Berichtsvorlage - 1074/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

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Sachverhalt

Begründung

Der HFA hatte am 06.05.2021 die Verwaltung beauftragt, die Stellung eines Antrags vorzubereiten, damit bei Neuauflage des Landesförderprogramms für raumlufttechnische Anlagen schnell gehandelt werden kann. Hauptkriterium soll dabei die Lüftbarkeit eines Raumes sein.

Nach der seit 24.08.2021 vorliegenden Förderrichtlinie des Landes geht es um Räume gehen, die entweder nur durch Oberlichter zu lüften sind oder deren Fenster aus baulichen Gründen nur kippbar sind. Auch aus Sicht des Landes  sind Luftreinigungsgeräte kein Ersatz für das Lüften.

Ferner wird  bei der Landesrichtlinie auf eine (Mit)-nutzung der Räume durch die Altersgruppe U 12 abgestellt.

Eine Abfrage bei den Schulen ergab, dass die Mehrzahl der Räume in Schulen und fast alle Räume in Kitas der Kategorie 1 zuzurechnen ist. Diese sind durch das regelmäßige, vollständige Öffnen der Fenster zu lüften. In diesen Räumen ist die Installation von Luftfilteranlagen weder förderfähig noch notwendig. Dies gilt auch für alle Kitas mit Ausnahme der in der Martin-Luther-Straße.

Die Abfrage bei den Schulen ergab, dass diese 23 Räume an Grundschulen und 13 Räume an weiterführenden Schulen gemäß den og. Kriterien gemeldet haben. Nach einer Vor-Ort-Prüfung wurden für insgesamt 27 Luftreinigungsgeräte an folgenden Schulen Förderanträge gestellt und bewilligt:

  • Grundschule Berchum-Garenfeld
  • Grundschule Geweke, Teilstandort Spielbrink
  • Grundschule Goldberg
  • Grundschule Henry-van-de Velde
  • Grundschule Janusz-Korczak
  • Sekundarschule Liselotte-Funcke
  • Hauptschule Ernst-Eversbusch
  • Ricarda-Huch-Gymnasium
  • Fichte Gymnasium

 

Nach Eingang des Förderbescheids erfolgte die Ausschreibung und am 03.11.2021 die Bestellung der Geräte. Die Lieferung der 5 größeren Geräte ist für den 02.12.2021 angekündigt; die 22 kleineren Geräte sollen in der 48. und 49. Kw geliefert werden.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

entllt

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

(Oberbürgermeister)

(Beigeordnete)

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.12.2021 - Schulausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen