Beschlussvorlage - 0933/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der XXIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0933/2021) ist.

 

Der Rat hat von den Gebührenbedarfsberechnungen Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2022

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz für die Behälter sinkt von 4,47 € je Liter in 2021 auf 4,32 je Liter in 2022. Die Gebührensätze für die standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) können ebenfalls leicht gesenkt werden. Die Gebührensätze für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen bleiben unverändert.

 

here Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnungen

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung (Behälter)

 

r die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2022 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation (Behälter)

 

2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

r 2022 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 25.197.453 (2021: 25.591.137 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 Kalkulation der Abfallgebühren 2022 (Behälter)).

 

 

 

 

 

 

2.1.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst und mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Die Personalkosten für die acht städtischen Waste-Watcher sind hier ebenso einkalkuliert.

r das Jahr 2022 sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.337.095 (2021: 1.336.499; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 Kalkulation der Abfallgebühren 2022 (Behälter)) zu berücksichtigen.

 

2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. unterdeckungen (Behälter)

 

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Aus der Gebührenendabrechnung 2020 ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 861.837 €. Bei der letztjährigen Gebührenkalkulation wurde eine Überdeckung in Höhe von 335.204 € gebührenmindernd berücksichtigt (vgl. Anlage 1 Zeile 1a und 1b). Der Bestand des Sonderpostens beträgt unter Berücksichtigung aller Zu- und Abgänge der Vorjahre aktuell 661.837 €. Dieser wird in der Kalkulation 2022 in voller Höhe gebührenmindernd berücksichtigt. 

 

3. Gebührenmaßstab (Behälter)

 

Die Gebührenkalkulation 2022 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Abfallbehältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.995.491 Veranlagungsliter festgesetzt (2021: 5.950.000 l).

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):

 

zu Zeile 10 (Papiervermarktung + DSD Zahlungen):

Planveränderungen im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 ergeben sich aus gestiegenen Papierpreisen. Die im Vergleich höheren tatsächlichen Erträge in 2020 ergeben sich teilweise durch nachträgliche Zahlungen aufgrund rückwirkend vereinbarter Preiserhöhungen.

 

zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die bezogenen Verbrennungsleistungen. Da das Verbrennungsentgelt bei 198 €/t konstant geblieben und die geplante Verbrennungsmenge um 1.000 t gesunken ist, wird mit niedrigeren Verbrennungskosten gerechnet.

 

 

5. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie Beseitigung illegaler Müllablagerungen (vgl. Anlage 3 und 4)

 

5.1. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice)

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 ist ein Gebührenüberschuss in Höhe von 17.649,96 € entstanden, der zusammen mit dem restlichen Überschuss aus 2019 (11.624,86 €) in Höhe des etwa hälftigen Betrages von 15.000 € anteilig verteilt auf die drei Kategorien bei Restabfall und Altpapier gebührensenkend berücksichtigt wird.

 

Unter Berücksichtigung des mit dem Vorjahr vergleichbarem geplanten Aufwand, etwas höherer Fallzahlen sowie dem einkalkulierten Überschuss aus Vorjahren ergeben sich die im Vergleich zum Vorjahr leicht reduzierten Gebührensätze:

 

Gebühr Vollservice Restabfallbehälter

Kategorien

2021

2022

Kategorie 1

30,96

29,28 €

Kategorie 2

48,84

46,32 €

Kategorie 3

86,16 €

81,60 €

 

Gebühr Vollservice Altpapierbehälter

Kategorien

2021

2022

Kategorie 1

  7,08

  6,72 €

Kategorie 2

11,28

10,80 €

Kategorie 3

19,80

18,72 €

 

5.2. Gebührenkalkulation Beseitigung illegaler Müllablagerungen

 

Das Projekt Waste-Watcher wurde zum 01.04.2019 gestartet. Die Gebühren für die „Entsorgung illegaler Müllablagerungen“ wurden damals als Mindestgebühren (Pauschalbeträge) festgesetzt, um ein vereinfachtes Berechnungs- und Heranziehungsverfahren zu ermöglichen.

Die der damaligen Kalkulation zu Grunde liegenden geschätzten Fallzahlen und Kosten haben sich zwischenzeitlich konkretisiert. Allerdings haben die Auswirkungen der Maßnahmen zur Coronapandemie-Bekämpfung (insbesondere Lockdown) in 2020 und 2021 sowie die Hochwasserkatastrophe in diesem Jahr dazu geführt, dass bisher keine repräsentativen Abrechnungsjahre vorliegen.

Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführte Kalkulation für 2022 wurde unter Orientierung an den Fallzahlen für 2020 sowie dem geschätzten Aufwand des HEB und der Stadt Hagen erstellt. Die so errechneten Gebührensätze liegen in etwa im Bereich der aktuellen Gebührensätze. An den aktuellen Gebührensätzen kann daher zunächst festgehalten werden. Sie sind somit nicht Bestandteil dieses Nachtrags der Gebührensatzung.

 

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Kalkulation der Abfallgebühren 2022 (Behälter)

2. Ermittlung des Gebührensatzes 2022 (Behälter)

3.  Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) und 

 Beseitigung illegaler Müllablagerungen

4.  Berechnung der Gebührensätze

5.  Gebührenbedarf (Zusammenfassung)

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

                5370

Bezeichnung:

Abfallsammlung

Auftrag:

          1537040

Bezeichnung:

Abfallsammlung u. -transport

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2022

Ertrag (-)

432108

Waste Watcher

 

                    102.474 €

Ertrag (-)

432103

Abfallbeseitigungsgebühr

 

25.872.711 €

Ertrag (-)

432106

Vollservice Restabfallbehälter

 

129.701 €

Ertrag (-)

432107

Vollservice Altpapierbehälter

 

                        5.667 €

 

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

678.894 €

Summe Erträge (-)

 

 

 

               26.789.447 €

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen

 

25.400.751 €

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

                 1.390.939 €

Summe Aufwand (+)

 

 

 

26.791.690 €

 

 

Kurzbegründung:

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2022 gesichert.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.12.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen