Berichtsvorlage - 1064/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Bundestag und Bundesrat haben den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 beschlossen. Damit tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zum 01.08.2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klasse ausgeweitet. Damit hat ab dem 01.08.2029 jedes Kind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

 

Der in Hagen eingeschlagene Weg zum Ausbau der OGS muss daher konsequent weiterverfolgt werden, um diesem Anspruch gerecht werden zu können.

 

Wie in der Vorlage 0683/2019 erläutert, greift in Hagen das Stufenmodell, um weitere OGS-Plätze in den Schulen generieren zu können.

Die Umwandlung vorhandener Räume (Stufe1) für die Nutzung im Rahmen der OGS oder als genereller Schulraum ist bereits weit fortgeschritten. Aufgrund der bekanntermaßen weiterhin steigenden Schülerzahlen ist zudem in vielen Fällen eine Umwandlung von Fach- und Differenzierungsräumen in Klassenräume erforderlich, so dass der Puffer zur Nutzung im Rahmen der OGS mittlerweile sehr klein geworden ist. Dies kann nur eine Übergangslösung bis zur Realisierung baulicher Erweiterungen sein.

 

gliche bauliche Maßnahmen in vorhandenen Räumlichkeiten (Stufe 2) wurden bereits identifiziert und müssen nach und nach umgesetzt werden. Hierbei stellt die Erweiterung von vorhandenen Küchen und Essbereichen einen Schwerpunkt dar, da die Möglichkeit der Essensversorgung eine Voraussetzung für den weiteren Ausbau der OGS-Plätze darstellt.

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanungen wurden bereits Beschlüsse zu Neubaumaßnahmen (Stufe 3) an Schulen gefasst, hierbei wird der erforderliche Ausbau der OGS jeweils mitbetrachtet und geplant.

 

Bezogen auf die damals vorgestellten Alternativkonzepte hat sich das Hagener System des Rhythmisierten Offenen Ganztags (ROG) aus unterschiedlichen Gesichtspunkten bewährt: zum einen können durch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten für Unterricht und Betreuung trotz geringer Raumressourcen auch weiterhin zusätzliche Plätze geschaffen werden, zum anderen hat sich das System aus Sicht der Beraterinnen im Ganztag und der teilnehmenden Schulen auch in pädagogischer Hinsicht bewährt.

 

Zum Schuljahr 2020/21 sind 3 Schulen mit 4 Klassen in die Rhythmisierung gestartet. (GS Henry-van-de-Velde, Goldbergschule, GS Berchum).

Bereits nach kurzer Zeit haben die Schulleitungen große pädagogische Vorteile dieses Systems erkannt, was die Planungen, zukünftig verstärkt auf diese Ganztagsform zu setzen, bestätigt.

 

Im Frühling 2021 haben daher viele Beratungsgespräche mit dafür gebildeten Beraterteams (Schulträger, Beraterin im Ganztag, Fachberatung OGS, OGS-Träger) in den Grundschulen stattgefunden, um vor Ort individuell im Hinblick auf den OGS-Ausbau in Form von ROG zu beraten.

Im Nachgang zu diesen Terminen haben sich viele Schulen bereiterklärt, zusätzliche OGS-Plätze zum Schuljahr 2021/22 anzubieten, so dass zum neuen Schuljahr insgesamt 270 zusätzliche OGS-Plätze geschaffen werden konnten. Insgesamt stehen damit im aktuellen Schuljahr 2.913 OGS-Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 40,7%, ermittelt anhand der Stichtagszahlen der OGS sowie der Schulstatistik zum 15.10.2021.

 

Neue OGS-Gruppen im ROG sind an folgenden Schulen eingerichtet worden:

" GS Emst

" GS Gebrüder Grimm

" Heideschule

" GS Henry-van-de-Velde

" GS Hestert

" GS Freiherr-vom-Stein

 

Aufgrund der positiven Berichte der bereits im vergangenen Schuljahr gestarteten Schulen mit ROG konnten diese Schulen überzeugt werden, ebenfalls in diese neue Art der Betreuung zu starten. Damit wurden inzwischen an acht Schulen rhythmisierte Klassen eingerichtet. Weitere Schulen haben angekündigt, im nächsten Jahr in die Rhythmisierung starten zu wollen.

Die Küchensituation begrenzt in vielen Grundschulen den weiteren Ausbau von OGS-Plätzen, da hier trotz bereits praktiziertem Essen im Schichtsystem die Möglichkeiten der Verpflegung der Kinder begrenzt sind.

 

Durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Schulkinder konnten in diesem Jahr vor allem multifunktionale Möbel beschafft werden, die in den rhythmisierten Klassen zum Einsatz kommen. Aufgrund der eng gesetzten Fristen des Förderprogramms waren bauliche Maßnahmen leider nicht aus diesem Förderprogramm umzusetzen.

Die Förderrichtlinien für die bereits angekündigte Fortsetzung des Programms liegen noch nicht vor, so dass bisher nicht bekannt ist, ob erforderliche Maßnahmen wie Küchenumbauten durch das Folgeprogramm finanziert werden können.

 

Die aktuelle coronabedingte Situation erschwert die weiteren Ausbauplanungen, da aktuell zeitliche Ressourcen in allen Bereichen gebunden sind und außerdem eine Durchmischung der Kinder in den OGS-Gruppen dadurch nicht möglich ist.

 

Lt. Schulstatistik zum 15.10.2021 besuchen aktuell 7.156 Schülerinnen und Schüler die städtischen Hagener Grundschulen. Die aktuellen Prognosezahlen zeigen für das Schuljahr 2024/25 bereits eine Schülerzahl von 7.613, bei anhaltender Tendenz ist bis zum Schuljahr 2029/2030 demnach mit einer noch höheren Schülerzahl zu rechnen.

 

 

Nach aktuellen allgemeinen Schätzungen wird davon ausgegangen, dass ungefähr 70% aller Grundschülerinnen und Grundschüler den Anspruch auf einen OGS-Platz geltend machen werden. Die tatsächlichen Bedarfe werden in den nächsten Jahren erhoben, um die erforderliche Anzahl an OGS-Plätzen bis zum Zeitpunkt des Vorliegens des Rechtsanspruchs ermitteln und schaffen zu können.

 

Ausgehend von der letzten Prognosezahl wären demnach 5.329 OGS-Plätze bis zum Schuljahr 2029/2030 erforderlich. Demnach müsste die Anzahl der OGS-Plätze insgesamt fast verdoppelt werden. Um nach heutigem Stand die erforderlichen Plätze zur Verfügung stellen zu können, müssten in den folgenden Jahren jeweils durchschnittlich 300 zusätzliche OGS-Plätze geschaffen werden.

Mit dem bisher eingeschlagenen Weg und den in den letzten Jahren zusätzlich geschaffenen Plätzen scheint dieses Ziel erreichbar zu sein.

 

Neben den notwendigen Finanzmitteln sind zur Umsetzung auskömmliche personelle Ressourcen beim Fachbereich Bildung sowie insbesondere beim Fachbereich Gebäudewirtschaft als wichtige Voraussetzungen für das Gelingen zu bedenken.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung)

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.12.2021 - Schulausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen