |
Summe | 1.128.204 | 1.125.500 |
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2022 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
Veranlagungsmeter | 2021 | 2022 |
Winterdienststufe A | 368.444 | 368.444 |
Winterdienststufe B | 135.616 | 135.616 |
Winterdienststufe C | 282.118 | 282.118 |
Summe | 786.178 | 786.178 |
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
4.1. Straßenreinigung
Der geplante Aufwand liegt in etwa auf dem Vorjahresniveau.
zu Zeile 12 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
In dieser Position sind neben bezogenen Verbrennungsleistungen Dienstleistungen der HUI und der Kompostierungsanlage enthalten.
zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Der Personalaufwand ist im Vorjahresvergleich aufgrund von Tariferhöhungen gestiegen.
4.2. Winterdienst
zu Zeile 9 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren (vgl. Anlage 3):
Hierin sind die höheren Winterdienstkosten für Streusalz und Fremdfirmen bei dem unterstellten strengeren Winter enthalten. Im Ist fallen diese dann bei einem milden Winter niedriger aus.
Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2022
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2022
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2022
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1545040 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1545041 | Bezeichnung: | Winterdienst |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2022 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr |
| 5.345.695 € |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr |
| 599.286 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 450.000 € |
Summe Erträge (-) |
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| 6.394.981 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse) |
| 7.062.647 € |
Aufwand (+) |
| Ausgleich der Unterdeckung aus dem Jahresabschluss 2020 |
| 398.179 € |
Abzgl. nachrichtlich |
| Allgemeininteressenanteil |
| 1.501.058 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 435.214 € |
Summe Aufwand (+) |
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| 6.394.982 € |
Kurzbegründung:
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2022 gesichert.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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