Berichtsvorlage - 1075/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit dem Ziel, pandemiebedingte Defizite der Schülerinnen und Schüler aufzufangen, hat das Land auf Basis einer Bund-Länder-Vereinbarung die Förderprogramme „Extra-Zeit“ und „Extra-Personal“ aufgelegt. Ergänzend dazu wird den Kommunen für den Zeitraum vom 17.8.2021 bis zum 31.12.2022 die fachbezogene Pauschale „Extra-Geld“ zur Verfügung gestellt. Hagen erhält für die Schulen in kommunaler Trägerschaft ein Gesamtbudget in Höhe von 2.065.455 € und für die Ersatzschulen ein Budget in Höhe von 219.525 € (Extra-Geld + Extra Personal), das über den Fachdienst Schule den Schulen zur Verfügung zu stellen ist.

 

„Extra-Geld“ ist in seiner Form ein Novum. Es unterscheidet sich insofern von üblichen Förderprogrammen, als die geläufigen Formalien keine Berücksichtigung finden (keine Richtlinie, kein Antrag, keine Eigenmittel). „Extra-Geld“ ist eine fachbezogene Pauschale, die geschlüsselt verwendet werden muss. Verwendungszweck sind Maßnahmen zur kognitiven, motorischen und (psycho-) sozialen Förderung.

 

30 Prozent der Summe muss den Schulen direkt zur Verfügung gestellt werden, wobei die Summe pro Schule schulscharf festgelegt ist, und 30 Prozent muss für Bildungsgutscheine verausgabt werden. Es sei hier darauf hingewiesen, dass die Bildungsgutscheine erst nach den Weihnachtsferien an die Schülerinnen und Schüler vergeben werden können, da das Zertifizierungsverfahren für die Bildungsanbieter noch aussteht.

 

40 Prozent der Gesamtsumme stehen dem Schulträger zur Verfügung. Daraus finanziert der Fachbereich Bildung zum einen Stellenaufstockungen für die Schulsozialarbeit, da der Bedarf an psychosozialer Unterstützung an den Schulen sehr hoch ist und die Mittel des Fachbereichs Jugend und Soziales aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ bereits ausgeschöpft sind. Zum anderen werden die Budgets der Schulen aufgestockt, wobei sich der Fachdienst Schule in Absprache mit den Schulformsprecherinnen und -sprecher - bei der Verteilung der Mittel am Schulsozialindex orientiert hat. (Der Index basiert auf den Kriterien Kinder- und Jugendarmut, Schüler*innen-Anteil mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache, Anteil der Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus Ausland sowie Anteil der Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache.)

 

Für Förder- und Berufsschulen gibt es keinen Sozialindex. Da alle Förderschulen eine beeinträchtigte Klientel haben, wurde dies bei der Mittelzuteilung berücksichtigt.

 

Vor den Osterferien 2022 wird der Fachdienst Schule eine Zwischenbilanz erstellen. Sollten einzelne Schulen keine Möglichkeit sehen, ihr aufgestocktes Budget komplett zu verausgaben, fließt das Geld in das Schulträgerbudget zurück und die Gelder werden neu verteilt. Daraus ergibt sich für den Schulträger die Möglichkeit, die Verwendung der Mittel zu steuern und sicherzustellen, dass bis zum Ende des Förderzeitraums an den Hagener Schulen das maximal Machbare umgesetzt wird.

Zunächst werden 500.000 Euro aus dem Schulträgerbudget geschlüsselt verteilt. Es verbleibt ein Sockelbetrag in Höhe von rd. 250.000 €, um einen Handlungsspielraum für etwaige Nachsteuerungen zu behalten.

 

Über das jeweils zur Verfügung stehende Budget sind die Schulen Ende November per Bescheid informiert worden.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 Beigeordnete

 

 

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Beschlüsse

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09.12.2021 - Schulausschuss - zur Kenntnis genommen