Beschlussvorlage - 0809/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) Herrn Frank Weingarten als ordentliches Mitglied des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. in den Naturschutzbeirat Hagen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der mit Beschluss des Rates vom 05.11.2020 in den Naturschutzbeirat Hagen gewählte ordentliche Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V., Herr Nic Bullerjahn, hat seinen Sitz niedergelegt.

 

Zur Neubesetzung des vakanten Sitzes im Naturschutzbeirat hat die Verwaltung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) den vorschlagsberechtigten Landesverband darum gebeten, entsprechende Personen zur Wahl der Nachfolge von Herrn Bullerjahn zu benennen.

 

Seitens des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. sind gemäß § 2 DVO-LNatSchG Herr Frank Weingarten und Herr Dirk Heimhard zur Wahl gestellt. Die Präferenz für die Wahl des ordentlichen Mitgliedes liegt aus Sicht des Landesverbandes bei Herrn Frank Weingarten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen der Verbände zu folgen und Herrn Frank Weingarten als ordentliches Mitglied des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. zu wählen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Sebastian Arlt

  Oberbürgermeister           Beigeordneter

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Beschlüsse

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